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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Pat1995 am 12. August 2014, 12:47:14

Titel: Urlaub während der GA
Beitrag von: Pat1995 am 12. August 2014, 12:47:14
Hey Leute,
ich habe morgen meine Musterung für den FWD, voraussichtlich werde ich dann am 1.Oktober meine GA beginnen (wenn alles gut läuft).
Ich habe mich parallel bei der Polizei beworben für das Studium 2015. Ich habe erfahren, dass die erste Prüfung hierfür bereits am 6. Oktober ist.
Ich lese immer man kann während den ersten paar Wochen der GA nicht heim. Ist es also irgendwie möglich sich in der ersten Woche bereits Urlaub zu nehmen oder was bleibt mir sonst übrig? :-\

Vielen Dank  ;D
Titel: Antw:Urlaub während der GA
Beitrag von: Inragee am 12. August 2014, 12:49:53
"Eigentlich" nicht unbedingt. Jedoch hatten wir bei uns auch einen FWD´er gehabt der wegen eines Bewerbungsgespräches einen Tag frei bekommen hatte.

Einach vllt vorab bei deiner neuen Einheit anrufen und sagen das du für den Zeitpunkt ein Termin hast.
Titel: Antw:Urlaub während der GA
Beitrag von: turbotyp am 12. August 2014, 12:52:23
Muss denn nur der Montag, der 6.10 frei sein?

So früh wie möglich dem Gruppenführer/Spieß/Chef Kontakt aufnehmen und dann Urlaub beantragen. Die Einladung von der Polizei als Anhang dranheften (also mitnehmen ;) ).
Titel: Antw:Urlaub während der GA
Beitrag von: baumtalent am 12. August 2014, 13:17:57
Wenn ich du wäre würd ich den Termin verschieben, ich hab nämlich 1:1 den selben Spaß wie du mit der Polizei :D
Titel: Antw:Urlaub während der GA
Beitrag von: Pat1995 am 12. August 2014, 13:42:12
Ja genau es geht nur um den 06.Oktober. :)

Den Prüfungstermin kann man leider nicht verschieben, der Test ist das Auswahlverfahren für die Beamten der 3.Qualifikationsebene, wenn man den nicht mitschrieben kann, hat man soviel ich weiß erst wieder nächstes Jahr die Möglichkeit dazu  :-\
Titel: Antw:Urlaub während der GA
Beitrag von: Ralf am 12. August 2014, 13:45:02
Du hast ja den einzig richtigen Rat bekommen: nachfragen mit den Unterlagen zur Erklärung.
Und wenn es dir nicht genehmigt wird musst du halt entscheiden, was dir wichtiger ist: die Prüfung (dann müsstest du kündigen) oder der FWD und nächstes Jahr die Prüfung abhalten.
Oftmals haben die Vorgesetzten dafür Verständnis bei den FWDL und genehmigen einen Tag.