Hi Leute und Kameraden!
Hatte kürzlich einen Unfall im Dienst mit einem BW-KfZ. Das Fahrzeug blieb unbeschädigt (Unfallmeldung steht allerdings noch aus)
Es wurde jedoch eine Schranke schwer beschädigt. Ich habe nicht auf das Lichtsignal geachtet, die Schranke war vermutlich noch nicht ganz oben und ich habe diese dann mit dem Pritschenauflieger berührt. Ein Zeuge saß im Auto.
Ich bin drann zu klären ob die Schranke BW-Eigentum ist oder aber Firmeneigentum/Fremdeigentum (durch BW angemietet oÄ), da dies in diesem speziellen Fall nicht klar ist. In jedem Fall wird der Schaden jedoch sicher auf bzw von der BW abgerecht.
Ich habe keine Diensthaftpflicht und bin auch nicht im Verband. Bitte keine Bemerkungen dazu. Uffz m. Port. im 5. Dienstjahr. Keine Vorkommnisse bisher jeglicher Art. Keine Unfälle/Schäden, keine Disziplinargeschichten.
Ich war bereits beim Chef und der hat sich etwas bedeckt gehalten. Vetrauensperson ist diese Woche nicht da, die nächsten Wochen habe ich Urlaub... Deswegen meine Fragen:
KÖNNTE mir das Nichtbeachten der Ampelschranke als GROB-Fahrlässig ausgelegt werden?
Würde im Falle, das die Schranke Fremdeigentum ist, uU auch meine Privathaftpflicht eintreten können, solange der Schaden noch nicht der BW zugetragen wurde?
Gesetz dem Fall, dass die BW (aus welchen Gründen auch immer) mich an den Kosten beteiligen will - in welcher Höhe (Prozentuell oder bis zu welcher Summe absolut) könnte das dann ausfallen?
Danke schonmal für eure Hilfe, MfG Ben
Natürlich ist das Überfahren einer roten Ampel in aller Regel als grob fahrlässig anzusehen - insbesondere, da sich hier die Schranke ja noch nicht ganz geöffnet hatte (doppelter Fehler bei eigener Sorgfaltspflicht).
Privathaftpflichtversicherungen zahlen in aller Regel keine Schäden, die durch KFZ (Fahrer) verursacht worden sind.
Bis 100%, allerdings nicht so hoch, dass es existenzgefährdend ist (was wohl bei so einer Schranke nicht der Fall ist).
Deine Privathaftpflicht hat zu 90% eine "Benzinklausel" das heißt, alles in Verbindung mit Kraftfahrzeugen wird nicht abgedeckt.
Bei großer Fahrlässigkeit sind meines Wissens nach 3 Monatsgehälter an Regress möglich.
War das ganze in einer Kaserne? Eine Unfallaufnahme durch Feldjäger oder sonst irgendjemanden gab es nicht?
Vorsicht: Im öffentlichen Straßenverkehr wäre das Fahrerflucht.
Ich vermute(!), dass man dir grobe Fahrlässigkeit unterstellen wird, da du die "nötige Sorgfalt" (auf grün warten) außer acht gelassen hast.
Bitte keine Interpretationen: Ich habe selbstverständlich keine Flucht begangen!
Der Schaden an der Schranke wurde bereits umgehend nach dem Vorfall aufgenommen.
Es geht nur um die Schadens/Unfallmeldung in Bezug auf das KfZ. Diese steht aus organisatorischen Gründen noch aus. Informiert sind jedoch bereits alle notwendigen Instanzen.
Zitat von: Oxymoron am 21. August 2014, 16:21:19
Der Schaden an der Schranke wurde bereits umgehend nach dem Vorfall aufgenommen.
Wo ist der Vorfall aufgenommen worden, vor Ort durch Feldjäger oder Polizei?
Ansonsten kann man das durchaus als Fahrerflucht auslegen wenn es erst später in der Kaserne gemeldet wurde.
Ich sehe worauf du hinaus willst:
Das Ganze stellt sich folgend dar:
Die Schranke befindet sich im Kasernengelände und stellt den Zugang zu einer Sperrzone dar.
Ich öffnete diese mit meiner (gültigen) Chipkarte. Erst wenn die Schrank komplett oben ist blinkt die Ampel gelb und man darf fahren. Ansonsten Signal rot. Als die Schranke öffnete fuhr ich an. Da sie entweder noch nicht ganz oben war oder aus einem anderen Grund streifte ich die Schranke mit dem Kastenaufbau des Pritschentransporters. Die Schranke wurde jedoch (laut Erstaussage Techniker) wirtschaftlich Totalbeschädigt...
Am KfZ selbst ist dabei kein Schaden entstanden ... soviel als Indiz zur Haltbarkeit der Schranke ;)
Der Schaden wurde sofort durch das zuständige Wachpersonal aufgenommen. Eine Unfallmeldung wurde ebenfalls gemacht (allerdings eine der, entweder Eigentümer oder bewirtschaftenden, Firma).
Ebenso wurden durch den OvWa der Kasernenkommandant sowie -Feldwebel über den Vorfall informiert.
Das also zu den Formalen Dingen vor Ort.
Ich vermute, das der Schaden an der Schranke jetzt erstmal eingeschätzt werden muss bzw die Kosten für eine neue der BW in Rechnung gestellt werden müssen.
Dann wird es sicher zu einer entsprechenden Anhörung kommen.
Abgesehen davon muss natürlich noch eine Unfallmeldung für das KfZ verfasst werden, auch wenn es zu keinem Schaden an diesem gekommen ist. Diese steht, wie gesagt, noch aus. Informiert sind soweit trotzdem alle zuständigen Bereiche inkl. TE-Führer und Chef.
Man rechnet ja auch nicht damit, das die arme Schranke von nem Panzer geplättet wird irgendwann von daher wird sie schon einigermassen stabil sein ;D
Ich vermute auch wie mein Vorredner schon feststellte, das Dir aufgrund der Ampelmissachtung eine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden wird. Ist meine Vermutung, keine gewähr auf Richtigkeit ;).
Das der Dienstherr dann an Dich herantreten wird, um den Schaden ersetzt haben zu wollen, dürfte dann auf der Hand liegen.
In welcher Höhe keine Ahnung, da werden unsere Rechtsverdreher sicher mehr zu sagen können.
Viel Glück, hoffentlich wird es nicht allzu teuer für Dich.
... Also bei roter Ampel und noch nicht vollständig geöffneter Schranke gefahren, doppelte grobe Fahrlässigkeit.
Wäre die Schranke stabiler, würden Schäden an Schranke und KFZ entstehen - der Schaden also höher sein. (Nennt sich Sollbruchstelle)
Will man wirklich das Durchfahren verhindern, sind andere Systeme angezeigt.
Mei- jetzt wart´s halt ab, wie teuer das überhaupt wird und wie viel du davon zahlen sollst. Wird schon nicht die Welt sein.
Und dann kannst du schauen, ob du ne Versicherung hast, die das evtl. übernimmt.
Warten Sie ab bis die Schranke instandgesetzt ist, dann wird auch wohl irgendwann die Rechnung kommen, die Unterlagen die Sie haben verwahren und abwarten.