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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: itdw am 08. August 2014, 12:59:41

Titel: Informationen über bereits getilgte Diszi zwecks Beurteilungsbeitrag ....
Beitrag von: itdw am 08. August 2014, 12:59:41
.... durch Spieß an TE-Führer weiter gegeben.

Ich hatte vor mehr als 3 Jahren in meiner alten Einheit einen Verweis wegen mehrfachem Einschlafen am Arbeitsplatz erhalten. (Klingt vielleicht doof aber die Situation ist/war komplex und ich war deswegen auch ärztlich behandelt, aber tut hier soweit eigentlich nicht viel zur Sache).

Diese Diszi wurde laut meinem PersUffz Anfang diesen Jahres getilgt und er wollte diese entsprechend entfernen.

Aktuell habe ich sowohl eine Bewerbung zum BS (2014) als auch zum OffzMilFD (2015) laufen und für die Berwerbung OffzMilFD steht nun die entsprechende Anlassbeurteilung an, zu welcher auch mein Hptm (Te-Führer) zwecks Beurteilungsbeitrag befragt wird. Alles kein Ding.

Heute passiert mir dummerweise ein riesen Schnitzer. Ich habe verpennt. Bei uns recht schwer mit Gleitzeit und ist mir bisher auch nie passiert. Aber es ging wohl mit dem Teufel zu und ich kam dadurch 45 Minuten zu spät zum Dienst. Habe mich natürlich direkt nach dem Aufwachen telefonisch gemeldet und mich gesputet in den Dienst zu kommen. Dass dies Ärger gibt ist war mir klar und habe mich auf einen Anschiss eingestellt. Worauf ich nun nicht gefasst war, war die Aussage "Ich wollte Ihnen eigentlich einen bomben Beurteilungsbeitrag schreiben, aber das kann ich nun nicht vertreten nach dem Zuspätkommen. Außerdem hat der Spieß mir noch von der Diszi erzählt, wo sie im Dienst gepennt haben. Da ist ja scheinbar ein Problem mit der Einstellung. So würde ich mich ja lächerlich machen, wenn ich sie zu sehr anhebe". Dies hat er mir unter 4 Augen gesagt.
Ich sehe ja ein, dass es kein gutes Bild abgibt und hab den Anschiss so erstmal hingenommen. Ist ja auch irgendwo seine Meinung / Einschätzung die er abgiebt.

Aber: Darf der Spieß so einfach diese Information herausgeben?
Vor allem da die Diszi ja getilgt ist und ich diese nichtmehr angeben, geschweige denn mich dafür erklären muss.


Ich werde versuchen nächste Woche nochmal das Gespräch mit meinem Hauptmann zu suchen. Hätte aber gerne noch andere Blickwinkel.
Titel: Antw:Informationen über bereits getilgte Diszi zwecks Beurteilungsbeitrag ....
Beitrag von: F_K am 08. August 2014, 13:15:57
Frage: Warum schreibt ein TE Führer (nicht DV) einen Beurteilungsbeitrag?
Titel: Antw:Informationen über bereits getilgte Diszi zwecks Beurteilungsbeitrag ....
Beitrag von: itdw am 08. August 2014, 13:23:18
@F_K
Wer schreibt Ihn denn sonst?

Der DV schreibt die Beurteilung ansich.
Beurteilungsbeiträge kann er sich entsprechend von den Fachvorgesetzen (in diesem Fall TE-Fhr) einholen.
Titel: Antw:Informationen über bereits getilgte Diszi zwecks Beurteilungsbeitrag ....
Beitrag von: F_K am 08. August 2014, 13:30:25
@ itdw:

Ich kenne es aus eigener Erfahrung halt so, dass der DV ggf. den direkten Vorgesetzten bittet, die Beurteilung vorzubereiten - und in der Beurteilung dann entsprechende Hinweise stehen - den formalen Weg "Beurteilungsbeitrag" kenne ich nur von Laufbahnlehrgängen, wo der "echte" DV weiter weg ist und daher der Schriftweg notwendig ist.
Titel: Antw:Informationen über bereits getilgte Diszi zwecks Beurteilungsbeitrag ....
Beitrag von: Rollo83 am 08. August 2014, 13:51:34
Ich denke es ist hier einfach nur gemeint das der TE Führer ein paar Zeilen über xenSoldat zu Papier bringen soll da der DV sicherlich keinen täglichen Kontakt hab um genug beurteilen zu können.

Zu der eigentlichen Ausgangslage kann ich leider nichts bei tragen aber ich kann mir nicht vorstellen das der Spieß korrekt gehandelt hat indem er solche Daten Preis gibt.

Zu spät kommen ist natürlich nicht grad fördernd allerdings finde ich das sowas immer und auch jedem mal passieren kann. Auch ein General oder ein Gefreiter kann mal verschlafen oder aus anderem Grund zu spät kommen. Wenn ihr TE nur dadurch seine sehr positive Meinung die er über sie hat ändert find ich dies nicht korrekt.
Vielleicht bin ich da auch alleine mit dieser Meinung. Sie haben ja geschrieben das es das erste Mal war.
Titel: Antw:Informationen über bereits getilgte Diszi zwecks Beurteilungsbeitrag ....
Beitrag von: F_K am 08. August 2014, 14:12:41
Das Diszi ist getilgt und darf daher zu Beurteilungsfragen nicht mehr herangezogen werden.

Ist das Zuspätkommen denn dem DV gemeldet worden?

Ich sehe es auch so, dass ein einzelnes Fehlverhalten eine ansonsten positive Wertung nicht beeinflussen sollte - allerdings gibt es diese Wertung ja noch nicht schriftlich. Insoweit "dumm gelaufen".

Aus meiner Sicht bleibt nur, dass Gespräch mit TE Führer suchen und um einen guten Beitrag bitten - die Beurteilung schreibt der DV.
Titel: Antw:Informationen über bereits getilgte Diszi zwecks Beurteilungsbeitrag ....
Beitrag von: Ralf am 08. August 2014, 14:56:20
Kleiner Hinweis für den ZgFhr:
ZDv 20/6 Nr 402
Es kommt darauf an, nicht das Zufällige, sondern das Charakteristische zu erkennen und in diesem Sinne ein Profil der beurteilten Persönlichkeit
zu skizzieren. Besonders positiv und negativ hervortretende Leistungen sind deshalb im Rahmen der Gesamtleistung zu werten.