Guten Tag ;D
Ich wurde vor 2 Jahren im alter von 18 zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten verurteilt ,welche allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Nun erst ein Abschnitt aus dem Bewerbungsbogen:
Hinweise und Belehrung zu Fragen 22 bis 25
Bei einer erfolgreichen Teilnahme am Auswahlverfahren müssen Bewerber/innen für den freiwilligen Wehrdienst (FWD) sowie für die Laufbahn der Mannschaften als SaZ die Übermittlung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde an das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr bzw. das Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr veranlassen.
Bei Bewerbern/innen für sonstigen Laufbahnen hat das Bundesministerium der Verteidigung als oberste Bundesbehörde ein Recht auf unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 des Bundeszentralregistergesetzes-BZRG).
Es sind deshalb Registerinhalte anzugeben (Verurteilungen wegen eines Vergehens/Verbrechens (Straftaten) einschließlich Strafbefehle). Die Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen dagegen nicht offenbart werden. Ferner brauchen Verurteilungen etc., die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind, nicht angegeben werden.
Die Einsichtnahme in Strafakten erfolgt nur nach Ihrer Einwilligung. Für jede Verurteilung im obigen Sinne ist hierfür eine separate Einwilligungserklärung erforderlich.
Hiermit werde ich darüber belehrt, dass durch das Bundesministerium der Verteidigung in den genannten Fällen eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt wird.
Da ich mich für den FWD bewerbe, werde ich also (nur) mein erweitertes Führungszeugnis (das für Behörden) zum Karriecenter oder wohin auch immer schicken müssen und es wird kein Blick in mein Bundeszentralrister gestattet. richtig ?
Mein Erw.Führungszeugnis ist dank der Aussetzung der Bewährung und ,weil es eine Jugendstrafe war ohne Eintrag .
Wie stehen meine Chancen ?
PS:bitte nicht vorverurteilen und abstempeln , neutrale Antworten erwünscht ,Danke !! ;) ;) :)
Alles angeben und fertig. Damit bist du auf der sicheren Seite.
Im Einstellungstest wirst du zigmal gefragt ob du schon einmal was mit der Polizei zu tun hattest. Da würde ich das auch erwähnen, mit dem Hinweis, das es nicht im Führungszeugnis auftaucht.
Verneinst du die Antwort, begehst du meines Wissens einen Einstellungsbetrug und kannst aus dem Dienst entlassen werden.
Ich bin ein ehrlicher Mensch und gehe mit der verurteilung auch locker um (schäme mich nicht dafür etc.)
Was ich erwähnen sollte die Bewährungszeit sind 3 Jahre sprich 1 Jahr läuft noch .
Und das ist ein absoloutes Einstellungshinderniss ,richtig ?
Keine Einstellung während laufenden Verfahren und laufenden Bewährungen.
Eben . :(
Deswegen hatte ich vor es nicht zu erwähnen ,da mein erweitertes Führungszeugnis frei ist und ins Bundeszentralregister nur bei höheren Laufbahnen geguckt wird.
Bei der Entdeckung des "Einstellungsbertugs" soll man mich halt rausschmeißen, wenigstens habe ich es versucht ..
Zitat von: converse am 19. August 2014, 17:35:44
Bei der Entdeckung des "Einstellungsbertugs" soll man mich halt rausschmeißen, wenigstens habe ich es versucht ..
und wie verhält sich das dann mit:
Zitat von: converse am 19. August 2014, 17:27:11
Ich bin ein ehrlicher Mensch ...
Weswegen bist du eigentlich verurteilt worden? Für ne übliche Jugendsünde bekommt man ja keine 6 Monate.
Wenn ich in diesem Fall ehrlich bin sehe ich keine Chance.
Ich lüge in dem Fall nicht gerne ,aber mich
wegen der laufenden Bewährung direkt als ungeeignet zu sehen ist auch falsch.
wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Zitat von: converse am 19. August 2014, 17:47:55
wegen der laufenden Bewährung direkt als ungeeignet zu sehen ist auch falsch.
