Bin heute KZH für diese Woche geschrieben worden, und liege mit Fieber im Bett.
Ist für mich das erste mal in der AGA aber es ging wirklich nicht anders.
Problem für mich ist nur das wir Dienstag Rekrutenbesichtigung haben.....
Was bedeutet das jetzt für mich?
AGA wiederholen geht doch wohl kaum, da es kein eigenes verschulden ist krank zu werden, oder irre ich mich?
Als ich in der Kaserne anrief konnten die mir nischt dazu sagen, meinten nur das sie wegen mir wohl nicht wiederholt wird.
Weiss wer mehr?
MfG curson
Das kommt drauf an wo du bist und was dein Chef dazu meint.
Als normaler Wehrpflichtiger wirst du die AGA wohl nicht wiederholen müssen. Bei uns hats in der Stammeinheit niemanden interessiert ob man die bestanden hatte oder nicht.
Bin fwdl'er(23) und will saz machen.
Hmh....bei uns ist's eigentlich ziemlich locker, was die Ausbildung anging, auch noch nicht negativ aufgefallen.....
Bin aber erstmal ein wenig beruhigt nachdem gesagtem.
Unter Umständen könnte der Hptm aber befehlen die AGA zu wiederholen, oder sehe ich das falsch? Rekrutenbesichtigung ist doch nischt anderes als das was wir bisher eh schon zu genüge jeden Tag gemacht haben, g36 zerlegen, ABC Schutz anlegen usw. , wenn er nun darauf besteht könnte mein Gruppenfführer doch auch nen Tag mit mir losziehen und den "Schmarn" wiederholen.....aber ich mach mir wohl zu viele Gedaken darüber.
Dank auch.
Das Wiederholen der AGA ist eine Maßnahme, die sehr selten vorkommt und vom Disziplinarvorgesetzten meist nur angewendet wird wenn der Rekrut wirklich massive Lücken hat. Ein Wiederholen weil am Tag der Rekrutenbesichtigung zum ersten Mal (!) krank gewesen wäre nicht sinnvoll. WENN dieser Abschlusstest so wichtig WÄRE könnte man ihn problemlos in der Stammeinheit nachholen.
Mach Dir mal nicht allzuviele Sorgen!
Nochmals danke.
Insofern ist das Problem dann kein wirkliches mehr, und ich kann mich beruhigt auskurieren.
...außerdem taucht die rekrutenbesichtigung nichtmal im Lehrgangszeugnis der AGA als gesonderter Punkt auf. Kann also nicht so wichtig sein...war da auch krank, wie noch ein paar andere kameraden und keiner hatte Probleme bekommen, weder SaZ,FWDL noch GWDL.
wir haben einen in der einheit der ist bis zum ende des Grundwehrdienstes Gefreiter und wird nicht befördert weil er bei der Rekrutenbesichtigung nicht dabei war
Zitat von: Neo am 11. Dezember 2005, 03:29:12
wir haben einen in der einheit der ist bis zum ende des Grundwehrdienstes Gefreiter und wird nicht befördert weil er bei der Rekrutenbesichtigung nicht dabei war
Das halte ich für recht unwahrscheinlich, da wird eher ne disziplinarische Sache noch mit reinspielen...
Naja, muss nicht, wie die SLV besagt. Demnach ist eine Beförderung nach 3 Monaten zum Gefreiten und nach 6 Monaten zum Obergefreiten zulässig, aber nicht zwingend durchzuführen. Also kann ein Disziplinarvorgesetzter (bei entsprechenden Vorfällen) auch ohne passende Disziplinarmaßnahmen eine Beförderung des Soldaten nicht durchführen.
Wird nur meistens nicht gemacht, da ein solches Vorgehen bei Wehrpflichtigen wohl viel Papierkram nach sich ziehen soll.
Ansonsten: Natürlich kann man die AGA nicht bestehen, wenn man die Rekrutenbesichtigung nicht besteht/nicht an der Rekrutenbesichtigung teilnimmt. Den Fall hatte ich z.B. mal erlebt, dass ein Soldat (okay, SAZ, weiblich, HG) die Rekrutenbesichtigung nachholen musste, weil die Dame es beim ersten Mal nicht geschafft oder (aus welchen Gründen auch immer) nicht daran teilgenommen hat.
Genauso könnte man einen Soldaten wohl auch durchfallen lassen, wenn er die Schulschießübungen nicht schafft oder beim PFT versagt.
Betonung liegt auf könnte - in der Praxis wird auch ein SAZ kaum die AGA wiederholen müssen, weil er einen Ausbildungsabschnitt nicht geschafft hat. Wenn z.B. der PFT nicht klappt, ist das ärgerlich, aber wegen sowas wird man einen Rekruten normalerweise nicht nochmal die 3 Monate durchlaufen lassen. Das höchste der Gefühle wäre dann, dass er den Ausbildungsabschnitt (und nur diesen) bei der nächsten Grundausbildung nochmal mit absolvieren muss (Helfer im SanDienst z.B.).
