Gruß Gott alle zusammen,
Manchmal hört man es ja, dass Bundespolizisten die im Zug der DB anwesend sind zu Hilfe in Abteil xy gerufen werden. Die MÜSSEN dann auch helfen.
Weiß jemand wie das bei Soldaten ist? V.a. Wenn Sie in Uniform fahren?
Haben Wir auch eine Pflicht zu Helfen? (ich werde es selbstverständlich tun, nur rein Interesse halber )
Horrido chris
in welchem Zusammenhang?
Pflicht zur Hilfe gilt auch für Zivilisten, es gibt nicht umsonst den Straftatbestand unterlassene Hilfeleistung.
Selbstverständlich. Wenn man Zeuge Ei er Straftat wird muss jeder helfen. (nur tuen das leider nicht immer alle.... )
Ich Meine aber speziell wenn das BahnPersonal eine Durchsage mache "Anwesende Bundespolizisten bitte zu Hilfe in Abteil 8". Muss ich da als Soldat auch aufstehen und hinlaufen?
Denke mal nein da explezit Polizisten um Hilfe gebeten werden.
Würde es aber trotzdem machen schaden kann es ja nicht. Es wird aber denke ich niemand einen Vorwurf machen wenn es nicht der Fall ist (aus meiner Sicht), mögen sich dazu bitte unsere Rechtsexperten äussern.
Sind Soldaten Polizisten? Eher nicht, oder?! Haben Sie Befugnisse nach Polizei- und Ordnungsrecht? Nein!
Im Zug, ehr nein, ist halt Hoheitsgebiet der Bundespolizei, sollte man dennoch die Hilfe Ihrer Person benötigen, wird man Sie direkt ansprechen vom Zugbegleitpersonal (Schaffner/in). So ist es mir selber seiner Zeit passiert. Wie schon geschrieben wurde, einfach dann dran denken das keine Befugnisse bestehen aller Polizei oder im Wachdienst der Liegenschafft. Heißt festhalten ist in Ordnung, mehr ist aber nicht drin, die berühmte vorläufige Festnahme halt. Personalien ect. feststellen muss dann später die Polizei machen, man kann natürlich versuchen positiv auf die Person einwirken und ihn dann drauf hinweisen das ein riesiger Aufriss mit Polzei usw. vermeidbar ist, wenn die Person mit der Zugbegleitung kooperiert!
Alles klar danke für die Infos.
Allerdings ist nicht nur die Polizei zur vorläufigen Festnahme berechtigt, sondern jeder.
(lass mich Lügen: Paragraph 127 stpo)
Zitat von: itschie am 25. September 2014, 13:03:31
Heißt festhalten ist in Ordnung, mehr ist aber nicht drin, die berühmte vorläufige Festnahme halt.
Nichts anderes steht da! Und jedermann ist eben nur unter den beschriebenen Voraussetzungen zur
Festnahme berechtigt; schon das Herausverlangen des Personalausweises ist nicht mehr gedeckt und zwangsweise durchsetzbar.
Zitat von: charazim am 25. September 2014, 11:02:41
Manchmal hört man es ja, dass Bundespolizisten die im Zug der DB anwesend sind zu Hilfe in Abteil xy gerufen werden. Die MÜSSEN dann auch helfen.
Ich glaube, Dir ist eines nicht ganz klar: in diesen Zügen (wie auch an Flughäfen, etc) ist die Bundespolizei zuständig, das ist ihr Revier und deshalb sind dort auch Streifen etc unterwegs. Ich glaube, Du missverstehst die Durchsage als "falls zufällig hoheitliche Kräfte der Bundesrepublik privat im Zug unterwegs sein sollten, zu Hilfe"?
Es geht aber hier ganz konkret darum, dass die für den Zug zuständige Polizei gerufen wird ;)
Apropos, auf welchen Höllenstrecken bist Du unterwegs, wo man das öfter hört? ???
Ich hörte diese Durchsage letztens zwischen Frankfurt Flughafen und Düsseldorf im ICE; war aber das erste Mal in meinem Leben.
