Moin Moin!
Von einem bekannten Offizier aus einer befreundeten Streitkraft weiß ich, dass er zu Beginn seiner Dienstzeit von seinem Vater vereidigt wurde. Dieser war zu dem Zeitpunkt im Ruhestand und ehemaliger Stabsoffizier. Zur Vereidigung seines Sohnes trug er Uniform.
Jetzt zur Frage:
Wäre es bei uns auch möglich, dass ein in der Bundeswehr aktiver Soldat/Offizier oder Reservist seinen Sohn vereidigt?
Soweit mir bekannt ist nein, den der Eid wird in der Regel durch den Kommandeur abgenommen.
Da dann nur eine Abordnung der Rekruten an die Fahne rantritt, um den Eid/Gelöbnis abzulegen, kann ich mir das schwer vorstellen.
Wenn der Vereidigende noch im Dienst ist, wäre die Vereidigung zumindest formal möglich. Ein Ruheständler kann jedoch keinen Eid abnehmen (weil er eben kein Beamter/ Soldat mehr ist).
Desweiteren wird der Dienstherr da wohl einen Riegel vorschieben, wenn jeder Rekrut zur Vereidigung/Gelöbnis eine Extrawurst gebraten haben möchte.
Die einzige offizielle Möglichkeit wäre, wenn der Vater eine Wehrübung an dem Tag gemacht hat und auch nur wenn der Vater einen passenden Dienstposten im Verband hatte und dort noch bekannt ist. Außerdem wird das nur die Vereidigung im kleinen Rahmen gewesen sein.
Ja, es ist möglich, dass ein Vater seinem Sohn oder seiner Tochter den Diensteid abnimmt, wenn er ...
... zu diesem Zeitpunkt der zuständige Kommandeur eines Truppenteils/einer Truppenschulen-Lehrgruppe oder einen vergleichbaren Dienstposten innehat oder
... als Reservedienstleistender diesen Dienstposten für die Zeit der Reservedienstleistung übernommen hat.
Dies kam auch bereits ein paarmal vor und zwar im Bereich der Marine.
Der Eid ist in den ersten Tagen abzulegen. Dies geschieht einzeln oder zusammen mit anderen zu Vereidigenden an einem geeigneten Ort (Dienstzimmer des Kommandeurs/Unterrichtsraum etc.). Lieber Flexscan: Die öffentliche Vereidigung in Entsprechung zum Feierlichen Gelöbnis ist für SaZ in Wirklichkeit die zweite Vereidigung, weil sie in der Regel nicht "in den ersten tagen", wie es vorgeschrieben ist, durchgeführt wird.
Wobei durch die Personalführung ja auch geschaut wird, dass kein Verwandtschaftsverhältnis mit einem Vorgesetztenverhältnis kollidiert.
Da der Diensteid allerdings kaum Rechtswirkungen zeitigt, Düfte das vernachlässigbar sein.