Guten Abend Kameraden,
ich habe folgendes Problem:
Wie in meinem anderen Thema schon beschrieben, habe ich ein Problem mit meinem KpChef oder eher er mit mir.
Normalerweise würde ich seit 3Monaten OSG sein, nun hat mir eine Quelle verraten das meine Beförderung zurückgegeben wurde. Auf Nachfrage beim PerFw wurde mir gesagt das noch ein PersGespräch anstehen würde.
Meine Frage ist nun, muss sowas nicht vorher stattfinden bevor es abgelehnt wird? Muss es dafür keine triftigen Gründe geben?
Ich kam aus einer Einheit wo ich nur gute Beurteilungen bekommen habe, einen Bestpreis usw, bin jetzt seit 2Monaten hier und habe zwei Versetzungsanträge geschrieben, eine alte Eingabe gehen das Vorgehen des alten Bataillons läuft noch, dass alles stößt den Chef auf, ist das aber ein Grund zur Ablehnung?
Er hat auch meine Freiwilligenmeldung zum Peer abgelehnt, also wird es langsam Persönlich. Aufgrund einer Eingabe und Versetzungsantrag darf einem ja kein Dienstlicher Nachteil entstehen. Dies ist aber in meinen Augen hier der Fall.
Ich mein er kennt mich ja Null um über mich Urteilen zu können.
Helft mir mal, danke im voraus.
Ein Soldat kann befördert werden, das ist kein Automatismus. Das ist Ihnen aber schon bekannt, dass Sie keinen Anspruch darauf haben?
Wenn der DV der Meinung ist, dass eine Beförderung nicht ausgehändigt werden soll, stellt er einen Antrag an die ausstellende Dienststelle und führt dessen Entscheidung herbei.
Ein Anrecht auf Beförderung hast du nicht und gegen eine unterlassene Beförderung kann man sich auch nicht beschweren.
Du kannst aber einen Antrag auf Beförderung stellen. Dieser ist dann zu bescheiden. Gegen diesen (ablehnenden) Bescheid kann man dann Rechtsmittel einlegen.
Zitat von: Ben8611 am 26. August 2014, 19:34:20
Er hat auch meine Freiwilligenmeldung zum Peer abgelehnt, also wird es langsam Persönlich. Aufgrund einer Eingabe und Versetzungsantrag darf einem ja kein Dienstlicher Nachteil entstehen. Dies ist aber in meinen Augen hier der Fall.
Ich mein er kennt mich ja Null um über mich Urteilen zu können.
Es gibt keinen Anspruch auf diesen Lehrgang geschickt zu werden. Du hast dich zur Verfügung gestellt und es wurde abgelehnt. Damit bist du in der Bw nicht der Einzige. Daraus jetzt eine Benachteiligung zu konstruieren ist schon etwas gewagt. Und ganz ehrlich: Du bist noch neu in der Einheit, bist damit von deinen Vorgesetzten noch nicht richtig einschätzbar und willst ausserdem eigentlich schnell wieder aus dieser Einheit raus. Unter diesen Voraussetzungen hätte ich das als DV auch abgelehnt. Als DV muss ich mir ja sicher sein, dass du auch der richtige Typ für die Position des Peer bist. Und du sagst ja selbst: Dein DV kennt dich nicht richtig.
aha, so habe ich mir das nicht gedacht. Die Beförderung war aber schon da, sie musst nur ausgesprochen werden.
Das mein ich damit, ich dachte immer es muss Gründe geben das er es nicht ausspricht und nicht weil er mich nicht abkann.
Meinen sie das ernst ?
Woher zum Teufel wollen sie denn die Gründe ihres Chefs kennen, können sie in seinen Kopf rein schauen??
Vielleicht reden sie einfach mal mit ihrem DV denn "nicht ab können" wird sicher nicht der Grund sein.
Ja das mein ich im ernst!
Denn er hat es so geäußert und nein ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen.
Zitat von: Ben8611 am 26. August 2014, 20:21:15
aha, so habe ich mir das nicht gedacht. Die Beförderung war aber schon da, sie musst nur ausgesprochen werden.
Das mein ich damit, ich dachte immer es muss Gründe geben das er es nicht ausspricht und nicht weil er mich nicht abkann.
Er muss Ihnen dabei rein gar nichts begründen sondern nur der ausstellenden Stelle.
Er hat ohne gesagt das er sie nicht leiden kann und sie deswegen nicht befördert ?
Also das kann ich mir nur schwer vorstellen das sowas ein Kompaniechef so aus spricht auch wenn es sich vielleicht einige denken.
