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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: KHall am 18. August 2014, 21:43:35

Titel: Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: KHall am 18. August 2014, 21:43:35
Moin Moin,

ich habe mal eine für mich spezielle Frage.
Bevor ich anfange, was kurzes über mich:

Ich bin 28 Jahre alt und bin mitten im Studium der technischen Informatik. Seit etwa 3,5 Jahren bin ich nachweislich selbständig als Programmierer und verdiene damit meine Brötchen.
Im Jahre 2006 absolvierte ich meine AGA und wurde kurz darauf DU für etwa 2 Jahre.

Da ich leider sehr wenig Informationen aus dem Netz ziehen konnte, habe ich direkt im Karriercenter angerufen und die gaben mir einige Telefonnummern von den Truppen direkt vorort.
Bei der Truppe vor meiner Haustür habe ich mit dem Fw ausm G1 für Reservistenangelegenheiten telefoniert und der sagte mir, dass ich gebraucht werde jedoch nicht eingeplant werden könnte (leider war mir zu dieser Zeit nicht bekannt, dass einplanung = beorderung bedeutet) und meine Wehrübung trotzdem dort ableisten könne.
Bevor ich zustimmte, hat der noch damals Major (jetzt OTL), der mich brauchte rumgeführt und mir meine Aufgaben erklärt. Leider war es nicht wirklich das, was ich mir von einer Wehrübung vorgestellt habe, doch hörte es sich sehr interessant an und ich stimmte zu. (Aufgabe(n): 100% Programmierung und Entwicklung eines neuen Systems)

Nun began ich meine Wehrübung und stellte sehr sehr schnell fest, das ich mit meinem Dienstgrad (Gefr.) und der entsprechenden Besoldung und Mindestleistung durch das USG an der Armutsgrenze hänge.
Daraufhin ging ich noch einmal zum Fw. der mir sagte, dass ich KEINEN vorläufigen Dienstgrad erhalte, da ich keine ROA Prüfung abgelegt habe bzw. ein beendetes Studium vorweisen kann.

Nun die Frage:
Wenn der FW einen Dienstposten findet der noch nicht gespiegelt ist bzw. doppelt gespiegelt werden kann, könnte ich auf diesen Dienstposten beordert werden mit einem vorläufig höheren Dienstgrad (Oberfähnrich, Lt., OL.) ?

Ich habe mich in die zdv 20/3, 20/7 und in die Laufbahnverodnung eingelesen und kann keinen dieser Punkte, die der FW als Argument gegen mich hatte, für eine Verleihung eines vorläufig höheren Dienstgrad gefunden.

Denn in der Laufbahnverodnung steht folgendes:

§ 5 Abs. 3
Den in § 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 Genannten kann abweichend von Absatz 2 ein höherer Dienstgrad verliehen werden

Nr 2.
für eine militärfachliche Verwendung, insbesondere eine solche, die einem Berufsbild aus dem Bereich des Gesundheits-, Verwaltungs-, Logistik- oder Medienwesens oder einem technischen Beruf entspricht, wenn die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und die erforderliche Lebenserfahrung  durch eine zivilberufliche Tätigkeit erworben worden sind.

Den in § 1 Satz 1 Nummer 3 bis 6 Genannten wird der Dienstgrad vorläufig verliehen; er kann nach einem Wehrdienst von mindestens der in § 10 Absatz 2 Satz 1
(Die in § 1 Satz 1 Nummer 3 bis 7 genannten Soldatinnen und Soldaten können jeweils nach einem Wehrdienst von mindestens sechs Tagen befördert werden.),
§ 22 Absatz 2 Satz 5 und § 43 Absatz 5 Satz 2 jeweils bestimmten Dauer endgültig verliehen werden. In den Fällen nach Satz 1 Nummer 2 kann der höhere Dienstgrad auch zeitweilig für die Dauer der Verwendung verliehen werden. Über die Verleihung der höheren Dienstgrade entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm beauftragte Stelle. Die Laufbahn ist in der Entscheidung zu bezeichnen. Die Sätze 1 und 4 gelten entsprechend für die in § 1 Satz 1 Nummer 7 Genannten;
der höhere Dienstgrad darf nur für die Dauer der dienstlichen Veranstaltung verliehen werden.



