Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Techno112 am 05. September 2014, 18:36:29

Titel: Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: Techno112 am 05. September 2014, 18:36:29
Hallo, ich bin neu hier und hätte gleich mal eine Frage:

Zu mir:

Stabsgefreiter - ZSanD
Eintritt BW: 01.04.2011
DZE:31.03.15
Status: SaZ4

Nun wo das DZE ja naht und ich auch bereits nen neuen (alten) Job im zivilen habe interessieren mich noch ein paar Sachen bzw. Leistungen der Bundeswehr.

Als aller erstes:

Übergangsgebührnisse: (dazu steht bei Wiki folgendes)

Für Soldaten, die noch vor dem 26. Juli 2012 zum SaZ ernannt wurden, beträgt die Höhe der Übergangsgebührnisse 75 % der letzten Dienstbezüge. Sofern der Soldat an einer vom Berufsförderungsdienst geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeit teilnimmt, bekommt er für diesen Zeitraum 90 % der letzten Dienstbezüge ausbezahlt. Sollte während des Bezugszeitraumes ein zusätzliches Erwerbseinkommen in Höhe von mehr als 15 % der letzten Dienstbezüge vorliegen, so vermindert sich die Bezugshöhe der Übergangsgebührnisse um 15 %. Soldaten auf Zeit, die nach einer Dienstzeit von mindestens vier Jahren auf eigenen Antrag entlassen worden sind, können übergangsweise zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts Übergangsgebührnisse bewilligt bekommen.

Für Zeitsoldaten, die nach der Dienstzeit in einen Beamtenstatus des öffentlichen Dienstes (Polizei, Verwaltung, Feuerwehr etc.) wechseln, gilt eine abweichende Regelung. Denn die Inhaber eines so genannten ,,Eingliederungsscheins" erhalten nach der Beendigung des Wehrdienstverhältnisses an Stelle von Übergangsgebührnissen Ausgleichsbezüge. Über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren wird sichergestellt, dass die Höhe der Bezüge aus dem Beamtenverhältnis nicht niedriger ausfallen als die Dienstbezüge des letzten Monats als Soldat auf Zeit. Dadurch wird gewährleistet, dass sich ehemalige Soldaten beim Wechsel in den öffentlichen Dienst nicht finanziell verschlechtern.


Hab ich das nun richig verstanden das ich 7 Monate nach meinem ausscheiden also vom 1.04.2015 - 1.11.2015 weiterhin Geld bekommen ? Die Höhe ist abhängig davon was ich mache ?

Wenn ja dann hab ich den weiteren Text so verstanden:

Wenn ich eine BfD geförderte Maßnahme mache bekomme ich 7 Monate lang 90 % der letzten Bezüge
Wenn ich anschließen im normalen Berufsleben zivil arbeite bekomme ich davon nichts ?

zahlt im letzteren Fall (bei mir zutreffend) dann nun die Bundeswehr noch 7 Monate lang 75 % meines Lohns an den neuen Arbeitgeber und er legt auf 100% nur den rest drauf oder zahlt mich mein Arbitgeber (Zivil) dann zu 100%?

Mfg
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: KlausP am 05. September 2014, 18:42:02
ZitatHab ich das nun richig verstanden das ich 7 Monate nach meinem ausscheiden also vom 1.04.2015 - 1.11.2015 weiterhin Geld bekommen ? Die Höhe ist abhängig davon was ich mache ?

Was hat denn Ihr zuständiger BFD-Berater dazu gesagt?
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: Techno112 am 05. September 2014, 18:49:56
Erstmals danke der Antwort.

Da ich jetzt längere Zeit nicht im Dienst war (Erkrankung). hatte ich noch keinen Termin bei diesem .

Deshalb dachte ich mir ich stelle diese Frage nun mal hier und warte auf eine kompetente Antwort.

Mfg
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: Lidius am 05. September 2014, 19:20:58
Wenn wir den Spezialfall öffentlicher Dienst jetzt mal ausblenden:

Du sitzt nach der Dienstzeit einfach zu Hause rum: 75%
Du machst eine Bildungsmassnahme in Vollzeit: 90%
Du gehst ganz normal arbeiten: 60%

Ob das mit den 7 Monaten bei einem SaZ 4 passt kann ich jetzt aus dem Kopf nicht sagen.
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: Lidius am 05. September 2014, 19:22:01
Zusatz: Das ganze wird natürlich noch versteuert. Wenn du das neben einem normalen Gehalt bekommst (also die 60%), dann in der Regel nach Steuerklasse 6
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: Techno112 am 05. September 2014, 19:23:18
Gut danke das ist eine Antwort ;)

heist das im besten fall bekomme ich 100 % Lohn von meinem Arbeitgeber und noch 60 % Übergangsgebührnisse oben drauf ?

