Hallo liebe Leute,
Ich habe nur eine kurze Frage.
Ich bin gerade aus der Elternzeit zurück und möchte nun einen Teilzeitantrag stellen, da es mir als Alleinerziehende sonst nicht anders möglich ist alles unter einen Hut zu bekommen. Ich habe noch ein Jahr bis zu seinem DZE, bin StUffz FA, leiste aber nur 4 Jahre Dienst, da ich nicht mehr verlängern wollte, da mir die Perspektive in der Bw fehlt, aber das spielt ja jetzt keine Rolle mehr.
Nun finde ich im Netz nur die Info, dass Teilzeit erst ab 4 Dienstjahren möglich ist. Gibt es da Ausnahmeregelungen in meinem Fall?
Wenn ich voll arbeite bin ich auf enorme Hilfe meiner Eltern angewiesen, die selbst noch arbeiten. Ich würde gerne für mein letztes Dienstjahr auf 75% arbeiten... Da ich immer über eine Stunde zur Arbeit fahre ist alles andere so gut wie unmöglich..
Liebe Grüsse
Zitat... Nun finde ich im Netz nur die Info, dass Teilzeit erst ab 4 Dienstjahren möglich ist. Gibt es da Ausnahmeregelungen in meinem Fall? ...
- Was sagen Ihre Vorgesetzten denn dazu?
- Was sagt der Sozialdienst dazu?
Stellen Sie einen Antrag an das BAPersBw und Sie bekommen einen Bescheid, dann wissen Sie es genau.
Bist du dir sicher, dass du nur SaZ 4 bist? Oder ist deine Dienstzeit bisher auf 4 Jahre festgesetzt?
Zitat von: ulli76 am 19. August 2014, 06:31:08
Bist du dir sicher, dass du nur SaZ 4 bist? Oder ist deine Dienstzeit bisher auf 4 Jahre festgesetzt?
Ich nehme mal Letzteres an. Dann hat aber nur der Dienstherr die Möglichkeit, die festgesetzte Dienstzeit nicht zu verlängern, der Soldat hat da keine Wahlmöglichkeit mehr - aber das wissen wir beide ja. ;)
Zitat von: Fantasy12 am 19. August 2014, 05:48:17
Nun finde ich im Netz nur die Info, dass Teilzeit erst ab 4 Dienstjahren möglich ist. Gibt es da Ausnahmeregelungen in meinem Fall?
Nein, die gibt es nicht. Aber du kannst ja mal die Möglichkeiten nutzen, die ein Soldat so hat, wenn dein (noch zu stellender) Antrag nicht in deinem Sinne beschieden wird.