Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: SokratesMD am 26. September 2014, 15:35:16

Titel: Unterhaltsangaben bei Neubeantragung
Beitrag von: SokratesMD am 26. September 2014, 15:35:16
Moin Moin,
Ich denkemal das Thema ist schon oft durchgekaut wurden  :) aber leider hab ich nichts passendes zu meiner Frage gefunden würde mich natürlich freuen wenn mir wer in dem Bereich behilfreich sein könnte.

Also kurz zur Sachlage
- Unterhaltspflichtigen Sohn, zahle Unterhalt monatlich ( Unterhaltstitel wurde gemacht sowie geteiltes Sorgerecht von ihm vorhanden )
- letzte Berechnung vom Unterhalt war bei Dienstantritt vor ca 4 Jahren
- wohne mit meiner Neuen Frau zusammen und haben ebenfalls ein Kind zusammen

Da mein Sohn demnächst 6 wird will meine Ex dementsprechend den Unterhalt neuberechnen lassen da laut Düsseldorfer Tabelle sie ja jetzt "mehr" bekommt.

Nun zur eigentlichen Frage:
Da ich diesjahr viele Dienste gemacht habe und mir massig dienste auszahlen lassen habe um neue möbel finanzieren zu können ist mein Gehalt ziemlich angestiegen noch dazu bekomme ich seit meiner Versetzung letztes Jahr TGV §6.
Dieses Jahr wird auch berechnet für den fortlaufenden Unterhalt, Muss ich jetzt die Kompletten Angaben sprich meine 12 Lohnbescheinigungen angeben oder wird nur der Nettodienst laut Gehaltstabelle plus BW Kindergeld angerechnet ?
Wenn ja gibt es Informationen dazu bereits hier im Forum ?
Wenn nur der reguläre Monatliche Lohn zählt wie und wo bekomme ich da ne bestätigung wieviel ich dort hatte ?

PS: bitte versteht mich nicht falsch ich gönne jeden cent meinem Sohn , lege auch geld für Führerschein und Auto für ihn beiseite aber leider kommt nicht immer das geld was ich seiner Mutter gebe auch bei ihm an.  >:(
Titel: Antw:Unterhaltsangaben bei Neubeantragung
Beitrag von: ulli76 am 26. September 2014, 17:08:48
Hast du mal mit eurem Sozialdienst gesprochen? Und hast du einen Anwalt?
Titel: Antw:Unterhaltsangaben bei Neubeantragung
Beitrag von: wolverine am 26. September 2014, 17:28:52
Wenn Angaben zu Einkünften abgefragt werden sind alle Einkünfte anzugeben. Auf solche Aussagen kann man evtl. vereidigt werden oder es wird Nachweis gefordert. Dann muss sowieso liefern bzw. hat sich mal sauber eines Prozessbetruges schuldig gemacht.
Titel: Antw:Unterhaltsangaben bei Neubeantragung
Beitrag von: SokratesMD am 26. September 2014, 21:09:17
Ne Sozialdienst ist der nächste Schritt da mal anfragen bevor da wirklich was schief geht ^^

Wolverine hab bisher immer alles angegeben mir gehts nur darum da ich diesjahr nunmal wesentlich mehr habe als de letzten jahre und nächstes jahr,
im zweifelsfall werd ich ehe nen jahr lang lieber die 50 euro da mehr zahlen die ich dann zahlen muss wenn ich ne stufe hoch rutsche und anschließend
nochmal neu beantragen.

Anwalt hab ich ja aber soweit wollte ich gar net gehen ^^ hätte ja sein können das hier jemand so nen ähnlichen fall schon mal hatte.

Danke schon mal für die Antworten bisher
Titel: Antw:Unterhaltsangaben bei Neubeantragung
Beitrag von: Cally am 30. September 2014, 11:25:17
Auf den ganzen "hoheitlichen" Formularen die bei uns so reinflattern, ist eigentlich immer genau aufgeführt, was angegeben werden muss. Das vereinbarte Brutto und Zuschläge für Überstunden, Schicht, Nacht oder Spätdienste werden dabei in der Regel nochmal gesondert aufgeführt.

Das Formular müsste doch auch für dich frei zugänglich sein. Hol es dir doch einfach mal just4fun beim Amt ab und schau nach, welche Angaben gefordert werden.