Hallo Kameraden,
ich muss euch ( ich hoffe es ist in Ordnung, wenn ich euch dutze) auch mal etwas fragen. Vielleicht könnt ihr mir ja ein wenig helfen.
Ich wurde mitte März auf einen Dienstposten versetz.
Nach 3 Tagen auf dem neuen Dienstposten wurde ich intern auf einen anderen Dienstposten versetzt ( höher Bewertet, Bündeldienstposten, keine Beförderung nötig).
Das wurde auch mit dem BaPersBw mündlichen abgesprochen. Laut meinem PersFührer geht das auch in Ordnung und ist kein Problem.
Nach ca. 3 Monaten habe ich die Versetztung auf den ersten Dienstposten mitte März bekommen. Es fehlt bis heute die Versetzung auf den neuen Dienstposten.
Eine Einweisung in die höhere Planstelle ist doch erst möglich, wenn man die Versetzung unterschrieben hat oder?
Kann man irgendetwas unternehmen damit die Versetzung schneller wirksam wird? Oder kann sich das BaPersBW so lange Zeit lassen wie man will? Gibt es irgendeinen Antrag den man stellen kann?
Danke schon mal im voraus.
Sind Sie in eine andere Einheit versetzt worden?
ZitatEine Einweisung in die höhere Planstelle ist doch erst möglich, wenn man die Versetzung unterschrieben hat oder?
In eine höhere Planstelle werden Sie eingewiesen, wen Sie zum nächsten Dienstgrad befördert werden (Ausnahme z.B. die Einweisung eines Stabsunteroffiziers in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 7). Das hat also mit einer Versetzung nichts zu tun.
Außer natürlich bei Dienstgraden mit Bündelung... z.B. A11/A12, A14/A15, A9/A9Z...
Nein, die Dienststelle ist dieselbe (identische Dienststellennummer). Nur eine andere Teileinheit.
Zitat von: Inselfan am 30. Juli 2014, 18:43:43
Außer natürlich bei Dienstgraden mit Bündelung... z.B. A11/A12, A14/A15, A9/A9Z...
Nein, die Dienststelle ist dieselbe (identische Dienststellennummer). Nur eine andere Teileinheit.
Dann ist es keine Versetzung sondern ein Dienstpostenwechsel.
Was dann bedeutet, dass keine "offizielle" Unterlage dafür gefertigt wird, die man unterschreiben muss?
Doch, eigentlich auch dann.
Es ging mir nur um die richtigen Begriffe, weil es Unterschiede zwischen den Personalmaßnahmen "Versetzung", "Kommandierung" und "Dienstpostenwechsel" gibt.
Grundsätzlich ist aber auch dann bei einem Dienstpostenwechsel die Sache der Art, dass man erst für eine Planstelleneinweisung in Frage kommt, wenn dieser Wechsel auch offiziell mit der eigenen Unterschrift anerkannt wurde?
Bedeutet das folglich auch, dass die Zeit auf dem höherwertigen Dienstposten "umsonst" war, sprich weder finanzielle Ansprüche noch eine Anerkennung im Beurteilungswesen erfolgt?
Entscheiden ist das in der Personalverfügung genannte Datum, ab dem die Aufgaben auf dem neuen Dienstposten wahrgenommen werden. Wann Ihnen diese Verfügung eröffnet wurde und Sie sie unterschrieben haben, ist dagegen belanglos.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Muss die Personalverfügung einem in einer bestimmten Zeit eröffnet werden? Oder können die sich so viel Zeit lassen wie sie möchten?
Kann man beantragen das sie einem schneller eröffnet wird? Oder kann man ab einer bestimmten Zeit sich darüber beschweren?
Ich sitzte jetzt seit ca. 4 1/2 Monaten auf dem Dienstposten.
Lieber Inselfan:
Dir ist schon klar, dass ein Dienstpostenwechsel KEINEN Anspruch auf eine Einweisung in die höhere Besoldung begründet?
Das dies unabhängig von der Aufgabenwahrnehmung auch von "Haushaltskarten" und einer Eignungsreihenfolge abhängig ist.
