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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Hermann87 am 01. September 2014, 21:37:03

Titel: Tätigkeitsabzeichen in Silber
Beitrag von: Hermann87 am 01. September 2014, 21:37:03
Moinsen,

da ich aus der 37/10 nicht so richtig schlau werde, hoffe ich ihr könnt mir weiterhelfen  ;D!

Soldat (StUffz) seit dem 01.04.2008 eingesetzte als KfzPzInstUffz (GepRadFzg)
- UffzLgAllgFD 03/2009 und 05/2010 den SysTech I GepRadFzg abgeschlossen.

Ich bin nun der Meinung das dem Soldaten das Tätigkeitsabzeichen "Technischer Dienst" in Silber zusteht, weil...
- seit über 5 Jahren auf dem Dienstposten eingesetzt und
- erlangen der Ausbildungshöhe 7 durch den SysTech I Lehrgang.

Wollte dieses nun für den Soldaten beantragen, angeblich sei aber die Stehzeit noch nicht erreicht weil diese erst beginnt sobald der Soldat die Ausbildungshöhe Stufe 7 erreicht hat..., sagt mein KpTrpFhr!

Ich denke das er falsch liegt, nur habe ich nichts Schwarz auf Weiß..., kann jemand helfen?

Danke  ;)
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen in Silber
Beitrag von: F_K am 01. September 2014, 21:40:19
Der KpTrpFhr liegt richtig - 2010 plus 5 gleich 2015.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen in Silber
Beitrag von: Hermann87 am 01. September 2014, 21:53:18
Danke für die schnelle Antwort aber steht das denn noch irgendwo genauer als in der 37/10 ?  :)
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen in Silber
Beitrag von: Ralf am 02. September 2014, 05:44:39
Noch genauer als in der Anlage 6 der 37/10?  :o
Da ist doch alles haarklein geregelt.

ZitatStufe II, Silber: nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung
i.V.m.
ZitatAls fachbezogene Verwendung zählt auch die Zeit der Ausbildung für die Fachtätigkeit...

Streng genommen beginnt eine fachbezogene Verwendung sogar erst mit Erwerb der enstprechenden ATN. Hier wird schon die Ausbildung angerechnet. Wahrscheinlich erfolgte der Dienstpostenwechsel von zbV Schüler DPäK auf Stelle auch frühestens mit Ende des Lehrgangs SysTech oder sogar noch später, falls noch anschl. Lehrgänge durchzuführen waren.
Titel: Antw:Tätigkeitsabzeichen in Silber
Beitrag von: F_K am 02. September 2014, 08:33:43
Eben - und ein Lehrgang "Allgemein" ist wohl zweifelsohne (nomen est omen) keine fachbezogene Ausbildung.

Insoweit ist das Datum frühestens der 05/2015, sofern da keine Zeiten ohne fachbezogene Verwendung vorliegen.