Verehrte Kameraden,
zunächst mal herzlichen Dank für Euer super Forum. Ich habe bereits etliche Probleme dank der Beiträge hier lösen können und mir dadurch viel Telefoniererei erspart.
Heute hab ich ein Problem, dass etwas OT ist, aber vielleicht doch für den ein oder anderen Reservisten relevant sein könnte. Ich wollte aus diversen Gründen meine Krankenkasse wechseln, bei der ich schon mehrere Jahre war und somit die notwendige 18 Monate Bindungsfrist erfüllt glaubte. Nun kam statt der Kündigungsbestätigung ein Schreiben, bei dem mir mitgeteilt wurde, dass ich durch meine letzte RDL Anfang des Jahres eine Unterbrechung der Mitgliedschaft hatte und somit die 18 Monate nach der Unterbrechung wieder neu gezählt werden! Jetzt frage ich mich, wie soll ich mit im Schnitt einer RDL pro Jahr nach dieser Regelung jemals die KK wechseln können? Die Abmeldung durch den Arbeitgeber ist doch, zumindest rein rechtlich, Pflicht, oder? (Dass so mancher seine KK einfach während einer RDL weiterlaufen lässt ist mir bekannt, vor allem die Kameraden, die ihre RDL einfach im Urlaub machen...). Laut meiner Recherche ist ein KK Wechsel nach einer Unterbrechung, sprich nächster RDL, erlaubt. Allerdings bin ich mir hier über die 18 Monate Bindung nicht ganz klar, denn es wird auch immer wieder davon gesprochen, dass auch die Zeit vor einer Unterbrechung da mitgerechnet wird?
Ok, vielleicht haben wir hier Juristen an Board, oder jemand hatte damit schon zu tun. Wäre auf alle Fälle interessant, das geklärt zu wissen.
Vielen Dank!
Legen Sie gegen den Ablehnungsbescheid auf Ihre Kündigung fristgerecht Widerspruch ein. Als Begründung würde ich die Widersprüchlichkeit angeben, die sich aus dem Bescheid selbst ergibt: Die KK geht davon aus, dass mit Beginn der RDL die Versicherung gekündigt ist und hinterher ein neues Versicherungsverhältnis begonnen wird. Nur so ergäbe sich ja wieder die angegebene Achtzehnmonatsfrist. Wenn das richtig wäre, bräuchte man das Versicherungsverhältnis nach der RDL nur bei seiner neu gewünschten KK beginnen und es gäbe kein Problem.
Eine automatischer Weiterlauf der (alten) KK kommt ja nur in Betracht wenn das Versicherungsverhältnis während der RDL ruht oder beitragslos gestellt ist. Dann laufen aber auch Fristen weiter. Beides zusammen - einerseits Kündigung und automatischer Neuanfang, andererseits aber kein Fristweiterlauf - führt zum Widerspruch in sich selbst. Der Bescheid leidet daher am Mangel der Perplexität.
Die Versicherung soll sich für eine der dargestellten Perspektiven entscheiden.
Das sehe ich mal genauso wie Wolverin.