Hallo,
anfang Juli war ich im KarrC. Hat soweit auch alles geklappt, nur der Arzt wollte gerne noch etwas durch einen Facharzt überprüfen lassen. Heute kam der Brief vom Ärztlichen Dienst mit dem Ergebnis T6.
Leider konnte ich heute keinen mehr telefonisch erreichen, verständlich am Freitag Mittag :). Ist es trotz des Ergebnis möglich als SAZ eingestellt zu werden? Laut Verwendungsausweis ist mein gewünschter Bereich zum Glück noch möglich.
Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende und hoffe es kann mir jemand beantworten.
Prinzipiell ja, aber für T6er gibt es kaum Verwendungen.
Ob das Sinn macht, musst du selber wissen.
Hallo Ulli,
vielen Dank für die Antwort, also genau mein Bereich der Stabsdienst ist auf meinen Verwendungsausweis möglich.
Eine vorläufige Einplanung habe ich bereits erhalten, hoffe das es trotzdem eine feste wird. Naja bleibt nur abzuwarten und Montag anzurufen.
Liebe Ulli,
ich dachte, prinzipiell eher NEIN, und nur möglich mit Ausnahmegenehmigung, die aber nur bei besonderem Bedarf erteilt wird?
Hab ich früher auch gedacht, aber so lange derjenige keine für die geplante Verwendung ausschließende GZ hat, geht das tatsächlich.
Und zwar unabhängig davon, dass es eine allgemeine Grundaubildung gibt, die jemanden mit T6 durchaus Probleme bereiten kann.
Ich dachte, T6 sind Res, die davor T3 waren.
Bei Wiki findet sich:
ZitatT3 (verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten)[Bearbeiten]Dieser Verwendungsgrad entfiel mit Änderung des Wehrpflichtgesetzes zum 1. Oktober 2004. Die Krankheiten, die bis dahin zur Einstufung T3 führten, wurden in den Katalog des Grades T5 aufgenommen und führen damit zur Ausmusterung.
Wie kann man den als "Neuer" T6 bekommen und dann "normal" am aktiven Dienst teilnehmen?
Negativ. Auch neu eingestellt SaZ können T6 sein.
Guggst du Anlage 1 der ZDv 46/1
D. h. es gibt Gesundsheitsziffern (ich liebe den Begriff) und Gradationen, die nicht mit T1/T2 vereinbar sind, aber nicht für T5 "reichen", und dann gibt es auch für Neue "T6"?
Alle ehemaligen Res mit T3 haben automatisch T6 bekommen?
.. und auch ohne Ausnahmegenehmigung kann "normal" auf einen Dienstposten eingestellt werden, sofern dieser keine Ausschlüsse auf die Gesundheitsziffer hat - unabhängig von GA / IGF / KLF?
So nun richtig?
Nachtrag:
Habe brav nachgelesen: Bei Wehrpflichten geht es nicht (Neu T6 vergeben), aber nach Soldatengesetz (SaZ) kann auch "Neu" T6 vergeben werden.
Genau- bei Wehrpflichtigen geht das nicht, weil in der Anlage 3.1 keine IVer-Gradationen vorgesehen sind.
Bei ehemaligen T3 schaut man, ob die Gradation so bleibt wie mal vergeben und vergibt dann entsprechend den Tauglichkeitsgrad.
Ich hab bei den Aktiven bisher auch geglaubt, dass Einstellung mit T6 nur in besonderen Fällen (Spezialist in einer Mangelverwendung, dessen DP nicht anders besetzt werden kann) möglich ist. Aber es gab tatsächlich einen Stabsdienstsoldaten der in ein FschJgBtl eingestellt wurde. Die GZ war kein Ausschluss und somit musste er eingstellt werden.
Wißt ihr, wie das dann in der Truppe gehandhabt wird? Wird dieser Umstand der GA-Einheit bekannt gemacht und die Ausbildung dieses Soldaten darauf abgestimmt bzw. der Soldat aufgrund der GZ von bestimmten Ausbildungsteilen befreit (in etwa so wie früher die T7er)?
Der T6 hat keine Beschränkungen in der Ausbildung.
vielen Dank für die Antworten.
Ich werde einfach bis Montag warten und hoffen das mein Traum "Bundeswehr" nicht geplatzt ist.
Ich wünsche Euch noch ein schönes und erholsames Wochenende.
@Ralf: Theoretisch nicht, aber manche Tätigkeiten machen für einen T6er tatsächlich keinen Sinn.
Ggf. wird auf dem Einstellungs-90/5er vermerkt, was derjenige nicht machen kann.
So lange die T6er die normale Grundausbildung mitmachen, halte ich eine Einstellung allerdings nicht für sinnvoll.
@Paulaner: Was hat bei dir denn zu T6 geführt?
@Ulli
laut Arzt kommt das T6 bedingt durch meine Augen, da meine Werte ziemlich schlecht waren an dem Tag.
Na dann wirst du spätestens mit der Schutzbrille so richtig Spass haben.
Und die Werte werden nicht nur an einem Tag schlecht gewesen sein.
