Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Meiko am 13. August 2014, 20:28:31

Titel: Entlassung aufgrund Dienstunfähigkeit (Krankenversicherung > Übergang)
Beitrag von: Meiko am 13. August 2014, 20:28:31
Guten Abend wünsche ich!

Ich habe einige Fragen bezüglich meiner anstehenden Entlassung aus dem Dienst aufgrund gesundheitlicher Gründe (keine Wehrbeschädigung) - Dienstunfähigkeit. Ich habe schon versucht mich über den Sozialdienst durch dieses Informationschaos zu arbeiten, leider aber viele gegenteilige Aussagen gehört.

Aktuelle Lage:
Zeitsoldat 9 Jahre, Laufbahn: Unteroffiziere o.P., keine Ausbildung durch Bundeswehr (Zivil > Bürokaufmann)
Momentan bin ich mit der Gesundheitsziffer 6 - XX KzH geschrieben und auf Grundlage dieser Ziffer läuft ein Verfahren mich aus dem Dienst zu entlassen. Das Dienstunfähigkeitsverfahren wird von mir unterstützt. Bisher ist das Datum der Entlassung nicht bekannt. Wird momentan vom SanKommando bearbeitet. (Danach geht die Geschichte zum PersAmt, korrekt?)

Meine Frage/n (bezüglich GKV):
Angenommen ich werde zum 01. Oktober 2014 entlassen (erster Tag als Zivilist). Dann gehe ich zum Arbeitsamt und melde mich persönlich arbeitssuchend/arbeitslos. Ich war vor meiner Zeit als Zeitsolat bei der Techniker gesetzlich Krankenversichert. Sage ich dann beim Arbeitsamt, dass ich bitte wieder zur Techniker möchte und die "melden" mich dort?

Momentan befinde ich mich im Rahmen der Heilfürsorge in einer Psychotherapie. Ich möchte diese gerne, möglichst nahtlos bei der gleichen Therapeutin fortführen. Kann es hier Probleme geben? Ablauf wäre ja dann denke ich nach der Entlassung, sobald ich wieder Mitglied in der GKV bin wie folgt: Hausarzt > Überweisung Psychotherapeut > Gutachten / Befund an GKV > GKV prüft Kostenübernahme > ggf. Genehmigung?

Bezüglich Übergangsgeld: Ich bin Juli 2012 als Wiedereinsteller zur Bundeswehr gegangen. Stehen mir demnach 3 Monate Übergangsgeld, nach meiner Entlassung zu? Wenn ja: Kann ich diese "verweigern" (und wo/wie)? Wenn nein, und diese mir zustehen: Wie läuft das mit der GKV?

Ich hoffe ich habe alle nötigen Informationen gegeben um meine Fragen zu beantworten und bedanke mich schonmal!

Liebe Grüße
Titel: Antw:Entlassung aufgrund Dienstunfähigkeit (Krankenversicherung > Übergang)
Beitrag von: ulli76 am 13. August 2014, 20:35:29
Du solltest dich mal dringend mit dem Sozialdienst in Verbindung setzen.

Und mit dem 1.10, würde ich nicht rechnen, wenn das DU-Verfahren nicht schon weit fortgeschritten ist.

Eine Frage ist ja, ob du zur Entlassung arbeitsfähig bist oder nicht. Wenn ja, dann suchst du dir einen Job, sobald klar ist ,wann du entlassen bist. Dazu gibt es die Möglichkeit zur Schutzfrist vor Entlassung- eben um z.B. einen Job zu suchen. Und dann meldest du dich kurz vor DZE bei der Krankenkasse, zu der du willst.

Falls du arbeitsunfähig bist, solltest du rechtzeitig mit dem zuständigen Amt Verbindung aufnehmen- welches für dich zuständig ist und wie das mit der Krankenversicherung läuft, kann dir der Sozialdienst sagen.

Wenn du nach DZE nicht gesetzlcih krankenversichert sein wirst, besteht die Möglichkeit der Verlängerung der UTV bis zu 3 Monate- klär das mit dem Sozialdient und der Heilfürsorge deines SanBereichs.

Wenn du keine Verlängerung der UTV bekommst, dann läuft das mit der Psychotherapie über deine zivile Krankenversicherung.