Hallo ich habe Dienstantritt zum 1.10.2014
Jetzt wollte ich fragen da ich momentan arbeitslos gemeldet bin,
Und die Langeweile immer größer wird.
Könnte ich zb von 1.9 bis 30.9 eine wehrübung machen ?
Oder gibts ne Möglichkeit das ich zum 1.9 schon Dienstantritt
machen kann ?
Danke für eure Hilfe
ZitatKönnte ich zb von 1.9 bis 30.9 eine wehrübung machen ?
- Sind Sie Reservist der Bundeswehr?
- Liegt für eine
Wehrübung Resevedienstleistung (RDL) ein dienstliches Interesse vor?
ZitatOder gibts ne Möglichkeit das ich zum 1.9 schon Dienstantritt
machen kann ?
Nein, jedenfalls nicht für Ungediente.
Ich hab vergessen zu erwähnen das ich Wiedereinsteller bin ;D
Zitat von: liebl-86@web.de am 12. August 2014, 10:11:59
Ich hab vergessen zu erwähnen das ich Wiedereinsteller bin ;D
Okay, dann noch mal:
ZitatKönnte ich zb von 1.9 bis 30.9 eine wehrübung machen ?
Liegt für eine Wehrübung Resevedienstleistung (RDL) ein dienstliches Interesse vor? fragen Sie in Ihrer zukünftigen Einheit nach ob Bedarf besteht und kurzfristg etwas möglich ist.
ZitatOder gibts ne Möglichkeit das ich zum 1.9 schon Dienstantritt
machen kann ?
Ihr Dienstantritt ist ja nicht aus Jux und Dollerei der 01.10.14 da wird der Dienstposten vermutlich auch zu diesem Zeitpunkt erst nachzubesetzen sein.