Hallo,
Ich bin gerade überraschend in folgende Situation gekommen:
Ich habe mich als Fwdl 13 beworben. Bei der Musterung habe ich gesagt, dass ich doch gern gleich den 23er machen würde. Kein Problem.
Auf meinem Einberufungsbescheid stand wieder Fwdl 13.
Daraufhin bin ich zu meinem Perser, der es dann wieder auf den 23er geändert hat.
Ich habe auch einen Wisch, auf dem ganz klar 23 Monate stehen.
Momentan befinde ich mich im KzH und bekam heute einen Anruf von meiner Einheit die mir mitteilte, dass für die auch ganz überraschend mein DZE nächsten Donnerstag kam.
Das PersAmt hätte den 23er nicht abgesegnet, sei jetzt dumm gelaufen.
Ich konnte mir weder einen neuen Job suchen, noch konnte ich mich Arbeitssuchend melden.
Was kann ich jetzt tun?!
Ich wohne in einer eigenen Wohnung und kann ja nicht von heute auf morgen ohne Einlommen dastehen.
Der Fehler lag ja in dem Fall nicht bei mir.
Ich hoffe, einer kann mir einen Tipp geben. Zu meiner Einheit soll ich erst am Montag.
LG
Hast Du einen geänderten EBescheid auf 23 Monate?
Oder nur einen Antrag auf 23 Monate?
Bei wem lag dann der Fehler?
Zitat von: Ost-Schnitte am 24. Juli 2014, 19:09:44
Ich habe auch einen Wisch, auf dem ganz klar 23 Monate stehen.
Sehr aussagekräftig.
Was ist das für ein "Wisch"?
Wenn es kein abgeänderter Einberufungsbescheid ist bleibt es bei 13 Monaten.
Da helfen mündliche Absprachen nicht wirklich weiter.
Ich habe eine Wehrdienstzeitbescheinigung auf der meine Dienstzeit bis Ende Mai 2015 bescheinigt wurde. Auf diese Aussage habe ich mich natürlich verlassen. Ich glaube kaum, dass ich mir den Fehler zuschreiben muss.
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Eine Wehrdienstzeitbescheinigung ist kein Einberufungsbescheid.
Bitte um Korrektur wenn ich da Falsch liege.
Von daher hätte noch was anderes schriftliches kommen müssen.
Zitat von: Ost-Schnitte am 24. Juli 2014, 19:26:57
Ich habe eine Wehrdienstzeitbescheinigung auf der meine Dienstzeit bis Ende Mai 2015 bescheinigt wurde. Auf diese Aussage habe ich mich natürlich verlassen. Ich glaube kaum, dass ich mir den Fehler zuschreiben muss.
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Eine "Wehrdienstzeitbescheinigung" können Sie nicht haben, die wird erst zum Dienstzeitende ausgehändigt und die dokumentiert die
geleistete Dienstzeit. Steht auf dem Zettel vielleicht "Dienstzeitfestsetzung"?
Nein es ist tatsächlich eine Wehrdienstzeitbescheinigung. Diese habe ich bekommen, da ich beim Amt Unterhaltssicherung beantragt habe und auf meinem EBescheid nur ein 13er stand. Ich war aber in System als 23er geführt. Um das nachzuweisen habe ich diesen WDZBescheid bekommen. Der muss doch auch eine Aussagekraft haben.
Einen geänderten Einberufungsbescheid habe ich nie bekommen da ich schon im dienst war als es endgültig geändert wurde.
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Zitat von: Ost-Schnitte am 24. Juli 2014, 19:49:10
Einen geänderten Einberufungsbescheid habe ich nie bekommen da ich schon im dienst war als es endgültig geändert wurde.
Und genau deshalb werden Sie auch zum Ende Ihrer Dienstzeit auf der Einberufung entlassen. Dann ist Ihre Dienstzeit auch nie neu festgesetzt worden. Wer da was in Ihrer Einheit verbockt hat, kann hier keiner ermitteln und schon gar nicht ändern. Nehmen Sie das ominöse Schreiben mit der Dienstzeit bis 2015 und lassen Sie das über Spieß und Chef klären. Geben Sie dieses Original niemals aus der Hand! Und wenn sich keine schnelle und befriedigende Lösung findet, schreiben Sie eine Beschwerde und hängen das Schreiben als Kopie an.