Na ja, im niedesächsischen Metronom kommt das auch öfters vor, wobei da die Duchsage dann eher in etwa: "falls Polizei im Zug ist, möge die bitte in Wagen..."
Abends und am Wochenende fährt da auch regelmäßig ein Sicherheitsdienst mit, ich habe auch schon gesehen wie die Zugbegleiterin den Lokführer zu Hilfe rief und selbst mußte ich auch schon mal deeskalierend auf einen renitenten Schwarzfahrer einwirken, der die Schaffnerin angehen wollte.
Nahverkehr ist toll...
Mein persönlicher Favorit ist aber noch der Schwarzfahrer, der meinte noch drei, zufällig mitfahrende, Bundespolizisten anpöbeln zu müssen.
Meines Wissens gibt es eine regelung zwischen der Bahn AG und allen Polizeien, dass Beamte, die in Uniform zum/vom Dienst die Bahn nutzen, kostenfrei in der 1. Klasse befördert werden. Deshalb gibt es wohl hin und wieder solche Aufrufe.
Und im Rahmen der Amtshilfe greifen bei Bedarf dann auch (uniformierte) Beamte der Landespolizeien in Zügen der DB ein und unterstützen die Zugebegleiter.
Also im Metronom habe ich so eine Durchsage schon sehr häufig auf der Strecke Hamburg-Bremen gehört.
Ich habs bisher auch nur einmal gehört und war ne ganze Zeitlang viel mit der Bahn unterwegs.
War sogar in meinem Waggon. Da gings aber um einen Schwarzfahrer dem Zugbegleiter seinen Ausweis nicht zeigen wollte.
Und der nächste Haltepunkt war in weiter Ferne.
Denke das hat dann immer den gleichen Grund wenn die Durchsage kommt.
Zitat von: miguhamburg1 am 25. September 2014, 21:26:45
kostenfrei in der 1. Klasse befördert werden.
In der 2. Klasse. Es gibt durchaus die juristische Auslegung (zumindest in Aufsätzen), die das Fahren in der 1. Klasse als Vorteilsnahme werten.
Korrekt, Polizisten in Uniform fahren kostenlos in der 2. Klasse der DB. Wenn sie dabe ihr eigenes Bundesland verlassen, kann es aber mit der rechtlichen Grundlage für Eingriffe schon mal komplizierter werden :D ::)
Die Dienstwaffe kann, aber muss auf solchen Fahrten nicht mitgeführt werden. Ist das Ziel in einem anderen Bundesland dann erreicht, wird die Dienstwaffe üblicherweise bei der dortigen Bundespolizei am Bahnhof verwahrt.
Eigenes Bundesland verlassen? Ich dachte das gilt nur für Bundespolizisten und nicht für Landespolizisten?
Das kommt dann auf das jeweilige Bundesland und die dementsprechenden Vereinbarung mit der DB und den anderen Beförderungsunternehmen an. Zudem gibt es in manchen LaPo's Weisungen die dass verbieten.
Landespolizisten (z. B. Nds. - NRW) fahren auch mit der Bahn, aber die haben keine Dienstwaffe bei, im überingen auch nicht die Bundespolizisten so weit ich mich errinnere, grade auch weil ich mich öfter auch mit denen Unterhalten habe, ist halt so wenn man sich jeden Morgen sieht.
Ich kenne mich zwar nicht so genau aus, aber gilt nicht auch für Polizisten "Bürger in Uniform" und nach Dienstschluß verfügen die auch "nur" übers Jedermannsrecht?
Polizisten können sich jedoch "in den Dienst versetzen".
...und haben auch außerhalb des Dienstes eine Garantenstellung, weshalb sie um das "in den Dienst setzen" regelmäßig kaum herum kommen.
Gruß Andi
Habe eine gute Ausrede mir das nicht antun zu müssen! Ich darf Arbeiten. Hoffe dennoch das beste!
... Und weil es die Garanten Stellung gibt, gibt es auch Polizisten, die die Einsatzmittel auf dem Weg zur Arbeit führen ...