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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: schimmelreiter am 25. August 2014, 14:51:27

Titel: Zinslosen Gehaltsvorschuss
Beitrag von: schimmelreiter am 25. August 2014, 14:51:27
Hallo an alle ! Ich bin Wiedereinsteller SaZ 08 zum 01.10.2014.
Ich habe in meiner früheren Dienstzeit einmal gehört das es die Möglichkeit eines zinlosen Gehaltsvorschusses gibt in Höhe von 2.500 €?
Ist dem immernoch so?
Zur Zahlung von Kaution oder Wohnungseinrichtung?
Da ich umziehe bzw. eine Trennung mit meiner Partnerin bevorsteht würde ich so etwas sicher brauchen können?
Bitte um rege Hinweise und Antworten von Euch!
Danke
Titel: Antw:Zinslosen Gehaltsvorschuss
Beitrag von: dunstig am 25. August 2014, 14:54:26
Das Thema hatten wir hier vor nicht allzu langer Zeit schonmal. Einfach mal die Suchfunktion bemühen.
Titel: Antw:Zinslosen Gehaltsvorschuss
Beitrag von: schimmelreiter am 25. August 2014, 14:56:52
habe ich, habe aber nichts gefunden :( und der weg der beantragung und eventuelle Formulare sind auch nicht zu finden !!
Titel: Antw:Zinslosen Gehaltsvorschuss
Beitrag von: turbotyp am 25. August 2014, 15:01:00
Komisch, bei mir findet die Suchmaschine mit dem Bregriff "Gehaltsvorschuss" so einiges.
Titel: Antw:Zinslosen Gehaltsvorschuss
Beitrag von: F_K am 25. August 2014, 15:03:37
Ich habe heute meinen spendablen Tag, siehe

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&frm=1&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCEQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.bezreg-arnsberg.nrw.de%2Fthemen%2Fg%2Fgehaltsvorschuss%2Fgehaltsvorschuss.doc&ei=fzP7U6OFLcjZOquTgEA&usg=AFQjCNGMM1hjU2cEiLg07_bt9fdoDbucfw

analog ist es bei der Bundeswehr.

Trennung von einer "Partnerin" ist aber keine Grundlage für so einen Vorschuss.
Titel: Antw:Zinslosen Gehaltsvorschuss
Beitrag von: wolverine am 25. August 2014, 15:07:07
Hatten wir doch schon.