Um Dir einen Eindruck von den Zeiträumen zu vermitteln: Der "Chef des Stabes" einer Brigade ist Oberstleutnant A15 dotiert - die Kameraden werden oft als OTL (A14) auf diese Stelle kommandiert, und haben Stehzeiten bis zu 2 Jahren auf dieser Stelle.
Es ist "üblich", dass die Einweisung in das Amt A15 erst mit der NÄCHSTEN Kommandierung erfolgt (und ggf. auch dort niht sofort) - d. h. diese Kameraden dienen die kompletten 2 Jahre auf einer A15 Stelle und werden weiterhin A14 besoldet.
ZitatNach 3 Tagen auf dem neuen Dienstposten wurde ich intern auf einen anderen Dienstposten versetzt
.. und personaltechnisch ist sowas lediglich "Aufgabenwahrnehmung auf einem anderen Dienstposten" - damit ist man trotz Zustimmung BAPers nicht mal auf dem Dienstposten tätig.
Da gibt es ggf. lediglich einen "lobenden Satz" in der Beurteilung - sonst nichts.
Gleiches Beispiel: CdS ist länger nicht verfügbar (Lehrgang, schon versetzt, Dienstposten wird nicht nachbesetzt) - dann wird irgentein StOffz aus dem Stab mit den Aufgaben des CdS "betraut" (per Befehl der BrigFü) und macht dann den Job.
Fertig ist die Laube.
Lieber F_K, nun verwirren Sie den Fragensteller "inselfan" doch nicht mit solchen Beispielen, vor allem nicht, wenn auch Sie "Versetzung" mit "Kommandierung" gleichsetzen.
Ein CdS Brigade ist in der Laufbahn der Generalstabsoffiziere und wird auf diesen Dienstposten nicht kommandiert, sondern versetzt. Bevor er CdS wird, war er schon einmal G2, G3 oder G 4 in einem Brigadestab (oder unter den entsprechenden Abteilungsleitern Generalstabsoffizier in einem Divisionsstab)und wird in der Regel bereits auf diesem Dienstposten in A 15 eingewiesen. Das ist vergleichbar mit den Bataillonskommandeuren auch, denn dies ist ein Äquivalenzdienstposten für Generalstabsoffiziere, die nicht für eine spätere Verwendung als Truppenführer vorgesehen sind.
Lieber Migu:
Danke für den Hinweis - ja, da habe ich im Text kommandiert mit versetzt verwechselt.
Meiner Beobachtung nach sind G2 auf BrigEbene "junge" Generalstäbler direkt nach dem Lehrgang, also noch Major. Meine "letzten drei" G2 sind alle versetzt worden, ohne zum OTL befördert worden zu sein.
.. selbst die CdS "in Vertretung" waren oft Majore i. G., besonders spannend bei Beurteilungen ...
Mir stellt sich hier die Frage, ob es bei der "Anfrage" beim BAPersBw wirklich um einen beantragten Dienstpostenwechsel oder lediglich im einen Antrag auf nicht dienstpostengerechte Verwendung gehandelt hat, auch das ist ja möglich (bis zu drei Monaten ohne Information beim BAPersBw, drei bis sechs Monate mit Information und über sechs Monate nur mit schriftlicher Genehmigung).
Bei den Unklarheiten des TE über die unterschiedlichen Personalmaßnahmen würde mich das nicht wundern (wobei es zum Thema "nicht dienstpostengerechte Verwendung" sogar bei PersOffz und PersFw erhebliche Unklarheiten geben soll ::)).
Lieber F_K, nun bringen Sie wieder etwas durcheinander.
Der CdS einer Brigade ist eine Zweit-/Drittverwendung für Generalstabsoffiziere, die nicht für eine spätere Verwendung als Truppenführer vorgesehen sind. Sie sind auf jeden Fall bereits OTL und in einer Planstelle A 14 eingewiesen, wenn sie auf diesen Dienstposten versetzt werden.