Was sagt ihr? Das Projekt, welches ich jetzt mitbetreue und worin ich mich einarbeite, macht sehr viel Spaß und ich möchte es weiterhin betreuen und daher die Wehrübung verlängern, jedoch nicht zu diesen Bedingungen, denn hier geht es ums finanzielle Überleben.

Ich hoffe ich bin genau genug gewesen und falls ihr noch Informationen benötigt, schreibt sie gerne als Kommentar.

Schönen Abend euch und morgen schönen Dienst

Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: wolverine am 18. August 2014, 21:54:55
Wenn ich das richtig verstehe haben Sie weder eine abgeschlossene Berufsausbildung noch einen Studienabschluss?! Dann erfüllen Sie meines Erachtens nicht die Voraussetzungen für die Verleihung eines vorläufigen Dienstgrades.

Aber warum wurde in Ihrem Fall nur die Mindestleistung beantragt? Als Selbstständiger sollte doch Ihre letzte Einkommenssteuererklärung maßgeblich sein.
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: KHall am 18. August 2014, 22:01:35
Zur USG: Die wollten leider viel viel mehr von mir und mir sagte man auch, dass USG + Wehrsold = Gehalt eines SaZ im entsprechenden Dienstgrad ergibt...
Das ist ganz klar eine Falschaussage, wie ich später erfahren habe und da mir die ermittelte Bezahlung dann gereicht hätte, was es für mich in Ordnung den Papierkram zu umgehen und einfach die Mindestleistung zu beantragen.

Zur Qualifizierung:
Eine Berufsausbildung die jedoch nicht anerkannt wird und kein abgeschlossenes Studium, das ist korrekt.

Doch steht im § das "...wenn die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und die erforderliche Lebenserfahrung durch eine zivilberufliche Tätigkeit erworben worden sind..."

Ich bräuchte irgendwie einen Schriftlichen verweis auf diese Aussage, denn ich kann ihn nicht finden.
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: wolverine am 18. August 2014, 22:06:05
Ja, und diese Kenntnisse setzen für den Fw eine Ausbildung auf Meisterebene und für Offiziere regelmäßig einen Studienabschluss voraus (SLV § 17 Abs. 1 Nr. 1 lit. a-c und § 26 Abs. 1 Nr. 1-3).

Einfach nur sagen: "Ich kann das mindestens genauso" reicht nicht aus.

Zum USG: Wenn man nicht korrekt beantragt weil es einem zuviel Arbeit ist, kann man hinterher schwer meckern, dass es zu wenig ist.
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: KHall am 18. August 2014, 22:13:53
Danke wolverine für deine Aussage.
Welche Eignung ein Soldat für eine Beförderung in eine andere Laufbahngruppe brauch, ist mir bekannt. Gilt jedoch erst einmal generel für SaZ Bewerber bzw UA / OA.

Ich finde jedoch keine direkte Aussage in irgendeiner Vorschrift die genau das auch für Reservisten regelt.

Zur USG:
Mein Pech, wenn ich dem "Typen" am Telefon Glauben geschenkt habe. Nächstes mal weiß ich es besser ;)

Dieses Topic habe ich jedoch nicht wg der USG eröffnet sondern um Hilfe der Fragestellung: Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten.

Kannst du mir denn nun einen Paragrafen zeigen oder eher nicht?
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: wolverine am 18. August 2014, 22:20:05
Zitat von: KHall am 18. August 2014, 22:13:53
Ich finde jedoch keine direkte Aussage in irgendeiner Vorschrift die genau das auch für Reservisten regelt.
§ 22 I 1 SLV
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: KHall am 18. August 2014, 22:26:21
§22 Abs. 1 Satz 1:
Nach der Zulassung zu einer Laufbahn der Fachunteroffiziere der Reserve führen sie im Schriftverkehr bis
zu ihrer Beförderung zum Unteroffizier ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz ,,(Reserveunteroffizier-
Anwärterin)", ,,(Reserveunteroffizier-Anwärter)" oder ,,(RUA)"; nach der Zulassung zu einer Laufbahn
der Feldwebel der Reserve führen sie im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung zum Feldwebel ihre
Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz ,,(Reservefeldwebel-Anwärterin)", ,,(Reservefeldwebel-Anwärter)" oder
,,(RFA)".


