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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: LongMan am 04. August 2014, 20:00:21

Titel: Sonderurlaub für Immatrikulation und verpflichtende Veranstaltungen der Uni
Beitrag von: LongMan am 04. August 2014, 20:00:21
Guten Abend,

kurze Lagebeschreibung:
Ich, FWDL 12 seit dem 01.10.2013, stehe kurz vor meinem DZE und habe mich an Universitäten beworben. Zu meinem Glück wurde ich zugelassen und stehe jetzt vor einigen Fragen, die ich selber nicht lösen konnte. Sonderurlaubsverordnung habe ich schon durchgelesen, aber nichts Konkretes gefunden.

Nun zu den Fragen:
1.) Ich konnte keinen Termin zur Einschreibung mehr bekommen, der in meine Urlaubszeit fällt, bekomme ich für die Immatrikulation an der Universität Sonderurlaub bzw. steht mir ein solcher zu?
2.) Durch meine Fächerwahl habe ich bereits vor dem 01.10. (Semesterbeginn) einige verpflichtende Veranstaltungen von Seiten der Universität, an denen ich teilnehmen muss. Wie sieht es da mit Sonderurlaub aus?

Ich habe bereits die SuFu benutzt, aber wurde auch dort nicht wirklich fündig, vielleicht habe ich auch die falschen Stichworte eingegeben. Wenn diese Frage schon gestellt wurde, so sei mir bitte verziehen.

Ich hoffe, dass sich hier einige Leute mit dem Thema auskennen und mir evtl. eine Antwort mit Bezug zum entsprechenden Vorschriftentext geben können.

Viele Grüße
Titel: Antw:Sonderurlaub für Immatrikulation und verpflichtende Veranstaltungen der Uni
Beitrag von: turbotyp am 04. August 2014, 20:10:40
Weshalb überhaupt Sonderurlaub? Nimm doch einfach ordinären EU. Ist doch dein privates Vergnügen.
Titel: Antw:Sonderurlaub für Immatrikulation und verpflichtende Veranstaltungen der Uni
Beitrag von: ulli76 am 04. August 2014, 20:11:59
Was sagt dein Chef dazu und wieso planst du deinen Urlaub nicht so, dass das mit Immatrikulation und Pflichtveranstaltungen passt?
Titel: Antw:Sonderurlaub für Immatrikulation und verpflichtende Veranstaltungen der Uni
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 04. August 2014, 22:24:42
Man kann nicht pauschal sagen, dass es nicht über SU geht und generell EU dafür einzubringen ist. Bei mir war es auch ohne Probleme möglich, diverse Termine vorm Studium als SU zu beanspruchen. Ich habe das frühzeitig organisiert und sämtliche Belege (Einladungen; Nachweis, wirklich am ausgewiesenen Tag dort gewesen zu sein usw.) vorgelegt und auch noch entsprechende Reisebeihilfen über den BFD abgerechnet bekommen.
Titel: Antw:Sonderurlaub für Immatrikulation und verpflichtende Veranstaltungen der Uni
Beitrag von: turbotyp am 04. August 2014, 23:38:02
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 04. August 2014, 22:24:42
Man kann nicht pauschal sagen, dass es nicht über SU geht und generell EU dafür einzubringen ist. Bei mir war es auch ohne Probleme möglich, diverse Termine vorm Studium als SU zu beanspruchen. Ich habe das frühzeitig organisiert und sämtliche Belege (Einladungen; Nachweis, wirklich am ausgewiesenen Tag dort gewesen zu sein usw.) vorgelegt und auch noch entsprechende Reisebeihilfen über den BFD abgerechnet bekommen.

Da würde mich mal interessieren auf welcher Grundlage der SU da genehmigt wurde? Weil die Sonderurlaubsverordnung gibt das mMn nicht her. Höchstens unter unter Wegfall der Besoldung.

Ich vermute, du wurdest wegen einer Vorstellungsreise oder Eignungsprüfung einer zu fördernden Maßnahme vom Dienst freigestellt. Aber ich denke nicht, dass das Studium des TE eine zu fördernde Maßnahme im Sinne der Berufsförderungsverordnung ist.
Titel: Antw:Sonderurlaub für Immatrikulation und verpflichtende Veranstaltungen der Uni
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 05. August 2014, 17:17:48
Genau: Vorstellungs-/Informationsgespräch und eine notwendige Eignungsfeststellung ("Aufnahmeprüfung").
Titel: Antw:Sonderurlaub für Immatrikulation und verpflichtende Veranstaltungen der Uni
Beitrag von: LongMan am 05. August 2014, 17:41:38
So, nach einem kurzen Hin-und-Her, folgende Lösung:

Sonderurlaub für die Immatrikulation. Auf welche Vorschrift sich das genau bezieht (für evtl. zukünftige Fragen diesbezüglich) weiss ich nicht, mir wurde lediglich gesagt "Das steht Ihnen zu" und mit der Aussage war ich happy.

Für die verpflichtenden Veranstaltungen bekomme ich keinen Sonderurlaub, sondern Freistellung vom Dienst, so wie es InstUffzSEAKlima schon angesprochen hat. Dabei handelt es sich nicht schon um das Studium selbst, sondern um Veranstaltungen die für das eigentliche Studium benötigt werden - also unvermeidlich. Diese finden auch nur nachmittags statt, also erfolgt auch nur eine halbtägige Freistellung.

Zu den anderen Anmerkungen:

Urlaub ließ sich nicht dementsprechend planen, da die Zeiträume der Universitäten nur mit "voraussichtlich" angegeben werden und mir "voraussichtlich" zu unsicher ist, um eine komplette geplante Reise umzuwerfen. Des Weiteren hätte ich auch nicht genügend EU zur Verfügung, um alle Termine zu decken. Aber die jetzige Lösung kommt mir persönlich ja entgegen.

Auf jeden Fall vielen Dank und ich wünsche noch eine angenehme Restwoche

Viele Grüße
Titel: Antw:Sonderurlaub für Immatrikulation und verpflichtende Veranstaltungen der Uni
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 05. August 2014, 20:03:49
Fehlender EU läßt sich nach Absprache mit dem Chef auch durch Aufsparen von Anrechnungsfällen und deren Abgeltung in Freizeit (wenn unüblicherweise die finanzielle Abgeltung in der Einheit der Standardprozess ist) kompensieren. Sonderndienste, wie UVD und Wache o.ä. fallen ja fast überall an. Allerdings soll sowas über einen gesunden Zeitraum hinweg erfolgen.