Diese Aussage impliziert, dass die vorher durchlaufenden Dienstposten logischerweise früher - und mit niedrigerem Dienstgrad einsetzen. Spätestens zum Ende des LGAN werden diese Offiziere zum Major befördert und werden mit erfolgreichem Lehrgangsabeschluss in ihre erste Verwendung als Generalstabsoffizier versetzt. Das ist üblicherweise die Verwendung als G 2/3/4 auf Brigadeebene oder als Generalstabsoffizier in den entsprechenden Abteilungen einer Division oder die Teilnahme an einem Generalstabslehrgang einer verbündeten Nation. Hiernach werden sie regelmäßig als Referent in einer Kommandobehörde oder dem BMVg verwendet, gegebenenfalls auch in anderen Verwendungen dort (zum Beispiel Adju des GI) sind dann aber bereits schon Obesrtleutnant. Jetzt entscheidet sich, ob sie in Richtung Truppenführer oder Stabsarbeiter entwickelt werden sollen. Erstere durchlaufend zwingend eine Verwendung als BtlKdr (und werden darin auf eine Planstelle A 15) eingewiesen oder CdS Brigade oder Referatsleiter Kommandobehörde etc. und werden dort ebenfalls in A 15 eingewiesen.
Zurück zur Anfrage. Ich vermute ebenfalls wie KlausP, dass dort nicht nur begrifflich etwas durchenander geriet.
Erst mal Danke für die Informationen.
Ergänzend dazu habe ich heute in der ZDv 14/5 und der aktuellen Änderung einen Passus zum Thema gefunden und nun ist auch der Unterschied zwischen Kommandierung, Dienstpostenwechsel und Versetzung klar. Der aktuelle Dienstposten ist im selben Stellenplan der Einheit ausgewiesen, damit handelt es auch um den bereits besagten Dienstpostenwechsel.
Allerdings möchte ich klarstellen, dass mir gegenüber sowohl vom Bereich A1 als auch den truppendienstlichen Vorgesetzten im wortwörtlich von einer "Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten" gesprochen wurde. Dies wurde in den Abstimmungsgesprächen vom A1 und BAPersBw auch angesprochen und angeblich auch so anerkannt. Dass eine Einweisung in die höhere Besoldungsgruppe mit Wartezeiten verbunden sein kann, kann man ja den jeweils aktuellen Personalinformationen übernehmen (A15 der Zeit bis zu 60 Monate) und ist nach den aktuellen Strukturen auch nicht verwunderlich.
Da es sich um einen Dienstpostenwechsel handelt, beginnt der Anspruch/Wartezeit mit dem Tag des Beginns der Aufgabenwahrnehmung auf besagtem Posten. Dieser wurde schriftlich festgehalten.
Dennoch muss ich feststellen, dass mit einer "vernünftigen Papierlage die zeitnah erstellt wird" derartige Verwirrung hätte vermieden werden können und man belastbare Fakten geschaffen hätte.
Beste Grüße
Für die Ausgangsfrage ist es nicht von Relevanz ob es ein DP-Wechsel oder eine Versetzung ist.
Dabei ist das aber klar von einer Kommandierung zu unterscheiden, denn das wäre von Relevanz.
Umgangssprachlich beszeichnen viele (auch Fachpersonal) einen DP-Wechsel gerne mal auch als Versetzung, weil sonst ab und an der unkundige Soldat verwirrt dreinschauen und fragt:"und ich dachte ich werde nun auf nen OSF/H/OTL oder whatever DP versetzt.
Zitat von: miguhamburg1 am 31. Juli 2014, 12:12:21
Lieber F_K, nun bringen Sie wieder etwas durcheinander.
Der CdS einer Brigade ist eine Zweit-/Drittverwendung für Generalstabsoffiziere, die nicht für eine spätere Verwendung als Truppenführer vorgesehen sind. Sie sind auf jeden Fall bereits OTL und in einer Planstelle A 14 eingewiesen, wenn sie auf diesen Dienstposten versetzt werden.