Kenne ich bereits. Trifft auf mich weniger zu, da ich mich nicht als Reserveunteroffizier / Reserveroffizier bewerbe. Ich verlange lediglich einen VORLÄUFIG höheren Dienstrag während der Wehrübung.
Aber auf deinen Paragrafen würde ich mit folgendem Antworten:

§5 Abs. 1 Satz 1:
Den in § 1 Satz 1 Nummer 3 bis 6 Genannten wird der Dienstgrad vorläufig verliehen; er kann nach einem
Wehrdienst von mindestens der in § 10 Absatz 2 Satz 1, § 22 Absatz 2 Satz 5 und § 43 Absatz 5 Satz 2 jeweils
bestimmten Dauer endgültig verliehen werden.
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: wolverine am 18. August 2014, 22:35:44
Also bei mir steht in § 22 I 1 das Soldaten der Reserve nach den Vorschriften der Soldaten auf Zeit zu befördern sind.
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: KHall am 18. August 2014, 22:53:43
Genau! Dann bitte jedoch die Verweise beachten:

§22 Abs. 1:
Die in § 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Soldatinnen und Soldaten werden nach den Vorschriften über die
Beförderung von Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf
Zeit befördert.


§1 Satz 1 Nr 2:
Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes oder nach § 4 Absatz 1
Nummer 1, 4 oder 7 des Wehrpflichtgesetzes leisten,


§58b Soldatengesetz - Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement
(1) Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten. Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement besteht aus einer sechsmonatigen Probezeit und bis zu 17 Monaten anschließendem Wehrdienst.
(2) Die §§ 37 und 38 gelten entsprechend. <- Uninteressant für mich


§ 4 Abs 1 Nr. 1,4,7 WPflG - Arten des Wehrdienstes
(1) Der nach Maßgabe dieses Gesetzes zu leistende Wehrdienst umfasst
1.   den Grundwehrdienst (§ 5),
4. den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst (§ 6b),
7. den unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall.


Also???
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: KHall am 18. August 2014, 22:56:19
P.S ich mache kein FWDL :) ich bin noch immer freiwillig Wehrübender der beordert werden kann und will (vorausgesetzt Dienstposten vorhanden)
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: wolverine am 18. August 2014, 23:25:13
Und es gibt noch eine Nummer 2a... Reservisten.
Mir wird das aber allmählich zu müßig. Beantragen Sie doch einfach die Verleihung eines vorläufigen Dienstgrad nach was auch immer. Dann bekommen Sie einen Bescheid mit Begründung und den können Sie akzeptieren oder angehen.

Grundsatz ist immer, dass für Reservisten die gleichen Regeln gelten wie für Aktive. Das deduiert man entweder aus dem Gesetz oder spätestens aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: Dyon am 19. August 2014, 01:48:06
Der OL erhält auch nur 4,60€ / Tag mehr Sold als der G ;)
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: MMG am 19. August 2014, 06:00:18
Zitat von: KHall am 18. August 2014, 22:01:35
[...]
Zur Qualifizierung:
Eine Berufsausbildung die jedoch nicht anerkannt wird und kein abgeschlossenes Studium, das ist korrekt.

Doch steht im § das "...wenn die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und die erforderliche Lebenserfahrung durch eine zivilberufliche Tätigkeit erworben worden sind..."
[...]

Wie Wolve schon richtig anmerkte, es reicht eben nicht aus, autodidaktisch im Beruf gearbeitet zu haben.
Ohne eine entsprechende Ausbildung oder Studienabschluss wird das nichts.