Zitat von: Ost-Schnitte am 24. Juli 2014, 19:49:10
Nein es ist tatsächlich eine Wehrdienstzeitbescheinigung. Diese habe ich bekommen, da ich beim Amt Unterhaltssicherung beantragt habe und auf meinem EBescheid nur ein 13er stand. Ich war aber in System als 23er geführt. Um das nachzuweisen habe ich diesen WDZBescheid bekommen. Der muss doch auch eine Aussagekraft haben.
Einen geänderten Einberufungsbescheid habe ich nie bekommen da ich schon im dienst war als es endgültig geändert wurde.
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Trotzdem ist das keine Wehrdienstzeitbescheinigung. Als ehemaliger Spieß weiss ich wie die aussieht und wann die ausgehändigt wird.
(http://home.arcor.de/antarktis-/Wehrdienstzeitbescheinigung.jpg)
KlausP ich schicke gern ein Foto von dem Stück Papier. Und da steht eindeutig Wehrdienstzeitbescheinigung drauf.
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Ich würde ja noch schnell versuchen, eine Anschlusswehrübung von drei Monaten durrchzukriegen - dann wärst du zumindest im Status Soldat und würdest keine finanziellen Nachteile haben, bis der Sachverhalt geklärt ist.
Ich vermute irgendwo ein Versäumnis in der Kompanie/ im Verband. Und diese Schreiben - was immer das jetzt auch ist - sollte zumindest Vertrauensschutz hergeben und dann müsste man zumindest die finanziellen Nachteile ersetzt bekommen.
Und eine WÜ sollte auch nicht schneller gehen als den Wehrdienst zu verlängern.
Zitat von: Ost-Schnitte am 24. Juli 2014, 20:01:19
KlausP ich schicke gern ein Foto von dem Stück Papier. Und da steht eindeutig Wehrdienstzeitbescheinigung drauf.
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Mag sein, dass das da drauf steht, dann hat jemand einen Fehler gemacht. Auf der von mir eingestellten Bescheinigung ist der genaue Verwendungszweck für jede der 5 Ausfertigungen angegeben. Tut aber jetzt auch nichts zur Sache. Ich kann Ihnen nur raten, @wolverines Hinweis zu folgen.
ZitatUnd diese Schreiben - was immer das jetzt auch ist - sollte zumindest Vertrauensschutz hergeben
Das wird eine Bescheinigung zur Vorlage z.B. bei Behörden, Vermietern, Banken oder Versicherungen sein. Sowas kenne ich auch, deshalb verwundert mich der hier verwendete Begriff ja auch.
Naja, wenn es kein EBescheid ist, hat es nicht die Rechtswirkung.
Ich bezweifle mal, das eine fehlerhaft ausgestellte sonstige Bescheinigung die gleiche Wirkung entfalten kann - das müsste gerichtlich im Nachgang geklärt werden.
Insbesondere haben die Stellen, die Wehrdienstzeit Bescheinigungen oder Ahnliches ausstellen, Oberhaupt nicht die Befugnis, RDLs anzuordnen bzw. zu verlängern.
(... So ne Bescheinigung wird im Zweifelsfall von einem Gezisoldat geschrieben und gesiegelt.)
Da es auch für FWDL keine Einberufungsbescheide mehr gibt sondern denen er SaZ ähnliche "Aufforderungen (oder heissen die jetzt "Einladungen") zum Dienstantritt" entfällt auch eine von den FWDL "alter Art" in Erinnerungen rumgeisternde Änderung des E-Bescheides durcgh die KWEÄ. Die Dienstzeitverlängerung ist mMn nach von der zuständigen Personal bearbeitenden Stelle zu verfügen. Wer das in diesem Fall ist (BAPersBw ist mMn zu hoch gegriffen, kann mich aber irren), ist mir allerdings nicht bekannt.
Foto zum Schutz der persönlichen Daten der Userin entfernt.
Mehr kann ich zu dem Schreiben jetzt nicht mehr sagen. Dieses wurde mir durch den Perser ausgestellt, vom Spieß unterschreiben und anschließend gesiegelt.
Das sollte doch wohl auch entsprechende Rechtskraft haben. Zumindest soweit, dass ich mich darauf berufen kann und mir ein finanzieller Schaden erstattet wird. Ich habe immerhin von heute auf morgen kein Einkommen mehr und hatte keine Chance mich zeitnah um einen neuen Job zu kümmern.