Diese Aussage impliziert, dass die vorher durchlaufenden Dienstposten logischerweise früher - und mit niedrigerem Dienstgrad einsetzen. Spätestens zum Ende des LGAN werden diese Offiziere zum Major befördert und werden mit erfolgreichem Lehrgangsabeschluss in ihre erste Verwendung als Generalstabsoffizier versetzt. Das ist üblicherweise die Verwendung als G 2/3/4 auf Brigadeebene oder als Generalstabsoffizier in den entsprechenden Abteilungen einer Division oder die Teilnahme an einem Generalstabslehrgang einer verbündeten Nation. Hiernach werden sie regelmäßig als Referent in einer Kommandobehörde oder dem BMVg verwendet, gegebenenfalls auch in anderen Verwendungen dort (zum Beispiel Adju des GI) sind dann aber bereits schon Obesrtleutnant. Jetzt entscheidet sich, ob sie in Richtung Truppenführer oder Stabsarbeiter entwickelt werden sollen. Erstere durchlaufend zwingend eine Verwendung als BtlKdr (und werden darin auf eine Planstelle A 15) eingewiesen oder CdS Brigade oder Referatsleiter Kommandobehörde etc. und werden dort ebenfalls in A 15 eingewiesen.
Zurück zur Anfrage. Ich vermute ebenfalls wie KlausP, dass dort nicht nur begrifflich etwas durchenander geriet.
Sehr geehrter Miguhamburg1,
entschuldigen Sie, wenn ich das so deutlich sage, aber das ist leider zu 50% Quatsch bzw. nicht mehr Stand der Dinge.
Die Verwendung als CdS einer Brigade ist heutzutage i.a.R. eine Vorverwendung zum BtlKdr. Es wird zwar nicht jeder CdS Brig anschließend BtlKdr, das "Entweder-Oder" Ihres Beitrages ist in jedem Fall falsch.
Der Mittelteil Ihrer Ausführungen (also der zweite Satz des ersten Absatzes und die erste Hälfte des zweiten Absatzes) ist richtig, wurde von F_K aber auch gar nicht bestritten. Die A13er, von denen er sprach, waren ja eben jene LGAN-Absolventen, die in der ersten Verwendung nach dem Lehrgang als G2/3/4 Brigade Dienst leisten (also auch auf einen solchen A13/14-DP versetzt sind) und wegen Abwesenheit des originären CdS (Planstelle A15, DP-Inhaber i.d.R. noch A14) als Major i.G. (A13) mit den Dienstgeschäften des CdS betraut werden (ohne jedoch auf diesen DP versetzt zu werden).
Ebenfalls falsch ist die Behauptung, dass BtlKdr grundsätzlich während ihrer Kommandeurszeit in A15 eingewiesen werden. Da die "Wartezeit" ab Versetzung auf einen DP als BtlKdr bis zur Einweisung derzeit irgendwo zwischen 36 und 48 Monaten liegt (vielleicht auch etwas unterhalb - wie sich das Gerichtsurteil gegen die Einweisungspraxis des BAPers ausgewirkt hat oder noch auswirkt, weiß ich leider nicht), werden nur die Kommandeure eingewiesen, die vorher bereits auf einen A15-DP versetzt waren. Dies trifft i.d.R. nur auf Generalstabsoffiziere (LGAN) zu. Die meisten anderen (TrOffz mit oder ohne LGAI) werden i.d.R. in der Kommandeurauswahlkonferenz vorgestellt, während sie einen A14-DP besetzen und bis zum eigentlichen Dienstantritt als Kommandeur auch weiter auf A14-DPs verwendet. Da die Verwendung als BtlKdr i.d.R. 24 Monate dauert, ist folglich eine Einweisung in A15 in dieser Zeit nicht möglich.
Zum eigentlichen Thema haben KlausP und Ralf eigentlich alles wichtige gesagt: Entscheidend ist, ob man die Aufgaben (mit oder ohne Kommandierung) nur wahrnimmt oder ob man wirklich auf dem Dienstposten sitzt (per Versetzung oder Dienstpostenwechsel). Erst wenn letzteres zutrifft, hat man die Möglichkeit, auch den für diesen DP vorgesehenen Dienstgrad/die vorgesehene Besoldungsstufe zu erhalten. Die Wartezeiten variieren dabei von Dienstgrad/Besoldungsstufe zu Dienstgrad/Besoldungsstufe und sind eben auch noch von weiteren Faktoren (vor allem Beurteilungen, Stehzeit im Dienstgrad; ich weiß nicht, ob Alter immer noch ein Kriterium ist) abhängig.
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
Ich_mein_ja_nur