Moin,
ich beginne meine GA am 01.10.14, am 18.09.14 habe ich noch einen Zahnarzt Termin wo mir ein Zahn gezogen werden soll.
Dieser Zahn wächst schräg aus dem Kiefer und könnte irgendwann mal anfangen gegen die anderen Zähne zu drücken.
Ich habe mein Gebiss vorm Einstellungstest "Sanieren lassen", soweit ist alles bestens und außerdem wurde dieser besagte Zahn im KarrC nicht bemängelt. Wobei ich auch nicht weiß ob sie es übersehen haben könnten. Laut meines Zahnarztes besteht kein Handlungsbedarf, dennoch würde er empfehlen diesen zu ziehen da es nur eine frage der Zeit ist bis mir dieser Zahn Probleme machen könnte.
Es ist weniger der Eingriff selbst der mir sorgen macht (obwohl vermutlich der Kiefer angfräst werden muss etc.) sondern eher die Frage nach der Notwendigkeit?
Frage: Was ist Sinnvoll im Bezug auf meinen Dienstantritt.
Den Zahn entfernen lassen und vielleicht mit einer dicken Wange rumlaufen? Laut Zahnarzt werden die Schwellungen 3-4 Tage dauern. Was ist wenn in der GA doch noch Schmerzen auftreten weil etwas schief gelaufen ist?
Oder, es einfach lassen und keine neue "Baustelle" vor der GA anfangen nur weil da irgendwann mal was mit sein könnte... außerdem besteht laut Zahnarzt ja kein Handlungsbedarf, das Gebiss ist komplett Saniert & das KarrC auch nichts bemängelt bzw. festgestellt.
Gruß
Ich würde es nicht machen lassen. Was machst du, wenn sich etwas entzündet und du deswegen den Dienst nicht antreten kannst? Zumal ja eh noch kein Handlungsbedarf zu bestehen scheint. Und wenn es einmal so weit ist, kann man während der Bundeswehrzeit immer noch den Eingriff durchführen lassen.
Zitat von: dunstig am 08. September 2014, 13:57:52
Ich würde es nicht machen lassen. Was machst du, wenn sich etwas entzündet und du deswegen den Dienst nicht antreten kannst? Zumal ja eh noch kein Handlungsbedarf zu bestehen scheint. Und wenn es einmal so weit ist, kann man während der Bundeswehrzeit immer noch den Eingriff durchführen lassen.
Eben! Genau so würde ich es auch sehen.
Habe keine Schmerzen oder sonstiges!
Habe natürlich nur die Befürchtung dass bei der Ärztlichen Untersuchung zum Dienstantritt etwas anderes gesagt wird. Das dann aufeinmal wieder so schöne Sätze kommen wie "Der Bewerber ist verpflichtet dass, bla bla hier und da.." die irgendwo geschrieben stehen und dann zutreffen und und und !!
Oder ist dies ausgeschlossen da das KarrC (nachdem ich beim Zahnarzt war) mein Gebiss für Saniert befunden hat (dies war im Februar) und sich hier auch bis heute nicht geändert hat. Denn ich war vor 2 Wochen beim Zahnarzt und er sagte alles beim alten, es hat sich nach mein Behandlung im Februar nichts geändert, kein Behandlungsbedarf, nur der eine Zahn... bleibt bei der Empfehlung!!
Um welchen Zahn handelt es sich? Wie dein ZA schon sagt, handelt es sich um eine Empfehlung.
Wenn der Zahnarzt sagt, dass er raus kann, aber nicht muss, dann würde ich das Beisserchen drin lassen.
Nimm einfach den Befund mit, der genau das besagt.
Sehr wahrscheinlich gibt es keine Probleme
Um den Thread abzuschließen, werde den Zahn nun drin lassen.
Handelt sich hier um den Zahn "38" also einen Weisheitszahn.
Sein Befund (den ich dann falls nötig vorlegen werde) lautet : "Herr XY war am xx.xx.xxxx zur Vorsorgeuntersuchung bei uns. Das Gebiss befindet sich in einem kariesfreien & sanierten Zustand. Zahn 38 ist retiniert."
Laut Zahnarzt würde die Bundeswehr nicht wegen einem Weisheitszahn ausmustern, nur weil der irgendwann mal raus sollte.
Schauen wir mal... 8)
Vielen Dank!
Achsoooo, es geht um nen Weisheitszahn ,der nicht so raus will wie er soll.
Ist aber auch kein Problem, wenn der nicht akute Beschwerden macht. Weisheitszahnentfernung ist ein Eingriff den viele Truppenzahnärzte sogar recht gerne machen. Es bietet sich an, das nach der Grundausbildung machen zu lassen.
Bring aber nach Möglichkeit die zugehörigen Röntgenbilder mit.