Hallo zusammen,
nach nun knapp 13 Jahren, werde ich am 1. Oktober meinen Dienst als Wiedereinsteller HG beginnen.Wegen der langen Pause, muss ich allerdings die AGA in Gera Wiederholen um danach am 1. Januar in meiner Stammeinheit in Niederstetten anzufangen.
Aufgrund der Neustrukturierung der Bundeswehr ergeben sich meinerseits einige Unklarheiten.
1.da ich die ganze Woche über in der Kaserne bleibe, und nur an den Wochenende zu meiner Familie Reisen werde,würde ich gerne Wissen
was mir an Zuschüssen zusteht.(kann ja nicht sein, dass ich jeden Monat 300-400 Euro selber aufbringen muss um an den Wochenenden zu
meiner Familie zu Reisen,während Heimatnah eingesetzte Kamerade dies Ausgaben nicht haben---da wird man ja doppelt bestraft)
2.Wie läuft das mit dem Verpflegungsgeld??da ich ja jeden Tag die 3 Mahlzeiten einnehmen werde, wären dies nochmal knapp 170 Euro
weniger
3.Wie verhält es sich mit den Unter 1. und 2. genannten Punkten (Heimreisekosten,Verpflegungsgeldkosten) während der AGA?
Vielen Dank
Was die Fahrtkosten angeht, da suchen Sie mal unter dem Begriff Trennungsgeld.
Und was die Verpflegung angeht, wenn Sie nicht bei der Bundeswehr sind, dann essen Sie also nichts und haben deshalb dafür keine Ausgaben oder wie soll ich die Frage verstehen?
Dich zwingt niemand soweit entfernt von der Kaserne zu wohnen ist also dein Problem.
Adere haben es halt pfiffiger gelöst und sind in Kasernennähe gezogen.
Kann also sehr wohl sein.
Dich zwingt auch niemand, jedes Wochenende nach Hause zu fahren, was ebenfalls die Ausgaben senken würde.
Heimreisekosten sind von dir also selber zu tragen.
Wenn ich das richtig im Kopf habe wird dir eine Heimfahrt als Trennungsgeldempfänger erstattet.
ZitatWenn ich das richtig im Kopf habe wird dir eine Heimfahrt als Trennungsgeldempfänger erstattet.
Da stellen sich aber folgende Fragen:
- Haben Sie einen als berücksichtigungfähig anerkannten eigenen Hausstand?
- Ist Ihnen die Umzugskostenvergütung
nicht zugesagt worden?
Sonst gibt es nämlich kein Trennungsgeld.
Zitat2.Wie läuft das mit dem Verpflegungsgeld??da ich ja jeden Tag die 3 Mahlzeiten einnehmen werde, wären dies nochmal knapp 170 Euro
weniger
Mir kommen die Tränen! Wenn Sie nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen, müssen Sie sich auch selber versorgen. Rechnen Sie mal drauf rum, was dabei so zusammenkommt - aber nicht 3 x täglich "Pommes Schranke" berechnen!
Es kommt darauf an, ob du Trennungsgeld-berechtigt bist. Wenn das so ist und du bist verheiratet bekommst du zwei Familienheimfahrten, bist du nicht verheiratet, eine.
Gleichwohl hast du dir ja auch die Entfernung selber ausgesucht, dafür im Angesicht dieser Tatsache unterschrieben und daraus erwachsen auch Konsequenzen. Es steht dir ja frei, auch näher an den Standort zu ziehen.
Zitatwährend Heimatnah eingesetzte Kamerade dies Ausgaben nicht haben---da wird man ja doppelt bestraft
Dein Duktus deiner Fragestellungen lässt mich stark vermuten, dass du Opferrolle dankbar nimmst, was aber passt hier nicht wirklich passt, da du das ja selbst herbei geführt hast.
Familie im Sinne von Frau und Kinder oder Eltern und Geschwister?
Ich frage jetzt einfach mal zwischen um sicher zu gehen das ich das auch richtig aufgefasst habe.
Ich habe mit meiner Partnerin einen eigenen Hausstand, wir sind noch nicht verheiratet und haben ein gemeinsames Kind, dann stehen mir doch zwei Heimfahrten zu, oder?
Sorry das ich mich jetzt einfach so dazwischen gedrängelt hab.
Soweit ich das richtig in Erinnerung habe, stehen Verheirateten 2 Familienheimfahrten zu.
Okay, dann hab ich es wohl doch falsch verstanden ::)
Aber zu dem Thema gibt es in der Grundausbildung sicherlich auch nochmal Unterricht bzw eine Belehrung.
Danke für die Antwort und ein schönes Wochenende
Zitat von: Olli86 am 29. August 2014, 16:23:57
Okay, dann hab ich es wohl doch falsch verstanden ::)
Aber zu dem Thema gibt es in der Grundausbildung sicherlich auch nochmal Unterricht bzw eine Belehrung.
Danke für die Antwort und ein schönes Wochenende
Zu der Thematik "Trennungsgeld, Fahrkosten, Nebengebührnisse" in der Regel durch den zuständigen Rechnungsführer (jedenfalls in "meiner" Kompanie). Den kann man auch dazu befragen, weil der sowas bearbeitet und berechnet.
Ich bin mir ziemlich sicher das auch den unverheirateten Kameraden mit Kind 2 Familienheimfahrten zu stehn.
Ja, wenn er mit einem Pflegekind dauerhaft in einer häuslichen Gemeinschaft wohnt. (TGV §3 (3) Satz 2)
Hallo nochmal,.....
Ich bin Verheiratet und habe eine kleine Tochter.Laut Dienstantrittsaufforderung wird mir die UKV nicht gewährt.Daraus schließt sich für mich,dass mir Trennungsgeld zustehen sollte.Allerdings gilt dies erstmal nur für die 3 Monate AGA.
Um nochmal auf die Heimreisen zurückzukommen. Selbstverständlich würde ich, wie jeder andere Familienvater, gerne jedes Wochenende nach
Hause fahren.Meinen Einsatzort habe ich mir nicht ausgesucht,dennoch habe ich mich zusammen mit meiner Familie dazu entschlossen meinen Dienst dort anzutreten.Allerdings waren die wöchentlichen Heimfahrten und ein halbwegs annehmbares Gehalt Voraussetzung für meine Frau.
nochmals danke an alle
Also ist es kein Grund hier rumzuheulen wie ungerecht es doch ist das andere in der Nähe der Kaserne wohnen und Du nicht.
Einzig und allein deine Entscheidung. Fahr halt jedes Wochenende und hab dann die 400 Euro Mehrkosten. Zwingt Dich niemand zu.
Andere Kameraden ziehen auch mit Frau und Kind in Standortnähe un haben dadurch geringere Fahrtkosten = weniger Ausgaben.
@Ralf
War das schon immer so?
Ich hatte auf meinem FAL einen Kamerad der eine Tochter hat und mit der Mutter und der Tochter NICHT zusammen lebte und trotzdem 2 Familienheimfahrten bekommen hat, das war 2010.
Die TGV wurde letztmalig 2009 geändert.
Unter Abs 3 Satz 2 fallen ja noch mehr Fallgruppen, vielleicht war er da drunter oder er halt falsche Angaben gemacht?!
Wiedereinsteller mit 31 als hg? :(
Warum nicht? Ich meine ich kann mir auch schöneres vorstellen, aber er wird sich schon was bei gedacht haben.