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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Opa_Hagen am 07. August 2014, 16:01:18

Titel: Mündliche Eröffnung durch ärztlichen Dienst, FWDL
Beitrag von: Opa_Hagen am 07. August 2014, 16:01:18
Hallo Kameraden,

Sohnemann war gestern beim KC Berlin zur Eignungsfeststellung.
Mündlich wurde ihm eröffnet, dass er eine abgeflachte Wirbelsäule habe (?), T2 sei und er sich die gewünschten infanteristischen Verwendungen aus dem Kopf schlagen soll. Bis zum 06.02.2015 soll Befund vorgelegt werden vom Hausarzt.
In der Eröffnung der Verwendungsplanung wurde geplant F200, M500,600.
Ärztliche Entscheidung / Verwendungsausweis wurde nicht ausgehändigt. Da hätte man ja sehen können, welche Verwendungsreihen offen bleiben.
Ist das nicht üblich, dass man vom KC Schrieb für Hausarzt mitbekommt? So in der Art, Untersuchung hinsichtlich Verdacht auf bla bla bla? Ich meine, wenigstens etwas Schriftliches sollte den Bewerbern ausgehändigt werden (für Junge Leute ist so etwas ja aufregend und man kann sicher etwas verwechseln), und nicht der Hinweis, abgeflachte Wirbelsäule, ab zum Hausarzt und komm wieder. Und dieser Befund wird dann akzeptiert ohne Weiteres? Und ohne diesen Befund (ja immerhin Verdacht auf Wirbelsäulenschaden) kann man trotzdem schon sagen: M600?!?! Klärt (Ulli?) mich mal bitte auf.

Gruss

Hagen

Titel: Antw:Mündliche Eröffnung durch ärztlichen Dienst, FWDL
Beitrag von: ulli76 am 07. August 2014, 16:15:17
Es besteht ja nicht der Verdacht auf Wirbelsäulenschaden, sondern auf eine Formabweichung.
Dass er noch keinen Verwendungsausweis bekommen hat kann damit zu tun haben, dass noch der Befund vom Hausarzt abgewartet wird.

Was für einen Befund der Musterungsarzt genau haben will, kann ich nicht sagen.
Untersucht hat er deinen Sohn ja auhc, wenn ein genauerer Befund erforderlich wäre, hätte er ihn zum Orthopäden überwiesen.
Evtl will er nur wissen, ob dein Sohn sich in letzter Zeit öfter wegen Rückenschmerzen beim Hausarzt vorgestellt hatte.

Die III42 ist übrigens kein Ausschluss für M600.
Titel: Antw:Mündliche Eröffnung durch ärztlichen Dienst, FWDL
Beitrag von: Opa_Hagen am 07. August 2014, 16:22:53
Hi Ulli,

Danke für Deine rasche Antwort, ist eben Verlass auf Dich;)

Was für einen Befund der Musterungsarzt genau haben will, kann ich nicht sagen.

Ja, das ist es ja, was mich stört, es wurde ihm ja nicht mitgeteilt. Und, nein, über Rückenschmerzen hat er  noch nie geklagt. Schön wäre es gewesen, es gäbe ein Schreiben in der Art wie:
"... es besteht Verdacht auf XYZ, wir bitten um Befundung..." aber einfach so, nur mündlich, das kenne ich so nicht.

Okay, Danke


Gruss

Hagen
Titel: Antw:Mündliche Eröffnung durch ärztlichen Dienst, FWDL
Beitrag von: ulli76 am 07. August 2014, 16:56:07
Im Zweifel einfach den Musterungsarzt fragen, was er genau haben will.
Evtl. schickt der ja auch ein Schreiben direkt an den Hausarzt und dein Sohn hat das falsch verstanden.
Kann auch sein, dass es gar nicht um die Wirbelsäule geht, sondern er nur wissen will, mit was dein Sohn in letzter Zeit da war.
Titel: Antw:Mündliche Eröffnung durch ärztlichen Dienst, FWDL
Beitrag von: Opa_Hagen am 07. August 2014, 17:03:27
Hi Ulli,

hab mir wirklich ALLES durchgelesen, was KC Bärlin ihm ausgehändigt hat, nicht sehr aussagekkräftig.
Werd wohl mal anrufen müssen, oder besser, Sohnemann, mir werden die Kameraden ja keine Auskunft geben.

Danke nochmal.

Hagen