Wenn er dies so gesagt hat wäre hier eine Beschwerde über den Chef sicher angebracht.
Ich bleib aber dabei das ich es mir nur sehr schwer vorstellen kann das er solche Worte gewählt hat.
Allerdings muss ich auch zugeben das meine Erfahrungen sagen das es nicht ganz unmöglich ist.
Na Super! Da können solchen Menschen also alles mit einem machen..
Nö, können sie nicht. Das wäre ja zu schön.
Allerdings sitzt der Chef erst mal irgendwo am längeren Hebel.
Aber wie gesagt es geht nicht um "leiden können oder nicht" ein Chef soll und muss subjektiv entscheiden.
Wenn es nach "leiden oder mögen" gehen würde wäre ich sicher nich über eine 2 in meinen Beurteilungen raus gekommen.
Zitat von: Ben8611 am 26. August 2014, 20:29:12
Na Super! Da können solchen Menschen also alles mit einem machen..
Ich habe dir ja bereits einen Weg aufgezeigt.
Das Gespräch mit ihm suchen bringt rein Garnichts. Hatte ich bereits, im Gegenteil,es wird mir zum Nachteil ausgelegt und es erfahren andere was in dem Gespräch vorkam!
Zitat von: Ralf am 26. August 2014, 19:45:38
Du kannst aber einen Antrag auf Beförderung stellen. Dieser ist dann zu bescheiden. Gegen diesen (ablehnenden) Bescheid kann man dann Rechtsmittel einlegen.
Und was tut man, wenn man sich als Soldat ungerecht behandelt fühlt?
Darüberhinaus hat Ralf Ihnen bereits einen möglichen Weg aufgezeigt.
Zitat von: Ralf am 26. August 2014, 19:45:38
Du kannst aber einen Antrag auf Beförderung stellen.
Kann man nich wirklich, oder? :o
Was es alles gibt ;D
Fassen wir mal emotionslos zusammen:
- Ein Soldat wird auf einen neuen Dienstposten in einer anderen Einheit versetzt, ist also "neu".
(- Den Dienstposten hat ER gewählt, weil ER an diesem Standort bleiben möchte - solche Standorte sind in der Regel "voll" wenn eine Einheit dort aufgelöst wird).
- Er führt seinen Dienst offensichtlich nur widerwillig aus.
- Er hat zwei Versetzungsanträge gestellt (innerhalb von zwei Monaten)
- Er macht Eingaben / Beschwerden, bei denen ihm selber klar ist, dass diese "nichts bringen", letztlich, weil es "sauber" gelaufen ist.
Ein Antrag auf eine PeerAusbildung ist hier aus mehreren Gründen ZWINGEND abzulehnen:
- Der Soldat ist neu in der Einheit und will sich offensichtlich nicht integrieren
- Der Soldat will versetzt werden
- Es gibt "Spannungen" mit diesem Soldaten, er nimmt sachliche Entscheidungen "persönlich".
Ohne die Gründe im Detail zu kennen - ich würde schon Ansatzpunkte für eine Rückgabe der Beförderung finden (und was immer diese Gründe waren - die personalbearbeitende Stelle ist dem gefolgt).
Zitat von: schlammtreiber am 27. August 2014, 08:55:58
Zitat von: Ralf am 26. August 2014, 19:45:38
Du kannst aber einen Antrag auf Beförderung stellen.
Kann man nich wirklich, oder? :o
Was es alles gibt ;D
Man kann eigentlich alles beantragen.
Hier ist es der einzige Weg einen belastbaren Bescheid zu bekommen, warum man nicht befördert wird. Das gilt btw für alle Dienstgrade und kommt auch nicht allzu selten vor. Dieser Bescheid ist dann auch beschwerdefähig.
Interessant ist dieses im Zusammenhang mit dem Beförderungsrotationsverfahren (z.B. A13g oder A15) und der Strittigkeit, ob dieses ggf. dem Leistungsprinzip nicht widerspricht.
@F_K völlig falsch und total unnötig so einen scheiß zu schreiben!
sachlich korrekt und zutreffend.
Mässige Dich im Ton sonst übernehmen wir das.
Man muss nicht ausfallend werden weil etwas geschrieben wurde was einem nicht in den Kram passt.
Noch mal zum Einprägen:
1. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Beförderung zum nächsthöheren Dienstgrad. Nichtsdestotrotz kann man als Soldat seine Beförderung schriftlich bei der personalbearbeitenden Stelle beantragen (siehe der Beitrag von @Ralf) und man erhält daraufhin einen rechtsbehelffähigen schriftlichen Bescheid.