Sorry, aber Schwachsinn, das müsstest du doch selbst erkennen. Warum sollten für dich andere regeln gelten als für alle anderen?
Wenn während Bewährung nunmal eine Einstellung ausgeschlossen ist, ist das so, da hilft auch das sich selbst in die Tasche lügen nichts.
Dass du ein "ehrlicher Mensch" bist, negierst du mit deiner Einstellung. Wie man dann aber auch noch damit hausieren kann, dass man angeblich "ehrlich" ist, verstehe ich beim besten Willen nicht. Du bist ja intelligent genug, es selbst zu merken:
ZitatIch lüge in dem Fall nicht gerne ,aber ...
Es wird dich aber auch als FWDL einholen, wenn du einen sicherheitsrelevanten Dienstposten besetzen solltest. Im Zuge der Sicherheitsüberprüfung wird das nämlich festgestellt. Und dann ist das Gejammer immer groß. Entweder es kommt zur Entlassung mit Rückforderung der entstandenen Kosten oder aber seltener bei minderschweren Fällen zur Versetzung auf nicht-sicherheitsempfindlichen Dienstposten und die sind dann meist irgendwo, nur nicht am Standort.
Ich will keine Sonderregelung ,sondern halte die komplette "Bewährung=keine Einstellung Regel für falsch.
Naja sagen wir ; Ich warte ein Jahr = Bewährung zu Ende , wie stehen dann bei purer Ehrlichkeit ;D meine Chancen ?
zwischen 0 und 100% ::)
ZitatIch will keine Sonderregelung ,sondern halte die komplette "Bewährung=keine Einstellung Regel für falsch.
Das ist nun Ihr Problem. Sie können ja dagegen klagen ...
Schon interessant: Wenn es zum eigenen Nachteil ist, ist es mit der Ehrlichkeit plötzlich ganz schnell zu Ende.
Hast Recht
Wobei anzumerken ist, dass auch die Chancen, eine Einstellungszusage zu bekommen, auch bei Bewerbern ohne Vorstrafe/Bewährung zwischen 0 und 100 Prozent liegen!
Bist Du überhaupt schon gemustert worden?
Dem Psychologen wird die Geschichte sicher intressieren.
Auch bei FWD wird inzwischen ausgesiebt und noch lange nicht jeder genommen, der da anklopft.
Welche Geschichte ?
Kannst du dem Thread überhaupt folgen ?
Natürlich wurde ich noch nicht gemustert ,sonst könnte ich mir die Fragerei meiner Offenbarung hier sparen oder ?
Danke der Nachfrage ja ich kann folgen.
So ganz natürlich ist das nicht, denn man kann sich auch mustern lassen ohne sich direkt gleich für den FWD zu bewerben.
achso :o
Dann lag das Unwissen bei mir , sorry !
Was möchten Sie eigentlich überhaupt hier lesen oder wissen? Sie sind doch jetzt schon fest entschlossen zu lügen.
Wenn Sie die Verurteilung angeben, wird es innerhalb der laufenden Bewährung keine Einstellung geben. Und Sie machen auch nicht wirklich den Eindruck, reuig zu sein oder irgendetwas aus der Verurteilung gelernt zu haben. Also ich würde Ihre Chance - bei Ehrlichkeit - eher unter 50% sehen. Wenn Sie Ihre Verurteilung verschweigen, könnten Sie eingestellt werden. Und wieder entlassen wenn es rauskommt. Dazu könnte ein weiteres Verfahren wegen Einstellungsbetrug kommen. Chick während einer laufenden Bewährung ...
Ich möchte noch mal eben ein paar Juwelen verbinden: Ich bin wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden - ich schäme mich nicht für das, was ich gemacht habe - ich finde die Einstellungsvoraussetzungen der Bundeswehr nicht ok - ich werde lügen und betrügen um eingestellt zu werden - ich bin ein ehrlicher Mensch.
Klasse.
Zumindest sagt er ganz ehrlich, dass er lügen will ;)