Zitat von: KHall am 18. August 2014, 22:01:35
[...]
Ich bräuchte irgendwie einen Schriftlichen verweis auf diese Aussage, denn ich kann ihn nicht finden.
[...]
Da brauchen sie nichts zu finden. In ihrem aufgeführten § steht, dass das Berufsbild aus dem Bereich des Gesundheits-, Verwaltungs-,
Logistik- oder Medienwesens oder einem technischen Beruf entsprechen muss...., wenn die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse
und Fähigkeiten und die erforderliche Lebenserfahrung  durch eine zivilberufliche Tätigkeit erworben worden sind.


D.h., als Berufsbild ist eine abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreicher Studienabschluss notwendig.
Nur in diesem Beruf gearbeitet zu haben, reicht als Berufsbild nicht.


Zitat
Ich verlange lediglich einen VORLÄUFIG höheren Dienstrag während der Wehrübung.
Indiskutable! Ich denke, da machen sie sich was vor.
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: KHall am 19. August 2014, 06:28:55
Vielen Dank für die Antworten.
Ich verstehe eure Antworten, doch leider steht es nicht so drin, wie ihr es schreibt.


"...wenn die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse
und Fähigkeiten und die erforderliche Lebenserfahrung  durch eine zivilberufliche Tätigkeit erworben worden sind..."



In dem Absatz steht nicht das eine erforderliche Lebenserfahrung durch ziv. berufliche Tätigkeit == Ausbildung bedeutet.

Wisst ihr, wo ich mich im PersAmt oder BmVg direkt melden müsste bzw. wem ich schreiben müsste?
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: MMG am 19. August 2014, 07:00:43
Zitat[...]
Ich verstehe eure Antworten, [...]
[...]
Das bezweifle ich!

Zitatdie einem Berufsbild aus dem Bereich des Gesundheits-, Verwaltungs-, Logistik- oder Medienwesens oder einem technischen Beruf entspricht, wenn die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und die erforderliche Lebenserfahrung  durch eine zivilberufliche Tätigkeit erworben worden sind.

Ihnen ist nicht klar, was das Wort Berufsbild bedeutet.

Gerade in den
Gesundheits-, Verwaltungs-, Logistik- oder Medienwesens oder in technischen Berufen wird eine Ausbildung abverlangt. Berufsbild == erfolgreich abgeschlossene Ausbildung  (siehe http://www.berufskunde.com/de)
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: Ralf am 19. August 2014, 07:17:48
Zitat von: KHall am 19. August 2014, 06:28:55
Vielen Dank für die Antworten.
Ich verstehe eure Antworten, doch leider steht es nicht so drin, wie ihr es schreibt.
Doch es steht so drin, wie die beiden beschreiben.
Bloße Tätigkeiten reichen bei Soldaten (es findet hier keine Unterscheidung zwischen Res und aktiv statt) nicht aus.

Als Feldwebel kann zum Wehrdienst in den Laufbahnen der Feldwebel der Reserve des Truppendienstes, des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr und des allgemeinen Fachdienstes eingestellt werden, wer die Voraussetzungen des § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SLV erfüllt.
Hier findet -wie schon gesagt- der Verweis auf die Aktiven statt.

Das kann man auch gut daran sehen, was gefordert ist, um mit noch höherem DstGrd eingestellt zu werden.
Als Oberfeldwebel, Hauptfeldwebel oder Stabsfeldwebel kann zum Wehrdienst für militärfachliche Verwendungen eingestellt werden, wer die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat (§ 17 Absatz 2 Satz 2 SLV<- auch hier wieder der Verweis auf die Aktiven). Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach dem Erwerb der für eine Einstellung mit dem Dienstgrad Feldwebel erforderlichen Bildungsvoraussetzungen (nach schau mal ein an, da stehst sogar noch deutlicher drin) ausgeübt worden sein und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen. Die hauptberufliche Tätigkeit (und hier geht es nun um die reine Tätigkeit, jedoch muss diese hauptberuflich sein) muss eine bestimmte Mindestdauer umfassen. Sie beträgt für eine Einstellung
a) als Oberfeldwebel ein Jahr,
b) als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
c) als Stabsfeldwebel neun Jahre.

