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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: knkraemer am 13. August 2014, 14:00:52

Titel: Übergangsgebührnisse
Beitrag von: knkraemer am 13. August 2014, 14:00:52
Hallo Kammeraden,

ich bin zum 31.12.2013 als SaZ4 aus der Bw ausgeschieden.

Ich bekomme also 7 Monate Übergangsgebührnisse.

Heißt das jetzt: Erste Zahlung 30.01.2014, Letzte Zahlung 31.07.2014 ?
oder Erste Zahlung 31.01.2014, Letzte Zahlung 30.06.2014 ?

Danke für eure Hilfe. :o)
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: wolverine am 13. August 2014, 14:04:49
Kann ja sein, dass ich blöd bin aber ich würde sagen: weder noch.

Sie müssten die erste Zahlung zum 1. Januar bekommen (haben); natürlich zum letzten Werktag des Vormonats. Und die letzte Zahlung zum 1. Juli.
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: Cally am 13. August 2014, 14:06:36
Ich verstehe die Frage nicht ganz... 7 Monate bedeutet doch 7 x Betrag XXX. Wenn sie von Ende Januar bis Ende Juni Übergangsgebührnisse bekommen würden, wäre das nach meiner Rechnung nur 6 Beträge?
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: wolverine am 13. August 2014, 14:11:01
Als SaZ bekommt er sein Geld aber im voraus. D. h.: die letzten Dienstbezüge bekam er zum 1. Dezember und zum 1. Januar bereits Übergangsgebürnisse. Und 1. Januar bis 1. Juli sollten 7 Zahlungen sein?!
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: knkraemer am 13. August 2014, 14:20:10
Also laut Kto-Auszug war im Dez 13 Zahlung 01-2014, aber da hab ich noch den Wehrsold in voller Höhe bekommen.

Ende Jan 14 ist dann die Zahlung 02-2014 gekommen.
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: F_K am 13. August 2014, 14:23:14
Der Zeitpunkt derZahlung ist doch jetzt wohl unstrittig - Frage bezüglich der Höhe der Zahlungen werden an den entsprechenden Sachbearbeiter gestellt (und nicht in Internetforen).

(Die Kontoauszüge stützen Wolverines Darstellung und die gesetzliche Lage).
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: Tommie am 13. August 2014, 14:23:53
Na dann passt ja alles ;) ! Und Ende Juni kam die siebte Zahlung für den Monat Juli und seitdem ist eben ... "Lied aus!" ...
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: knkraemer am 13. August 2014, 14:25:40
Das wollte ich wissen.

Mein Gedankengang war, 7 Monate Zahlung ab dem ersten Monat im zivilen.
Also kleiner Denkfehler von mir.
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: wolverine am 13. August 2014, 14:30:03
Ich bin immer heilfroh wenn ich mich nicht verrechnet habe ... Iudex non calculat. ;D
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: F_K am 13. August 2014, 14:39:05
ZitatDer historische Ursprung der Sentenz liegt dagegen wohl bei einer eher technischen Aussage in den Digesten (Macer Dig. 49, 8, 1, 1), wonach offenbare Rechenfehler im Urteil nicht schaden würden und ohne Weiteres berichtigt werden dürften, vgl. für das deutsche Recht heute § 319 ZPO.Die Redewendung wird häufig auch scherzhaft gebraucht im Sinne von ,,Der Richter [oder allgemein der Jurist] kann nicht rechnen".

.. dafür hast Du Dich gut geschlagen - Rechnungen bis "7" gehen noch so gerade.
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: wolverine am 13. August 2014, 14:42:32
Und das bei lediglich fünf Fingern!  :)
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: Cally am 13. August 2014, 14:46:34
Zitat von: wolverine am 13. August 2014, 14:11:01
Als SaZ bekommt er sein Geld aber im voraus. D. h.: die letzten Dienstbezüge bekam er zum 1. Dezember und zum 1. Januar bereits Übergangsgebürnisse. Und 1. Januar bis 1. Juli sollten 7 Zahlungen sein?!

Ja, vom 31. Januar bis 30. Juni sollte es mit den 7 Zahlungen aber knapp werden :D
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: Tommie am 13. August 2014, 14:47:49
Zitat von: wolverine am 13. August 2014, 14:42:32Und das bei lediglich fünf Fingern!  :)

Gib´s zu, wolverine, Du hattest die Füße auf dem Schreibtisch und die Zehen zu Hilfe genommen ;D !
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: wolverine am 13. August 2014, 15:02:56
Zitat von: Tommie am 13. August 2014, 14:47:49
die Füße auf dem Schreibtisch
Arbeite ich in einer Behörde? Oder haben wir schon Fancy Friday?
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: StOPfr am 13. August 2014, 15:03:50
Zitat von: knkraemer am 13. August 2014, 14:25:40
Mein Gedankengang war, 7 Monate Zahlung ab dem ersten Monat im zivilen.
Also kleiner Denkfehler von mir.
Ich habe mich eher gefragt, warum jemand nach Eingang von sieben Zahlungen nicht weiß, dass das jetzt die erwarteten sieben Zahlungen waren  :o :D!
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: F_K am 13. August 2014, 15:16:57
@ StOPfr:

Weil am Ende des Geldes noch "Monat" übrig war - und da muss ja jemand "Schuld sein" - sonst wäre man ja selber verantwortlich.
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: knkraemer am 13. August 2014, 15:43:30
Ich war verwirrt, weil bis 14.12.13 noch nicht mal fest stand, ob ich die Bw verlassen darf. War alles sehr knapp.

Dann habe ich am 31.12. (Zahlung 01-2014) noch mal volle Bezüge bekommen, und nicht 75 %. Darum bin ich davon ausgegangen, dass es der Sold für den geleistetem Monat Dez ist.

Erst Ende Jan. habe ich die 75% bekommen. Darum bin ich davon ausgegangen, dass Jan die erste Zahlung der Gebührnisse ist.

Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: F_K am 13. August 2014, 15:46:15
ZitatDann habe ich am 31.12. (Zahlung 01-2014) noch mal volle Bezüge bekommen, und nicht 75 %

... dann rechne mal mit einer Rückforderung, falls dies noch nicht verrechnet sein sollte.
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse
Beitrag von: BulleMölders am 13. August 2014, 16:17:12
Eigentlich sollte das bereits in den 6 Monaten verrechnet worden sein.
Eventuell hat der TE es gar nicht bemerkt.

Zitat von: knkraemer am 13. August 2014, 15:43:30
Dann habe ich am 31.12. (Zahlung 01-2014) noch mal volle Bezüge bekommen, und nicht 75 %. Darum bin ich davon ausgegangen, dass es der Sold für den geleistetem Monat Dez ist.
Da er ja scheinbar auch in vier Jahren nicht bemerkt hat, dass er seine Bezüge im Voraus bekommen hat.