Liebe Kameraden,
ich befinde mich derzeit in der Vollzeitfreistellung für den BfD im Studium (01.10.2012-30.09.2015). Meine Dienstzeit endet am 30.09.2014. (Diensteintritt 01.10.2002)
Als SAZ 12 habe ich einen Anspruch auf Übergangsgebührnisse von 90 bzw. 75 % und Übergangsbeihilfe in Höhe des 6-fachen der letzten Dienstbezüge.
Nun habe ich vom BVA meine Bescheide Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse erhalten. In der Berechnung werden die letzten abgerechneten Dienstbezüge der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. (01.10.2013-31.08.2014 immer gleiche Beträge)
Jetzt wurde allerdings zum 01.03. eine Tariferhöhung im öffentlichen Dienst von 2,8 %, min. 84,11 € beschlossen. Für Soldaten findet ja noch eine Kürzung um 0,2 % statt. Der Anspruch entsteht m. E. nach sofort mit Unterschrift der Tarifparteien rückwirkend.
Müssten bei der Berechnung der Übergangsgebührnisse / Übergangsbeihilfe nicht die entsprechend angepassten Beträge im Zeitraum vom 01.03.2014 bis 31.08.2014 zugrunde gelegt werden. Dadurch würden sich sowohl die Übergangsgebührnisse als auch die Übergangsbeihilfe nicht unbeträchtlich erhöhen. Sollte ich jetzt innerhalb der Einspruchsfrist gegen die Bescheide Einspruch beim BVA erheben?
Ich hoffe es kennt sich jemand mit der Materie aus. Ich habe natürlich selbst schon geforscht aber zur genauen Berechnung keine Durchführungsverordnungen etc. gefunden.
Vielen Dank
Haben aktive Kameraden schon das Geld?
Nein - erst nächsten Monat. Also freundlich um Neuberechnung bitten.
Recht ist Recht - Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt.
"freundlich um Neuberechnung bitten" ist hier weder eine Aussage ob die Berechnung rechtens ist noch darüber ob der Bescheid demnach korrekt ist oder nicht.
Weiterhin bin ich - wie erwähnt - aktiver Soldat (DZE 30.09.14) und es wäre mir aufgefallen wenn die Erhöhung der Besoldung bereits erfolgt wäre.
Rechtssicherheit erreicht man eher nicht durch freundliche Bitten.
Für belastbarere Aussagen wäre ich sehr dankbar.
Schlecht geschlafen?
Du hast dir die Antwort bereits selbst gegeben:
ZitatWeiterhin bin ich - wie erwähnt - aktiver Soldat (DZE 30.09.14) und es wäre mir aufgefallen wenn die Erhöhung der Besoldung bereits erfolgt wäre.
Was erwartest du denn? Derzeit ist die Berechnung richtig, da die letzten dir ausgezahlten Bezüge als Grundlage genommen wurden.
Wenn du nun die Nachberechnung für die Monate März-August bekommst, sieht das anders an. Dann gibts eine andere Berechnungsgrundlage.
Dann bricht man sich doch keinen Zacken aus der Krone, in dem man ans BVA rantritt und sie darauf hinweist, dass sich nunmehr die Berechnungsgrundlage geändert hat und man um Änderung des Bescheides bittet. Alles unter der Voraussetzung, dass der Änderungsbescheid nicht automatisch kommt, was ja auch sein kann.
Machen Sie sich keine Sorgen, in der Regel wird alles automatisch korrigiert und ein neuer Bescheid erstellt. Nach 3 Jahren habe ich ab dem 01.09.2014 keinen Anspruch mehr auf Übergangsgebührnisse. Dennoch erwarte ich eine Nachzahlung für die Monate März bis August 2014. Sobald die Erhöhung der Besoldung in das EDV-System eingepflegt ist, wird automatisch die Nachberechnung erfolgen.
Hallo...
gelten Tariferhöhungen eigentlich auch für Übergangsgebührnisse? Ich scheide zum 28.02.15 aus und zum 01.03.15 wird ja noch einmal um 2,2% erhöht. Profitiere ich auch noch von dieser Erhöhung im Rahmen höherer Übergangsgebührnisse?
Übergangsgebührnisse werden stets von den aktuellen Besoldungsstufen gezahlt! Somit profitieren Sie auch von der Erhöhung!
das ging ja schnell. vielen dank!