Mfg
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: Techno112 am 05. September 2014, 19:26:11
Zusatz: Wie werden die 60% was bei mir ca. 1000 Euro ausmachen versteuert ?
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: BulleMölders am 05. September 2014, 19:59:50
Da es sich dann um ein zweites Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit handelt ist dieses nach Steuerklasse VI zu versteuern.


Sent from my Surface with Windows RT using Tapatalk
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: Techno112 am 05. September 2014, 21:55:48
das heißt es bleiben wohl rund 600 Euro davon übrig ?
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: wolverine am 07. September 2014, 08:50:30
Da diese Frage nur individuell zu beantworten ist...
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: Techno112 am 08. September 2014, 20:09:35
Danke
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: Iceman81 am 09. September 2014, 08:36:32
Oder im Zweifelsfall eine Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen...
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 10. September 2014, 00:47:02
Mal aus reiner Neugierde, wie ist es denn bei dem Spezialfall öffentlicher Dienst?
Wie verhält es sich eigentlich mit der Freistellung vom Dienst im Zuge eines Studiums bei der Polizei (oder ähnlichen Ausbildungsgängen), wenn Anwärterbezüge gezahlt werden? Kommt es da zu keinem Konflikt mit den Dienstbezügen?
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: BulleMölders am 10. September 2014, 08:15:14
Als ich Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts in die mittlere Beamtenlaufbahn eingestiegen bin, gab es während der Freistellung vom Dienst bei der Bundeswehr nichts von meinem zukünftigem Dienstherrn. Erst ab der Entlassung aus der Bundeswehr gab es dann Anwärterbezüge.
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: Nachtmensch am 10. September 2014, 10:09:01
Zitat von: FoxtrotUniform am 10. September 2014, 00:47:02
Mal aus reiner Neugierde, wie ist es denn bei dem Spezialfall öffentlicher Dienst?
Wie verhält es sich eigentlich mit der Freistellung vom Dienst im Zuge eines Studiums bei der Polizei (oder ähnlichen Ausbildungsgängen), wenn Anwärterbezüge gezahlt werden? Kommt es da zu keinem Konflikt mit den Dienstbezügen?
Leider ein ziemlich komplexes Thema.
Die BFD Regularien wurden von ein paar Jahren grundlegend geändert. Da wird die Ernennung zugrunde genommen ob man vor dem 26. Juli 2012 oder danach zum SAZ ernannt worden ist. Laut Gerüchten die ich aber nicht bestätigen kann, wird überlegt das sich der Soldat aussuchen kann, ob die alte oder neue BFD Regelung Anwendung findet.

