Sorry Kameradern für den verwirrenden Threadtitel.
Mir hat heute eim Kamerad (OSG, sechstes Dienstjahr) erzählt, dass bei einem geplanten Laufbahnwechsel seine vorige Verpflichtungszeit als Nachteil gewertet wird.
Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Klar, der Psychologe kann fragen "Herr OStGefr, sie sind jetzt schon über fünf Jahre bei dem Verein. Warum kommen sie erst jetzt auf die Idee sich als Uffz o.P./m.P. zu bewerben".
Aber wird eine lange Dienstzeit zuvor denn wirklich als Nachteil gewertet?
Evtl. der deutlich höhere BFD-Anspruch?
Kann mir aber kaum vorstellen, dass das den Psychologen interessiert.
Evtl die kürzere potentielle Restdienstzeit und damit Stehzeit in der Verwendung?
Zitat von: VC93 am 24. September 2014, 14:50:36
Mir hat heute eim Kamerad (OSG, sechstes Dienstjahr) erzählt, dass bei einem geplanten Laufbahnwechsel seine vorige Verpflichtungszeit als Nachteil gewertet wird.
Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
War aber schon immer so, wobei sich das in den letzten Jahren zum Glück massiv gebessert hat. Ist aber letztlich eine einfache Kosten-Nutzen-Rechnung und dagewinnt meißt der ungediente Bewerber...
Also in meinem Fall (Laufbahnwechsel nach fast 5 Dienstjahren) musste ich mich auf 16 Jahre weiterverpflichten. Sind also 11 Jahre in der neuen Laufbahn und dementsprechend kein Nachteil für mich oder die Bundeswehr, was die Zeit angeht. Kommt allerdings vermutlich auch auf den Dienstposten an, wie das gehandhabt wird.