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@ KlausP
... Wir sind da einer Ansicht - die Aufforderungen werden jetzt anders genannt, aber immer noch vom KC erstellt - und der mil. Teil hat da keine Befugnisse.
@ Ossi:
Also eine Wehrdienstzeit Bescheinigung - die erst zum Ende des Wehrdienstes ausgehändigt werden darf.
Da könnte man auch argumentieren - offensichtlich FALSCH, also nichtig, keine Rechtswirkung.
Folgt man der
Keine Ahnung, wieso Ihr Spieß Ihnen sowas ein Jahr vor Ihrem neuen DZE ausstellt - falsch ist es definitiv, auch bei 411. ;)
Das ich das erst zum Ende der Dienstzeit bekomme ist mir klar. Es diente mir lediglich als Nachweis bei der Behörde damit ich weiterhin den Mietzuschuss bekomme da auf meinem EBescheid nur 13 Monate stehen. Wo wir beim Thema wären. Kann ich mit der Bescheinigung die ich nun hier habe nichts geltend machen? Es kann doch nicht sein, dass ich von heute auf morgen ohne alles dastehe, nur weil in der Kommunikation zwischen Einheit und PersAmt was falsch gelaufen ist.
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Man hätte ja auch mal nachfragen können?
Das diese Bescheinigung für die Zeit "danach" gedacht ist, erschließt sich ja von selbst.
Wie gesagt beschreite die Wege, die dir als Soldat zustehen. In diesem Fall würde ich gleichzeitig eine Beschwerde und eine Eingabe schreiben. Die Eingabe deswegen, weil so höhere Dienststellen effektiv und schnell involviert und informiert werden. Bis Donnerstag nächster Woche ist nicht mehr lang.
Ich hab das Foto mal entfernt nachdem wir es gesehen haben.
Gruß Andi
Da ich als GWDL seinerzeit eingezogen wurde und mich erst danach verpflichtet habe, gab es die Wehrdienstbescheinigung auch innerhalb der Dienstzeit, nachdem die 10 Monate GWDL vorüber waren, die dann bescheinigt wurden.
Zitat von: Ost-Schnitte am 24. Juli 2014, 21:11:25
Das ich das erst zum Ende der Dienstzeit bekomme ist mir klar. Es diente mir lediglich als Nachweis bei der Behörde damit ich weiterhin den Mietzuschuss bekomme da auf meinem EBescheid nur 13 Monate stehen. Wo wir beim Thema wären. Kann ich mit der Bescheinigung die ich nun hier habe nichts geltend machen? Es kann doch nicht sein, dass ich von heute auf morgen ohne alles dastehe, nur weil in der Kommunikation zwischen Einheit und PersAmt was falsch gelaufen ist.
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Einfach dem folgen:
Zitat von: wolverine am 24. Juli 2014, 19:54:04
Zitat von: Ost-Schnitte am 24. Juli 2014, 19:49:10
Einen geänderten Einberufungsbescheid habe ich nie bekommen da ich schon im dienst war als es endgültig geändert wurde.
Und genau deshalb werden Sie auch zum Ende Ihrer Dienstzeit auf der Einberufung entlassen. Dann ist Ihre Dienstzeit auch nie neu festgesetzt worden. Wer da was in Ihrer Einheit verbockt hat, kann hier keiner ermitteln und schon gar nicht ändern. Nehmen Sie das ominöse Schreiben mit der Dienstzeit bis 2015 und lassen Sie das über Spieß und Chef klären. Geben Sie dieses Original niemals aus der Hand! Und wenn sich keine schnelle und befriedigende Lösung findet, schreiben Sie eine Beschwerde und hängen das Schreiben als Kopie an.
Nochmal: Ich weiss nicht, was Ihre Einhweitn bewogen hat, diese Bescheinigung auszustellen, ohne dass Ihre Dienstzeit durch die zuständige Stelle neu festgesetzt wurde. Ich würde jedenfalls versuchen, im Beschwerdeweg eine Klärung herbeizuführen.
Zitat von: mailman am 24. Juli 2014, 21:14:08
Man hätte ja auch mal nachfragen können?
Hat sie offenbar - und sie hat diese Bescheinigung bekommen.
Zitat von: mailman am 24. Juli 2014, 21:14:08
Das diese Bescheinigung für die Zeit "danach" gedacht ist, erschließt sich ja von selbst.
Ach? Weshalb? Wegen der umfassenden Kenntnisse des Verwaltungsrechts und der Bundeswehr Bürokratie, die einem FWDL in 13 Monaten vermittelt werden?
