Hi Leute,
hab mich vorhin schon einmal durch die Suchfunktion gewühlt, da aber meine Fall recht speziell ist, frage ich hier im Forum an :):
Ausgangssituation: Nach meinem 23-monatigen FWDL habe ich den Unteroffizierslehrgang AMT sowie den Personalunteroffizierslehrgang als Reservist besucht und bestanden. Auch mehrere Wehrübungen mit einem Gesamtumfang von ca. 1 Jahr habe ich absolviert. Desweiteren wurde ich auf meinem derzeitigen Dienstgrad Stabsunteroffizier letztes Jahr endgültig festgesetzt. Vor einer Woche habe ich das Einstellungsverfahren beim KarrC erfolgreich bestanden und eine Feldwebeleignung für den Allgemeinen Fachdienst bekommen. Ich werde Stabsdienstfeldwebel SK. Einen Dienstposten habe ich ebenfalls schon zugeordnet bekommen.
Problem: Der Einplaner sagte mir, dass Feldwebelanwärter in sog. "Anwärterbataillone" geschickt werden und dort den Feldwebelanwärterlehrgang durchlaufen. Soweit kein Problem. Bei der Durchsicht der dort zu erwerbenden ATN`s/ATB`s fiel mir aber auf, dass man im Anwärterlehrgang den Uffz Landstreitkräfte SK erwirbt sowie den WachSdt nSAK.
Beide der oben genannten Ausbildungen habe ich aber schon letztes Jahr abgelegt. Desweiteren fand ich eigenartig, dass der Einplaner meine Frage nach den sog. "Laufbahnwechslerlehrgängen", die bisher bei Wiedereinstellern oft üblich waren, verneint hat.
Was denkt/meint Ihr, muss ich trotzdem nochmal den Uffz Landstreitkräfte und den WachSdt nSAK erwerben im Rahmen des Anwärterlehrgangs oder war hierbei mein Einplaner nicht gut informiert?
Nicht das ich ein Problem mit dem Anwärterlehrgang habe, nur finde ich es nicht so zielführend, die Ausbildungen nochmal zu durchlaufen.
Danke im Voraus!
Ich bin mir nicht sicher, aber hat bei Wiedereinstellern nicht für gewöhnlich die Stammeinheit abschließend entschieden, ob die GA wiederholt werden muss? Wäre dann in der neuen Struktur ja eigentlich das selbe, oder nicht?
Die jeweiligen Lehrgänge sind von UAs/FAs/OAs an der jeweiligen Truppenschulen zu besuchen, auch wenn es für manch Altgedienten völlig redundant ist. Ist halt politisch so gewollt.
Ähliches Prinzip gab es auch schon "damals", wenn ein Uffz alter Art dann FA wurde und den FAL besuchen durfte, der vom Niveau her unterhalb des (alten) UL lag.
Nachtrag:
UAs/FAs/OAs machen ja mittlerweile keine AGA mehr, die jeweiligen Inhalte sind in dem jeweils ersten LG mit enthalten.