Führerschein und die meisten Lehrgänge wirst du damit auch vergessen können.
Als was bist du denn eingeplant?
Zitat von: paulaner am 25. Juli 2014, 16:44:51
laut Arzt kommt das T6 bedingt durch meine Augen, da meine Werte ziemlich schlecht waren an dem Tag.
schlechte Werte bei den Augen kommen nich tageweise wie Magen-Darm Grippe
Als PersUffz (SK)
War wegen den Augen letzte Woche noch bei uns hier in der Augenklinik und dort hatte ich bessere Werte als im BWK.
Naja aber was nicht sein soll, soll halt nicht sein. Ich habe im zivilen einen Job, ist also nicht so das die Bundeswehr jetzt eine Notlösung sein soll. Nur mein Traum war nach der Ausbildung wieder zur Bundeswehr zu gehen.
Bundeswehrführerschein habe ich damals als FWDL schon bekommen, weiß aber nicht ob der dann jetzt noch Gültigkeit hat.
Wenn du die Anforderungen an das Sehvermögen nicht mehr erfüllst, ist der nicht mehr gültig.
Kommt halt auch auf den Führerschein an. Vllt. war es ja nur ein "B-Fortgeschritten" . Den es ja damals mal gab.
Den gibts immer noch.
Aber auch für den müssen Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt werden.
Das ist natürlich selbstverständlich.
Ich hatte nur gedacht das vllt. für den B geringere Anforderungen gelten. Nur falls sich das Sehvermögen wirklich so radikal verschlechter hat.
Ja, die Anforderungen sind geringer als beim CE. Aber ne IV22 dürfte dafür auch nicht reichen.
Also nochmals vielen Dank für die ganzen Antworten.
Mal angenommen die Bundeswehr stellt mich trotzdem ein, ist es denn dann überhaupt Sinnvoll die Stelle anzunehmen? Nicht das ich dann gleich bei der Untersuchung während der Grundausbildung wieder nach Hause fahren kann, ich weiss zwar das mir mein Job im Zivilen vorerst erhalten bleibt, aber dieses wäre mir dann ehrlich gesagt zu peinlich da wieder angekrochen zu kommen.
Liebe Grüße
Nein- es gibt da ein merkwürdiges Konstrukt: Eigentlich wirst du vom KC komplett eingestellt. Der Truppenarzt setzt nur noch die Unterschrift unter den Einstellungs-90/5er. Es besteht höchstens die Möglichkeit der Entlassung.
Wenn du mit einem bestimmten "Gebrechen" eingestellt wurdest, das so bekannt war und woran sich nichts geändert hat, dann bist du damit eingestellt.
Ausnahme wäre, wenn der Musterungsarzt einen Fehler gemacht hätte, der vorher nicht aufgefallen ist.
Man besucht ja im Laufe des Dienstes auch noch verschiedene Lehrgänge wo man ggf. noch mal untersucht wird und wo auch was rauskommen/entstehen kann was zur Entlassung führt.
Aber das Risiko hat auch einer mit T1.
Wie gesagt- alleine schon die Gläserdicke die erforderlich ist um so eine Sehstörung auszugleichen, wird mit der Schutzbrille keinen Spass bringen.
Welche Schutzbrille meinst du eigentlich Ulli?
Die Revision.
Ach so ok, hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm weil ich die gefühlt nur ein mal im Jahr beim Schießen mal an habe.
Für diese Brille gibt es aber doch auch solche Einsätze mit Brillengläsern Hab ich bei Kameraden gesehen.
Ich hatte letztens beim Schießen sogar meine normale dienstlich gelieferte Brille unter der Revison an. War nicht grad bequem aber es ging auf jeden fall.
Lieber Rollo,
Die Einsätze reduzieren aber den freien Platz hinter den Gläsern, bei sehr dicken Gläsern drückt es dann ggf. auf der Haut bzw. trägt sich sehr unangenehm.
Ich hab nun keine besonders dicken Einsätze, trotzdem sind die Einsätze so nah am Auge, dass die Wimpern daran streichen. Bei richtig dicken Gläsern wird das möglicherweise noch unangenehmer.
Da muss man dann halt mal durch. Die Brille hat man ja nicht 24h am Stück an.
Ich denke da gibt es andere Probleme, zB ob die Augen überhaupt für einen Führerschein reichen.
Eine drückende Revison ist sicherlich nicht angenehm, aber für mich zumindest hinnehmbar.
Das Problem ist nicht das Drücken. Das Problem mit den Wimpern ist zwar unangenehm damit kann man aber leben.
Das Hauptproblem liegt in einer Verzerrung durch die Biegung der Brille. Ein Quadrat wird dadurch als Trapez abgebildet. Das führt zu Problemen mit dem räumlichen Sehen und dem Einschätzen von Entfernungen. Im Gelände kann das zu erheblichen Problemen führen. Des weiteren kann es durch den veränderten Seheindruck zu Übelkeit und Kopfschmerzen kommen.
Je stärker die Gläserstärken umso ausgeprägter ist der Effekt.
Ich hab den Spass schon durch.War nicht schön. Und das bei Werten die deutlich unter denen des TE liegen werden.