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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Mr. Curry am 25. Juli 2014, 12:03:24

Titel: Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: Mr. Curry am 25. Juli 2014, 12:03:24
Moin Moin,
ich hab einmal eine Frage an euch, besonders an die Leute die sich mit dem Gesetz etc. ein wenig auskennen.
Folgender Sachverhalt: Habe mich als Saz9 beworben, wurde angenommen, eingeplant und ein Dienstantrittsschreiben mit Bahnkarte etc. habe ich auch bereits erhalten.
Jetzt habe ich hier im Forum verschiedene Beiträge gelesen wo es im späteren Verlauf noch zu Komplikationen kam, weil man mal vor ein Gericht musste.
Bei mir ebenfalls der Fall...
Ist jetzt etwa 4-5 Jahre her, bei mir ging es um Körperverletzung. Will jetzt hier nicht die ganze Story reinschreiben, war aufjedenfall nichts alzu wildes, also keine großartigen Verletzungen o.ä. Ne typische kleine Rauferei. Kam aber jedenfalls zu einer Anzeige gegen mich. Paar Monate später musste ich dann vor ein Amtsgericht. Ich hab da nichts bestritten, die Sache geschildert wie es war und nach gefühlt 5 Minuten durfte ich wieder Nachhause. Keine Zeugen und auch keiner der Geschädigten wurden überhaupt in den Raum geholt.
Der Richter selbst meinte das es untypisch sei, dass man überhaupt für so eine Kleinigkeit vors Gericht muss, zumal ich ohnehin auch nichts bestritt o.ä . Er konnte mich damals dann aber nicht komplett ungestraft Heim fahren lassen. Sein Vorschlag: Ich mache 50 Sozialstunden bei einem Institut meiner Wahl bis zum Ende der Sommerferien, ich bekomme keinen Eintrag und müsste keine Kosten tragen. Sollte ich den Vorschlag ablehnen oder mich an Frist nicht halten müsste ich erneut vors Gericht. Ich habs natürlich angenommen und die Stunden sofort in der folgewoche abgeleistet. Bescheinigung zum Gericht geschickt, nie mehr irgendwas gehört.
Ca. ein Jahr später musste ich für meinen neuen Arbeitgeber ( im sozialen Bereich ) ein "erweitertes Führungszeugnis " von unserem Rathaus holen. ---> Kein Eintrag, wie der Richter versprochen hatte.

Bei dem Bewerbungsbogen der Bundeswehr wo die Frage gestellt ist ob man mal von einem Gericht verurteilt worden wäre verneinte ich. Meiner Meinung nach Wahrheitsgemäß, ich wurde nie verurteilt und habe keinerlei Einträge.
Hat der Rechtsberater der Bundeswehr die Möglichkeit woanders als im Führungszeugnis nachzusehen ? Gibt es irgendein Verzeichnis wo trotzdem steht das ich vor Gericht war ? Und sollte ich evtl. versuchen meine Angabe zu korrigieren ?
Ich hab keine Lust irgendwann von der Bundeswehr ein drüber zu bekommen wegen angeblicher Falschaussage o.ä .

Habt ihr n Tipp für mich ?
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: miguhamburg1 am 25. Juli 2014, 12:15:09
Entweder es erfolgte eine Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung der Sozialstunden oder Sie wurden zu den Sozialstunden verurteilt. Im einen Fall wurden Sie verurteilt, im anderen nicht. Dies ging allerdings nicht aus Ihren Angaben hervor.

Dennoch dürfen Sie sicher sein, dass - wenn es ein Einstellungshindernis aufgrund Ihres damaligen Verfahrens gegeben hätte - Sie nicht eingestellt worden wären. Falls Sie also, wie oben beschrieben, zu Sozialstundenverurteilt wurden, würde ich Ihnen raten, eine Kopie dieses Urteils an das zuständige KC zu senden mit Hinweis darauf, dass Sie dies der OOrdnung halber nachliefern wollen.
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: just-do-it am 25. Juli 2014, 12:17:33
Irre ich mich, oder sind Sozialstunden jetzt keine Veurteilung mehr?!
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: ulli76 am 25. Juli 2014, 12:20:00
Warum macht man sich eigentlich nicht Gedanken um sowas, BEVOR man die Bewerbung abgibt?
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: Mr. Curry am 25. Juli 2014, 12:24:15
Kopie des Urteils ? Sowas hab ich nicht. Ich hab darüber gar nichts, das einzige was ich hatte ( weiß nicht mal ob ich das noch irgendwo habe ) ist die Vorladung zu dem Gerichtstermin. Ich hab vom Gericht damals nichts mitbekommen und nachdem ich meine Bescheinigung über die Stunden abgeschickt habe kam gar nichts mehr.
Wieso ich mir da keine Gedanken gemacht habe ? Ich hatte das erweiterte Führungszeugnis in meiner Hand, kein einziger Eintrag und ich hatte das Wort des Richters das es nicht eingetragen wird. Also hab ich das auch gar nicht wirklich aufm Schirm. Für mich war das keine Verurteilung im eigentlichen Sinne.
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: KlausP am 25. Juli 2014, 12:25:33
ZitatHat der Rechtsberater der Bundeswehr die Möglichkeit woanders als im Führungszeugnis nachzusehen ? Gibt es irgendein Verzeichnis wo trotzdem steht das ich vor Gericht war ?

