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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Sophie92 am 22. August 2014, 15:20:25

Titel: hilfe
Beitrag von: Sophie92 am 22. August 2014, 15:20:25
Moin moin ihr Lieben, ich hab da ma ne Frage... Und zwar, gehts darum, ich fang ja Netze im Oktober beim Bund an und habe dieses Jahr meine Ausbildung beendet (Ende Juni) und ja, da mein ehemaliger chef mich die 3 Monate zum überbücken bis zum Dienstantritt nicht beschäftigen will, und ich nichts gefunden habe, eher gesagt, es wollte mich keiner für 3 Monate noch einstellen, bin ich zum Arbeitsamt und hab mich für 3 Monate arbeitslos gemeldet. Schlimm ist es ja nicht, so bin ich wenigstens die 3 Monate noch abgesichert, sozusagen.

Jetzt meine Frage, ich muss ja beim Dienstantritt auch unterlagen mitbringen, auch für die, die arbeitslos waren.
Ich bekomme unterlagen zugeschickt, aber nur das ich es Ende Juni beantragt habe und nicht halt von wann bis wann. Die sagten, ich bekomme wie Jeder wohl am Ende also wenn die 3 Monate um sind, einen Brief indem steht von wann bis wann ich arbeitslos war.
Nur dann bin ich schon beim Bund. Kann man dieses dann Nach reichen??
Also kann meine Mama das dann hichschicken per Post???
Oder reicht das wenn ich den einen Brief mitnehmen, wo das steht das ich Ende Juni arbeitslos gemeldet bin... Kann denen das ja auch sagen, oder wie meint ihr das...?

Die können das jetzt wegen Sicherheit stranden noch nicht ganz ausstellen. Eigentlich doof, aber naja. Schlimm ist das doch nicht wenn ich den anderen Zettel noch nachreiche, oder??????

Danke euch im voraus. Liebe grüße und Ahoi
Titel: Antw:hilfe
Beitrag von: Flexscan am 22. August 2014, 15:23:23
Ahoi und dicht bis ein aussagekräftigerer Threadtitel dem Team mitgeteilt wurde