Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Bobo am 09. Dezember 2005, 18:00:49

Titel: WÜ trotz OA - Geht das? Lohnt das?
Beitrag von: Bobo am 09. Dezember 2005, 18:00:49
Moin Kameraden.
Ich werd im Juli 06 als Offizieranwärter wiedereingestellt. Nu is mir aber dermaßen langweilig  ;) , dass ich gerne zur Zeitüberbrückung eine oder mehrere Wehrübungen leisten würde. Und natürlich liebäugele ich ein wenig mit der Tatsache, dass ich meine Einkleidung dadurch quasi vorverlege und evtl während der WÜ zum HG d.R. befördert werde. Mob- Beordert bin ich nicht.

Darum meine Frage, ob das lohnt, geschweigedenn ob das überhaupt alles so funktioniert wie ich mir das vorstelle.
Hab schon gehört, dass Resi Stellen für Mannschafter äußerst spärlich sind. Könnte/Würde ich vor meiner Dienstzeit als Resi übernommen werden?

Wie wär denn dann der Verlaufsplan? Erst Truppenteil suchen, dann den Einplaner in Kenntnis setzen, oder andersrum?

Titel: Re:WÜ trotz OA - Geht das? Lohnt das?
Beitrag von: Chuckie85 am 09. Dezember 2005, 21:05:46
Hey Kamerad, bin in genau derselben Situation wie du (siehe Reserveübung als Mannschafter)!!
Hab nochmal den S1-Mob genervt, aber der meinte nu dass es Reserveübungen für GWDLer nicht mehr gibt...  ???  ???  ???
Wie auch immer, ich versuchs jetzt nochmal über Vitamin B, das klappt vielleicht eher.   ;)
Titel: Re:WÜ trotz OA - Geht das? Lohnt das?
Beitrag von: TheAdmin am 10. Dezember 2005, 03:04:39
Als Mannschaft brauchst du Vitamin B oder musst dich im Bereich der freiwilligen Reservistenarbeit engagieren, da fallen öfters mal WÜs im Rahmen Unterstützungsleistung für die Bundeswehr ab.

Evtl. kannst du dich auch mal in deinem zukünftigen TrT melden und als AGA Ausbilder anbieten, mach das aber noch dieses Jahr, damit die rechtzeitig planen können.

Was jedoch NICHT passieren wird, ist eine Beförderung OHNE MobStelle. Sprich, den HG auf der WÜ darfst du getrost vegessen.
Titel: Re:WÜ trotz OA - Geht das? Lohnt das?
Beitrag von: wolverine am 10. Dezember 2005, 09:35:46
Sobald die Wiedereinstellung verfügt ist, ist eine WÜ auch unzulässig!
Titel: Re:WÜ trotz OA - Geht das? Lohnt das?
Beitrag von: Bobo am 12. Dezember 2005, 10:47:22
@ Chuckie: Zerlegen/Zusammensetzen eines Mobilfernsprechgeräts Nokia...  ;D
Kenn sowas.... ;)
Lass mich mal wissen, wenn du Erfolg hast (PM oder so) Ich check auch noch mal meinen TE Fhr

@wolverine : Ganz sicher? Kann man da nix drehen irgendwie?

@M.Menges : Also diese Freiwilligenleistungen wären dann also ohne Mob-Stelle, versteh ich das richtig? Kann man sich nicht nachträgich Mob beordern lassen? Ich hab damals dem Mob Einplaner weder Ja noch Nein gesagt, weil ich gar nicht auf seinem Zettelchen stand... Könnte man da evtl mal einhaken?
Titel: Re:WÜ trotz OA - Geht das? Lohnt das?
Beitrag von: TheAdmin am 12. Dezember 2005, 13:54:28
Hi!

Klar kann man sich auch jetzt noch nen Stelle suchen, wird nur wahrscheinlich kein S1 bei dir machen, da du ja wiedereingestellt wirst. Der Aufwand ist es für die kurze Zeit bei einem Mannschaftssoldaten nicht wert.

Und die Unterstützungsleistungen sind unabhängig von einer Beorderung.
Titel: Re:WÜ trotz OA - Geht das? Lohnt das?
Beitrag von: Fitsch am 12. Dezember 2005, 14:28:16
siehe Post von wolverine

müsste geklärt sein.


Keine WÜ möglich, bist eh bald wieder bei der Truppe.

Horrido
Titel: Re:WÜ trotz OA - Geht das? Lohnt das?
Beitrag von: wolverine am 15. Dezember 2005, 09:10:23
Die neue Dienstzeit wird unter Anrechnung der geleisteten Zeiten errechnet. Dazu zählen auch WÜTage und es wäre der PersBearbSt nicht möglich diese zu bestimmen, wenn ständig bis zum Wiedereinstieg neue Tage dazukämen. Auch Verletzungen/Krankheiten während dieser Zeiten wären ein Problem (WDB als SaZ oder WDL?); letztlich bekäme man noch ein Problem mit der Eignungsfeststellung: Zählen die WÜTage oder nicht und wenn ja, kann man seine Probezeit komplett in WÜen ableisten? Dazu zählt ja z. B. auch die Gesundheitliche Eignung.
Natürlich findet man für alles einen, der die Rechtslage nicht kennt oder sie missachtet. Im Zweifel tut man sich aber mit so etwas keinen Gefallen, wenn es zum Schwur kommt.
Titel: Re:WÜ trotz OA - Geht das? Lohnt das?
Beitrag von: Chuckie85 am 15. Dezember 2005, 09:48:21
Moin!
Ich habs auch aufgegeben nochmal ne Wehrübung zu machen. Es scheint ja wirklich fast unmöglich zu sein.
Falls ich doch nicht wiedereingestellt werde kümmere ich mich mal um eine "richtige"Reservistenstelle.
Was meine Dienstzeit angeht hab ich aber noch 3 Monate "gut" bei denen, die 9 Monate Vordienstzeit wurden auf ein Jahr aufgerundet!!  ;D
Aber eine Alternative wäre vielleicht ein Engagement in der freiwilligen Reservistenarbeit. Dafür muss man nicht man nicht mob-beordert sein.
Titel: Re:WÜ trotz OA - Geht das? Lohnt das?
Beitrag von: Bobo am 16. Dezember 2005, 13:49:51
Ich habe vom Einplaner ein Begleitschreiben zur Verpflichtungserklärung bekommen, in dem stand, das ich ihn über geleistete und GEPLANTE Wehrübungen unterrichten solle. Darum hatte ich mir ein paar Hoffnungen gemacht... Schade schade...  :'(
Was mach ich denn solange noch? Der Spielplatz nebenan taugt einfach nicht als HiBa...  ;)