2. Derjenige, der für die Durchführung der Beförderung zuständig ist (bei Mannschaften also der nächste Disziplinarvorgesetzte) hat, wenn ihm von der personalbearbeitenden Stelle die Beförderungsunterlagen eines seiner Soldaten zugehen, pflichtgemäß zu prüfen ob alle Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt sind. Das sind neben den zeitlichen Mindestvoraussetzungen gem. SLV alle Fragen bezüglich Eignung, Leistung und Befähigung. Ihr Chef scheint der Ansicht zu sein, dass es damit bei Ihnen hapert. Er hat diese Zweifel der personalbearbeitenden Stelle mitgeteilt, diese hat sich seiner Meinung angeschlossen und damit ist erst einmal "der Drops gelutscht". Eine Beteiligung des betroffenen Soldatenin diesem Prozedere ist schlicht nicht vorgesehen (wegen Nr. 1).
Lieber Ben,
Ich habe versucht, die Fakten frei von Wertungen zusammenzustellen. ( gut, teilweise ist übliches Verhalten von DVs dabei - viele denken da aber gleich, weil ähnlich ausgebildet.)
So haben alle Leser und auch Du die Chance, die Sachlage selber zu werten. Deine eigenen Wertungen scheinen Dir einen sachlichen Blick unmöglich zu machen - dies verhindert auch eine Lösungsfindung durch Dich und mit Dir.
Stelle doch einfach mal da, wo ich die Sachlage falsch dargestellt habe .... Dann kann man drüber reden.
Hier geht es schlicht um die Wahrung der Rechte des Soldaten...
Wenn die Aussage stimmt, dass die Beförderung da war, vom zuständigen Chef
aber zurückgegeben wurde, gilt Folgendes :
Quelle ZDv 14/5 B 116 Nr 9
"(1) Eine Ernennungsurkunde oder eine Teilausfertigung darf nicht ausgehändigt und eine
Beförderung nicht dienstlich bekannt gegeben werden, wenn
a) seit Verfügen der Ernennung Umstände eingetreten sind, die den zu Ernennenden als
zur Ernennung nicht geeignet erscheinen lassen,
b) der Bewerber oder Soldat zu erkennen gibt, dass er nicht ernannt werden will, oder
c) die Ernennung aus anderen Gründen unterbleiben muss oder unterbleiben soll (z. B.
Einreichen eines Antrages auf Entlassung oder Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer).
Auf diese Bestimmung und auf Nummer 218 der ZDv 20/6 ist bei der Übersendung von
Ernennungsurkunden, Teilausfertigungen oder Ernennungsverfügungen an den Vorgesetzten des
zu Ernennenden (Nummer 4 Abs. 2) hinzuweisen.
(2) Wird in diesen Fällen die Ernennungsurkunde oder die Teilausfertigung nicht ausgehändigt
oder die Beförderung nicht dienstlich bekannt gegeben, ist die Ernennungsurkunde, Teilausfertigung
oder Ernennungsverfügung der Ernennungsdienststelle, gegebenenfalls auch die
Urkunde über die dienstliche Bekanntgabe der Beförderung (Nummer 2 Abs. 2 und 3), mit einer
Begründung für die unterbliebene Ernennung auf dem Dienstweg zurückzusenden."
Und die ZDv 20/6 Nr 218 führt dann aus:
"Aus bestimmten Gründen werden Aussagen mit Beurteilungscharakter
auch außerhalb von Beurteilungen erforderlich.
Zu den Gründen gehören u. a.:
– Zurückstellung von einer Förderung,
Die Nrn. 618-621 ,,Anhörung der Soldatinnen bzw. Soldaten und Erörterung" sind zu beachten."
D.h. der Chef hatte sehrwohl das Recht die Beförderung nicht auszusprechen,
er hätte aber den Soldaten dazu hören müssen!
Warum ?
Weil Beförderungen nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen !
Hier war der Soldat für die Beförderung ausgewählt worden...
Wurde nun aber auf Grund von z.B. Leistungsmängeln wieder zurückgestellt...
Dies hat der Chef dem Soldaten in einem Anhörungsverfahren auch zu verdeutlichen!
Warum ?
Damit der Soldat die Chance hat sich dazu äußern
und
wenn die Mängel zutreffen...sie wieder abzustellen!
Dies ist ebenfalls nachzulesen in der
"Richtlinie für die Beförderung von Soldatinnen und Soldaten in der Laufbahn der Mannschaften"