Ja. Im Bundeszentralregister. Wenn Sie sich für die Unteroffizierlaufbahn beworben haben, haben Sie im Bewerbungsbogen auch zugestimmt, dass die Bundeswehr von dort eine unbeschränkten Auskunft bekommt. Ob da was eingetragen wurde weiß ich nicht.
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: Mr. Curry am 25. Juli 2014, 12:29:03
@ okay...und der Rechtsberater der Bundeswehr schaut wann in dieses Verzeichnis ? Bevor ich die Aufforderung zum Dienstantritt bekomme ? Weil wie gesagt die hab ich schon. Oder kann das auch im späteren Verlauf meiner Zeit bei der Bundeswehr passieren ? Wäre ja quatsch, die schauen doch bevor die jemanden einstellen oder nicht ?
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: KlausP am 25. Juli 2014, 12:31:10
Zitat von: Mr. Curry am 25. Juli 2014, 12:29:03
@ okay...und der Rechtsberater der Bundeswehr schaut wann in dieses Verzeichnis ? Bevor ich die Aufforderung zum Dienstantritt bekomme ? Weil wie gesagt die hab ich schon. Oder kann das auch im späteren Verlauf meiner Zeit bei der Bundeswehr passieren ? Wäre ja quatsch, die schauen doch bevor die jemanden einstellen oder nicht ?

Im Normalfall schaut er vorher auf die Auskunft. Wenn da drinsteht "keine Eintragung" stimmt er der Einstellung zu.
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: Chakou am 25. Juli 2014, 12:31:57
Im Bundeszentralregister hingegen stehen Sozialstunden drin. Auch Verfahrenseinstellungen nach § 45 JGG
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: wolverine am 25. Juli 2014, 12:35:36
Die Kenntnis des RB kann sich auch verzögern. Ich kenne mehrere Fälle, wo es erst nach Diensteintritt bekannt wurde.

Aber mal aus Neugier: Sie haben nichts Schriftliches bekommen? Sie haben die Sozialstunden einfach auf die Aussage des Richters in der Verhandlung gemacht? Kann ich so fast nicht glauben ...
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: F_K am 25. Juli 2014, 12:39:59
ZitatKann ich so fast nicht glauben ...

Och, Wolverine, sei ehrlich - Du hälst das für eine glatte Falschmeldung.

Es hört sich ja nach einer Einstellung gegen Auflagen vor Beginn der Hauptverhandlung an - und das wird selbstverständlich schriftlich protokolliert und "abgearbeitet".

.. und auch vorher gibt es ggf. eine Vernehmung bei der Polizei, eine Beschuldigtenbefragung, was von der StA usw.
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: Mr. Curry am 25. Juli 2014, 12:44:38
JGG ? Hat das was mit Jugendgesetz da zutun ? Bei mir wurde damals auch nach dem Jugendstrafrecht verhandelt.

Ja richtig. Bin direkt den nachfolgenden Tag zum örtlichen Friedhof, Sachverhalt geschildert. Für die wars okay, die kannten sich damit aus und dann hab ich da zeitnah die Arbeit aufgenommen. Dann hat der zuständige Mann vom Friedhof für solche Fälle die Bescheinigung fertig gemacht und das wars.

Ich hatte damals einen Anwalt, vielleicht sollte ich da mal nachhören ? Die haben darüber doch bestimmt noch die ganzen Unterlagen.
Ich glaub der ganze Papierkram ging ohnehin überwiegend über die Anwaltskanzlei, ich musste damals dort gelegentlich vorbeischauen und wurde vom Stand der Dinge unterrichtet...