Für den Durchschnittsmannschaftssoldaten gilt dass er von all dem keine Ahnung hat und darauf angewiesen ist, dass das, was ihm seine Vorgesetzten sagen und/oder schriftlich mitteilen rechtlich einwandfrei und zutreffend ist. Deswegen stellte wolve auch auf den Vertrauensschutz ab.
Gruß Andi
Ich betone es nochmal - spreche mit Chef und S1 und kümmere dich sofort um eine "Anschlusswehrübung". Sowas kann man (wenn alle Beteiligten mitspielen) bis Donnerstag noch durchboxen. Dann wäre zumindest noch genug Zeit, den Sachverhalt zu klären, sich arbeitslos zu melden und für die "Zeit danach" im Zivilen die richtigen Schritte zu tätigen (Stellensuche, Studienplatz oder whatever), ohne von heute auf morgen ohne Einkommen dazustehen.
Lieber Ossi,
... Auch die USG Behörde macht da einen Fehler, weil die Anspruchs begründende Unterlage der Heranziehungsbescheid ist.
Beziehen nach Ende des Wehrdienstes weiter USG Leistungen, so könnte man Betrug unterstellen - nur als warnen der Hinweis.
Das wird eine lustige juristische Frage, ob ein ganz offensichtliches fehlerhaft ausgestelltes Dokument Vertrauensschutz begründen kann - dies müsste dann vor Gericht geklärt werden.
Ich rate ein Gespräch mit der Einheit an, ggf. Option RDL, da ist man dann wenigstens 3 Monate beschäftigt, jedenfalls sofort Meldung ans Arbeitsamt und USG Behörde.
An sich ist es doch gar nicht so schwer. Du hast noch knapp eine Woche.
Deine Einheit ging bisher davon aus, dass du 23 Monate bleibst, froh, darüber, dass du so schnell verschwindest scheint sie nicht zu sein (also die wollen dich anscheinend nicht unbedingt los werden), es gibt reichlich freie FWDL-Stellen, du willst auch bleiben.
Sollte nicht das Hexenwerk sein, dass dein Chef morgen mal mit deinem Personalführer spricht und die zusehen, dass die Dienstzeit auf 23 Monate verlängert wird.
ZitatSollte nicht das Hexenwerk sein, dass dein Chef morgen mal mit deinem Personalführer spricht und die zusehen, dass die Dienstzeit auf 23 Monate verlängert wird.
Eben, es muss ja nur eine neue Dienstzeitfestsetzung her.
... Nochmal:
Die Änderung kommt vom KC - mit bis zu einigen Monaten Vorlauf.
Die Personal bearbeitende Stelle hat die Verlängerung abgelehnt.
Der TE schreibt von "nicht abgesegnet" - das kann auch bedeuten, dass die "Meldekette" vorher unterbrochen wurde und die entscheidende Stelle den Antrag gar nicht gesehen hat...
Und noch einmal: Wer da welchen Scheiß gebaut hat, weiß ich nicht. Aber offensichtlich ging man in der Kp davon aus, dass sie bis nächstes Jahr Dienst tut. Und irgendjemand hat ihr das bescheinigt; mit Dienstsiegel und Unterschrift.
Wenn auf einem Schreiben steht, dass man bis zum Tag X beim Bund ist und eine kommunale Behörde darauf USG Leistungen zahlt, darf dann ein normaler Hanswurst darauf vertrauen, dass das so richtig ist? Wenn das Schreiben nichtig wäre, ihm also der Formfehler "auf die Stirn geschrieben" wäre, hätte darauf nie geleistet werden dürfen.
Ich habe geschrieben, wie ich es machen würde.
... Ich auch nicht. Ich würde Deinen Ratschlag auch folgen.
Die USG Behörde hat bisher keinen Fehler gemacht - und spätestens jetzt ist ja klar, das der Wehrdienst Donnerstag endet, und diese Änderung ist mitzuteilen, sonst ggf. Buß- und Straftatbestand.
Wenn der Wille von allen maßgeblichen Stellen da ist, ist selbst eine Verlängerung am letzten Tag noch möglich. Bereits mehrfach praktiziert mit Fax. Und das KC ist dann dafür verantwortlich. Es gibt da noch eine Grenze innerhalb der letzten 3 Monate, da wird nicht gegen ein negatives Votum des letzten Arbeitgebers verlängert.