Nach den alten BFD Regularien, kann man bis zu zwei Jahre in den umgangsprachlichen Vollzeit BFD gehen, d.h. 24 Monate vor Ende der Verpflichtungszeit kann man sich vom militärischen Dienst befreien lassen. Die 24 Monate sind nicht in Stein gemeisselt, sondern ergeben sich dadurch ob man eine ZAW auf Gesellenebene und/oder eine ZAW auf Meisterebene durchlaufen hat. Bei der Ausbildung wird der Anspruch um 9 Monate und bei der Meisterausbildung um 6 Monate gekürzt. Dieses bedeutet das man sich frühstens neun Monate vor Ende der Verpflichtungszeit vom militärischen Dienst befreien lassen kann, vorausgesetzt man hat die zwei ZAWs durchlaufen. Es gibt noch die Möglichkeit die Befreiung vom militärischen Dienst vorzuziehen, um ich meine bis drei oder sechs Monaten, wenn man sich z.B. erst zum Dezember befreien lassen kann, aber die Ausbildung/Studium schon im Oktober beginnt, um dadurch nicht ein komplettes Jahre zu verlieren. Allerdings wird wenn man die Befreiung vorzieht, dieses von den Übergangsgebührnissen abgezogen, d.h. wenn man 36 Monate berechtigt ist Übergangsgebührnisse zu beziehen, werden die um die Anzahl der Monate vermindert die man vorgezogen hat.
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst beginnt im Normalfall im September bei den Kommunen, im Oktober oder auch im April bei der Bundeswehr. Die Ableistung des Vorbeireitungsdienstes ist ohne komplette Freistellung vom militärischen Dienst gar nicht möglich. Während der Verpflichtungszeit bekommt man die normalen Bezüge je nach Dienstgrad. Nach dem Ende der Verpflichtungszeit bezieht man Übergangsgebührnisse. Ob dieses nun 60,75 oder 90% sind, kann ich nicht sagen. Zusätzlich zu den Übergangsgebührnissen, werden auch die Anwärterbezüge ausbezahlt, jedoch versteuert nach Steuerklasse 6. Dann gibt es noch die sogenannte Ruhensgeldberechnung, bloss konnte mir bisher weder BFD noch das BVA sagen, wie die genau aussieht bzw. was für Werte daraus kommen.
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: turbotyp am 10. September 2014, 11:18:05
Zitat von: Nachtmensch am 10. September 2014, 10:09:01
Laut Gerüchten die ich aber nicht bestätigen kann, wird überlegt das sich der Soldat aussuchen kann, ob die alte oder neue BFD Regelung Anwendung findet.
Das glaub ich nicht. Ziel war es ja die  "Netto"-Verpflichtungszeit zu erhöhen. Desweiteren wäre es ja ziemlich schwer den Dienstposten termingerecht nachzubesetzen, wenn man immer die Wahl hätte.

Zitat von: Nachtmensch am 10. September 2014, 10:09:01
Nach den alten BFD Regularien, kann man bis zu zwei Jahre in den umgangsprachlichen Vollzeit BFD gehen, d.h. 24 Monate vor Ende der Verpflichtungszeit kann man sich vom militärischen Dienst befreien lassen. Die 24 Monate sind nicht in Stein gemeisselt, sondern ergeben sich dadurch ob man eine ZAW auf Gesellenebene und/oder eine ZAW auf Meisterebene durchlaufen hat.
...und der Verpflichtungszeit. Z.b. SaZ 8: max. 15 Monate Freistellung vom mil. Dienst und Übergangsgebührnisse für 21 Monate ("alte" SaZ). Nicht das hier wieder Leute feuchte Träume bekommen  ;D

Das geistertschon ewig herum:
Soldat X (ehem. A7; Bezüge ca. netto 2000€) ist als Anwärter im Justizvollzugsdienst (800€) angefangen. Der hat ,nach seinen Aussagen, folgende Bezüge erhalten: 2000€-800€= 1200€ "vom Bund". Dann die 800€ schön nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert = ca. 550€. Macht insgesamt 1750€. Also ein monatl. Minus von 250€. Kann das sein oder Latrinenparole?
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: Ralf am 10. September 2014, 11:24:52
ZitatLaut Gerüchten die ich aber nicht bestätigen kann, wird überlegt das sich der Soldat aussuchen kann, ob die alte oder neue BFD Regelung Anwendung findet.
Es ist eine Gesetzesinitative in Planung, dass ein Soldat mit altem Recht, das neue wählen kann. Aber nicht umgekehrt.
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: F_K am 10. September 2014, 11:28:43
1. "Denkfehler":

ZitatSoldat X (ehem. A7; Bezüge ca. netto 2000€) ist als Anwärter im Justizvollzugsdienst (800€) angefangen. Der hat ,nach seinen Aussagen, folgende Bezüge erhalten: 2000€-800€= 1200€ "vom Bund".

Die Berechnung erfolgt natürlich auf Basis von BRUTTO Bezügen - und nicht vom Netto.

ZitatDann die 800€ schön nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert = ca. 550€. Macht insgesamt 1750€. Also ein monatl. Minus von 250€

Natürlich kann sich durch eine Versteuerung von verschiedenen Einkommen / Einkommenarten ein zu hoher Vorababzug ergeben - wird aber spätestens im Jahresausgleich wieder "berichtigt".

ZitatKann das sein oder Latrinenparole?

Letzteres.
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse - was ist das nun genau ?
Beitrag von: turbotyp am 10. September 2014, 12:22:28
Dankeschön  :D

Hätte man auch selber drauf kommen können...  ::)