Polizeibefragung gab es...also in schriftlicher Form, ich hab einen Aufsatz darüber verfassen müssen was genau passiert ist. Wurde aber nie zur Polizei eingeladen.
Ich musste nur einmal zu einem, boa ich weiß nicht mehr genau, Sozialarbeiter oder irgendwas in die Richtung. Mit dem habe ich den besagten Abend nochmal durchgesprochen und er musste vor Gericht auch erscheinen und einen persönlichen Eindruck von mir abgeben. Das ich Reue zeige usw usw. Das war wichtig weil ich frisch 18 Jahre alt war und es musste entschieden werden ob ich nach dem Jugendstrafrecht oder nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werde. Glaub ich...^^

Naja, also eurer Meinung nach bin ich also ziemlich angeschmiert, richtig ?
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: F_K am 25. Juli 2014, 12:52:34
Mr. Curry:

- WENN es eine Einstellung gegen Auflage war, ist nichts anzugeben (im Feld 22 des Bewerbungsbogens).
- WENN es ein Strafurteil war, wäre es anzugeben.

WAS es gewesen ist, sagt Dir Dein Anwalt.
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: FmUffz am 25. Juli 2014, 13:03:13
Und mal was anderes. Normal wird man im Bewerbungsverfahren auch immer gefragt ob man schon mal mit der Polizei zu tun hatte,
ob man schon mal verurteilt wurde. Was sagtest du da dem Offizier oder Psychologen?

Ich war mir nämlich auch nicht ganz sicher, weil mal Strafantrag oder was es auch war gestellt wurde,
dann aber gegen Auflage und milde Umstände das Verfahren eingestellt wurde.

Das habe ich so auch wörtlich wiedergeben, dass es da etwas gab (auch beschrieben was war), es eingestellt wurde und ich nicht weiß ob das irgendwo eingetragen ist.
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: Mr. Curry am 25. Juli 2014, 13:11:38
Jaa richtig, wurde gefragt ob ich schonmal vor Gericht war...ich verneinte^^ Wie gesagt der Richter sagte es würde nirgendwo eingetragen werden, und da ich ursprünglich zur Polizei wollte hab ich da auch nachgeharkt und er meinte es steht nirgendwo. Das es was anderes als ein Führungszeugnis gibt, wusste ich nicht mal. Das wiederum hatte ich ja persönlich in meiner Hand und da stand nichts also ging ich davon aus es existiert nichts. Also wieso selbst ein Bein stellen dachte ich mir.
Jetzt Rückblickend seh ich die Dummheit dieser Entscheidung, daher auch die Frage ob ich da nicht besser telefonisch mal Kontakt aufnehmen sollte und die Angelegenheit versuchen sollte zu richten.
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: F_K am 25. Juli 2014, 13:14:48
ZitatJaa richtig, wurde gefragt ob ich schonmal vor Gericht war...ich verneinte^^ Wie gesagt der Richter sagte

Inzwischen hast Du Deine LÜGE hoffentlich erkannt - Du warst zu DEINER Hauptverhandlung vor Gericht geladen.

Nochmal: Frage nach, wie das Verfahren beendet wurde - dann ist ggf. nachzumelden.
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: Flexscan am 25. Juli 2014, 13:15:40
nur mal so reingeworfen.
Ich würd alles angeben. Sonst kommt nachher ein rumgeheule wie hier

Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: Muegge75 am 25. Juli 2014, 13:18:19
Zitat von: Flexscan am 25. Juli 2014, 13:15:40
nur mal so reingeworfen.
Ich würd alles angeben. Sonst kommt nachher ein rumgeheule wie hier



Irgendwie hatt den Thread auch geradeim Auge und wollte den link schon posten. Das wirft echte Parallelen auf.
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: FmUffz am 25. Juli 2014, 13:24:07
Zitat von: Mr. Curry am 25. Juli 2014, 13:11:38
Jaa richtig, wurde gefragt ob ich schonmal vor Gericht war...ich verneinte^^ Wie gesagt der Richter sagte es würde nirgendwo eingetragen werden,

Und weil der Richter das sagte, war das Anlass für dich in einem Bewerbungsgespräch für den öffentlichen Dienst zu lügen?

Verstehe... ;)
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: Mr. Curry am 25. Juli 2014, 13:42:06
So also ich hab da angerufen, musste allerdings mit der Sekretärin quatschen. Die haben die Unterlagen noch, ist aber alles schon archiviert. Sie konnte im Computer aber die groben Fakten rauslesen.
Das Verfahren gegen mich wurde gegen Auflage von 50 Sozialstunden die in einer Frist von 2 Monaten abzuleisten sind eingestellt. Ich hielt die Frist ein, die Bescheinigung ging 8 Werkstage später ein.
Desweiteren steht da das die Gerichtkosten vom Gericht oder was weiß ich übernommen wurden UND es keine Eintragung gab. Verhandelt wurde nach dem Jugendstrafrecht.
Also womit hab ich jetzt eurer Meinung nach zu rechnen ? Bzw. was wäre der schlauste Schritt den ich jetzt machen sollte.
Ja brandenburg magst du in gewisserweise auch recht mit haben, ich sag ja rückblickend war das nicht alzu clever.