Der jeweilige Einstellungsdienstgrad wird zunächst vorläufig verliehen (§ 43 Absatz 3 Satz 2, § 22 Absatz 5 Satz 3 SLV).  Der Dienstgrad kann nach einem Wehrdienst von mindestens 12 Tagen (Unteroffizierdienstgrad) endgültig verliehen werden. Zeiten einer dienstlichen Veranstaltung nach § 81 des Soldatengesetzes (SG) werden auf die geforderte Wehrdienstleistung grundsätzlich nicht angerechnet.
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: ZMZler am 19. August 2014, 08:33:38
Manchmal hilft nur noch: ISSO!
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: ulli76 am 19. August 2014, 12:33:33
Ist doch ganz einfach. Schreiben fertig machen. An den eigenen DV adressieren. Beantragen dass der Dienstgrad verliehen wird. Am besten ausführlich begründen.
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: F_K am 19. August 2014, 13:42:44
... Wenn jeder Langzeitstudent seinen Nebenjob dazu nutzt, einen vorläufigen Dienstgrad zu erhalten - am Besten natürlich Programmier St Offz.

NEIN, das wird nichts werden.

(Selbst die 43 Einstellungen kann man an zwei Händen abzählen - und da reden wir vom Kameraden mit Staatsexamen oder Master - nicht von Langzeitstudenten - und ohne Hilfe des MobTrT geht sowieso nichts - die haben ja schon erkannt, was machbar ist.)
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: Tommie am 19. August 2014, 15:48:19
Zitat von: F_K am 19. August 2014, 13:42:44NEIN, das wird nichts werden.

Das sehe ich auch so, aber der Fragesteller wird sich wohl nicht mit unserer Erfahrung zufrieden geben wollen und daher rate ich zu der von "wolverine" vorgeschlagenen Variante, die dann der (zwingend!) erfolgenden Absage mangels fehlender notwendiger Voraussetzungen noch die Begründung hinzufügt und eine Rechtsbehelfsbelehrung, dass man ggf. auf dem Klagewege noch einen Anwalt vom Existenzminimum weg holen kann ;D !
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: HCRenegade am 20. August 2014, 15:39:14
Also ich sehe da einiges etwas anders:

Als Student kann man durchas sehr gut von dem leben, was man während einer WÜ verdient - das weiß ich aus eigener Erfahrung. Bezüglich höherer Dienstgrade ist der finanzielle Unterschied kaum gegeben - vergleich doch mal Wehrsold und Midestleidtung für Gefreite (10,18 €/19,00 € pro Tag) und Fw (22,00 €/13,76 € pro Tag). Selbst in meinem DG würde ich zusammen gerade mal 50 €/Tag erhalten.
Den wesentlichen Verdienst holt man (als Student) über den Leistungszuschlag und evtl. Laufbahnzuschläge heraus.


Also:

Lasse dich beordern auf einer angemessenen Fw-Stelle, durchlaufe die Ausbildung (dann gibts sowohl Leistungszuschlag als auch den Laufbahnzuschlag) und höhere DG (die in 3-5 €/Tag resultieren).
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: wolverine am 20. August 2014, 15:49:22
Irgendwie kam relativ schnell heraus, dass es gar nicht um das Geld geht sondern möglichst schnell und möglichst "billig" etwas auf die Schulter zu bekommen. Sonst bräuchte ja nur Nachweis über seine Einkünfte aus der Selbstständigkeit führen und bekäme pro Tag genau 1/360 davon. 
Titel: Antw:Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten
Beitrag von: HCRenegade am 20. August 2014, 15:56:01
Auch wenn es nur um den DG geht, ist das nunmal (wie ihr schon richtig aufgezeigt hat) der einzige Weg (also der Gang über die RFA/ROA-Schiene), "etwas mehr" auf die Schulter zu kriegen.

Ist ja auch nicht gesagt, dass er mit abgeschlossenem Master nach §43 einen höheren DG bekommt.