Ganz anders sieht es natürlich aus, wenn derjenige schon entsprechend oft negativ aufgefallen ist - wenn der Kamerad schon mehrfach aufgefallen ist, weil er irgendwas ausgefressen hat (Verschlafen, wiederspenstig [im Sinne von: man muss ihn stärker als die anderen Rekruten "motivieren", damit er Befehlen nachkommt] oder was auch immer, eventuell direkt mit passenden Erzieherischen oder Disziplinaren Maßnahmen gewürdigt), und wenn er dann auch noch ungenügende Leistung bringt, dann besteht doch die Möglichkeit, dass er nach den drei Monaten nochmal antreten und die AGA wiederholen darf.
Krankheit/Verletzung ist wieder was anderes - das zählt ja schon fast als "höhere Gewalt" ;) Wenn der Soldat dadurch nur wenige Ausbildungsabschnitte verpasst und ansonsten die nötige Leistung gebracht hat, dann wird ihm die Erkrankung sicherlich nicht die weitere Karriere bei der Bundeswehr versauen.
Ist es allerdings schwerwiegender, dann wird man dem Kameraden die nötige Erholungsmöglichkeit geben und er muss anschließend nochmal die AGA (bzw. überhaupt den Lehrgang, soweit das noch möglich ist) wiederholen. Wobei bei anderen Lehrgängen häufig bestimmte "Maximalfehlzeiten" festgeschrieben sind - werden diese erreicht oder überschritten, führt das zur Ablösung vom Lehrgang.
Nur mal ein paar Beispiele aus meiner aktiven Wehrdienstzeit:
- Ein Kamerad hatte sich, eine Woche vor der Rekrutenbesichtigung, auf der Hindernisbahn eine Verletzung zugezogen (vom ersten Hindernis abgerutscht und mit der Schulter auf sein Gewehr gefallen). Obwohl er dadurch ein Biwak nicht vollständig mitgemacht und die Rekrutenbesichtigung komplett verpasst hat, hat er die AGA bestanden.
- Ein anderer Kamerad in einer AGA einige Monate später fiel krankheitsbedingt 6 Wochen aus, musste daraufhin die AGA wiederholen.
- In der darauffolgenden AGA hatte sich ein Rekrut eine Beinverletzung zugezogen - er konnte mit Krücke laufen und am Dienst teilnehmen, allerdings durfte er nicht mit marschieren, Sport machen oder ins Gelände. Also wurde (da es genug Kameraden mit ähnlichen Problemen gab) einfach eine "Parallelausbildung" im Kompaniegebäude abgehalten - Waffe zerlegen/zusammensetzen u.ä. kann man auch im Sitzen und im Gebäude üben ;D Die Kameraden haben es auf jeden Fall auch alle geschafft.
Was will ich mit dem ganzen Text sagen? - Wenn es nur sowas ist wie "PFT nicht bestanden" oder "Krankheitsbedingt die Rekrutenbesichtigung verpasst", dann wird einem daraus kein Strick gedreht werden, wenn man sich nicht vorher schon massiv was hat zu Schulden kommen lassen - das Maximum wäre dann, dass man den verpassten Ausbildungsabschnitt in einer folgenden AGA "nachreichen" muss.
Wenn dem aber so ist oder man längere Zeit die Ausbildung verpasst, dann wird man die AGA sehr wahrscheinlich wiederholen müssen - komplett!
Zitat von: Timid am 11. Dezember 2005, 13:57:37
Naja, muss nicht, wie die SLV besagt. Demnach ist eine Beförderung nach 3 Monaten zum Gefreiten und nach 6 Monaten zum Obergefreiten zulässig, aber nicht zwingend durchzuführen. Also kann ein Disziplinarvorgesetzter (bei entsprechenden Vorfällen) auch ohne passende Disziplinarmaßnahmen eine Beförderung des Soldaten nicht durchführen.
Wird nur meistens nicht gemacht, da ein solches Vorgehen bei Wehrpflichtigen wohl viel Papierkram nach sich ziehen soll.
Das ist mir klar, deswegen auch die vorsichtige Formulierung "unwahrscheinlich" das der betreffende Soldat
nur wegen Nichtteilnahme an der Rekrutenbesichtigung nicht befördert wird.
Muss sowas eigentlich gegenüber der betreffenden Stammdienststelle ausführlich begründet werden (und muss dieses dann dem nicht zu befördernden Soldaten mitgeteilt werden?) oder reicht da ein Kurzbrief des Chefs das er beabsichtigt den Soldaten nicht zu befördern? Bzw. inwiefern hat er da denn genau einfluss drauf (ich beziehe mich jetzt nur auf gwdl)?
Bei mir war es damals so das der Chef selber die Beförderung nur bekannt gegeben hat. Befördert, also unterschrieben, hat ein OTL der SDH (zumindest die Beförderung zum OG, die zum G hab ich gerade nicht zur Hand).
EDIT: Mir ist klar das die Beförderung erst durch die Bekanntgabe wirksam wird, mir geht es eher darum ob der Chef in Eigenverantwortung soetwas zurückhalten darf (also die Beförderung nicht bekanntgibt) und ob ggf. wie er sowas dann gegenüber der Stammdienststelle begründen muss.