Den geposteten Link von euch les ich mir jetzt mal nicht alles durch keine Ahnung was das für Informationen für mich haben soll, sorry.
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: Mr. Curry am 25. Juli 2014, 13:46:09
PS: Im Übrigen...Lüge find ich etwas hart. In meinen Augen war das ein Teil meiner Jugend der für niemanden einzusehen ist, weil nichts darüber existiert. Also wozu angeben ?
Bei der Frage :" Haben Sie Punkte in Flensburg ?" wurde mir zb gestellt antwortet doch auch keiner:" Im Moment nicht aber ich hatte mal 10 Punkte " ... Wenn die getilgt sind will ich ein von euch sehen der das angibt in einem Vorstellungsgespräch -.-
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: F_K am 25. Juli 2014, 13:51:14
ZitatPS: Im Übrigen...Lüge find ich etwas hart.

Bewust und zielgerichtet aus eigenem Interesse die Unwahrheit gesagt - eine Lüge eben.

Wie würdest Du es formulieren?

ZitatBei der Frage :" Haben Sie Punkte in Flensburg ?" wurde mir zb gestellt antwortet doch auch keiner:" Im Moment nicht aber ich hatte mal 10 Punkte " ... Wenn die getilgt sind will ich ein von euch sehen der das angibt in einem Vorstellungsgespräch -.-

Haben Sie Punkte in Flensburg - Nein.

HATTEN Sie Punkte in Flensburg - Nein?

Letzteres wäre eine LÜGE, wenn man mal Punkte gehabt hat.

Moral ist es eben auch, wenn es einen selber betrifft und man ggf. Nachteile hat.
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: Mr. Curry am 25. Juli 2014, 13:58:27
Ja okay überzeugt, seh ich auch ein. Also...Was genau tu ich jetzt eurer Meinung nach ? An wen wende ich mich ? Hab glaub ich nur noch die Nummer von dem Einplaner bei dem ich war. Sollte ich den Mann anrufen und die Situation schildern oder jetzt erstmal abwarten ?
Denke wäre kein Problem die Unterlagen vom Anwalt zu besorgen. Kopieren und mitschicken ? ...Mögliche Folge wäre das die Einstellung hinfällig ist, korrekt ?
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: F_K am 25. Juli 2014, 14:00:04
Leseschwierigkeiten?

Also nochmal (ich kann mich selber zitieren):

Zitat- WENN es eine Einstellung gegen Auflage war, ist nichts anzugeben (im Feld 22 des Bewerbungsbogens).
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: FmUffz am 25. Juli 2014, 14:03:52
Genau, das Einzige was wir hier anprangern ist, dass Sie mündlich gelogen haben im Prüfgespräch.

Aller Voraussicht nach wird das aber keiner Laus auffallen und keine Folgen haben.
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: Mr. Curry am 25. Juli 2014, 14:06:31
Nein keine Leseschwierigkeit, ich bedank mich trotzdem mal bei dir für die hilfreichen Antworten hier, auch wenn mir deine Art ein wenig Missfällt :D danke^^

Naja gut dann hab ich ja Glück gehabt. Thema also beendet.
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: F_K am 25. Juli 2014, 14:12:24
Zitatauch wenn mir deine Art ein wenig Missfällt 

Na, Du bist nach eigenen Angaben ein "schlagender, lügender" Mensch und ich helfe Dir hier - aber meine Art "gefällt Dir nicht"?

Ich halte mich zurück, und sage mal nicht, was mir nicht gefällt.

Eine Anmerkung noch:

In meinen Augen war das ein Teil meiner Jugend der für niemanden einzusehen ist, weil nichts darüber existiert. Also wozu angeben ?
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: Mr. Curry am 25. Juli 2014, 14:14:30
Wer sagt hier was von schlagen ?  :-\ trifft einiges zu, dass aber sicherlich nicht.
Titel: Antw:Kleine Rechtsfrage^^
Beitrag von: F_K am 25. Juli 2014, 14:17:34
Naja, "schlagen" war eine Vermutung, genauer wäre "körperverletzender".

Übrigens gibt es eine Dokumentation im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, bei Gericht und bei der Polizei.

Bei gewissen SÜs werden diese Register auch abgefragt, dieser Teil Deiner Jugend ist und bleibt dokumentiert.

(Ist nicht weiter schlimm, deshalb "passiert nichts", aber es ist dokumentiert).