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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Dani90 am 29. September 2014, 01:04:12

Titel: Beförderung zum Feldwebel
Beitrag von: Dani90 am 29. September 2014, 01:04:12
Guten Abend Kameraden,

ich hätte eine Frage zu einer bevorstehenden Beförderung zum Feldwebel. Habe auch bereits fleißig die Threads durchsucht, bin aber leider nicht fündig geworden.


Ein paar Eckdaten:

DE: 01.04.2010 als GWDLer, im Verlauf stückchenweise verlängert auf FWDL23
01.12.2011: Laufbahnwechsel, Beförderung zum Uffz (FA), SanFw/RettAss als ZAW
01.12.2012: Beförderung StUffz (FA)
19.09.2014: erfolgreicher Abschluss der ZAW-Maßnahme zum RettAss

Ab 01.10.2014 wieder in der Einheit

Nun ist meine Frage, wann man theoretisch zum Fw befördert werden könnte. Unter mehreren ZAW-Kameraden ist da nämlich eine hitzige Diskussion entstanden, die alle eine andere Meinung dazu hatten und ebenfalls schon eine längere Vordienstzeit vorzuweisen haben. Benötigt man dazu die Berufsurkunde für den RettAss? Spielt das Datum der Ernennung zum SaZ da noch eine Rolle?

Ich hoffe es kann jemand Licht ins Dunkeln bringen!  ;) Im Voraus vielen Dank dafür!
Titel: Antw:Beförderung zum Feldwebel
Beitrag von: Ralf am 29. September 2014, 03:33:46
3 Jahre Dienstzeit und erfolgreicher Abschluss der militärfachlichen (das kann auch die ZAW sein) und laufbahnrechtlichen Fw- Prüfung.
Titel: Antw:Beförderung zum Feldwebel
Beitrag von: BulleMölders am 29. September 2014, 07:32:52
Mal ein Zwischenfrage zum Thema Beförderung.
Auch zu meiner Zeit gab es eine Mindestzeit, wann man frühstens zum Bootsmann (Feldwebel) befördert werden konnte. Das waren zu der Zeit 15 Monat, meine ich. Die Zeit rechnete ab dem Beginn der Ausbildung zum Bootsmann. Diese Mindestzeit sollte Nachteile bei der späteren Laufbahn verhindern, die aus unterschiedlich langen Fachlerhrgängen entstanden wären.
Mein Fachlehrgang war einer der kürzeren.
Nach Abschluss aller relevanten Lehrgänge bekam man den Dienstgradzusatz mbL (mit bestandenem Lehrgang). Dieses hatte weder Auswirkung auf Dienstgradabzeichen oder sonst etwas, stand aber in jedem Schreiben was ich von der SDM erhielt.

Lange Rede, kürze Frage: Gibt es so einen Zusatz Heute auch noch?
Titel: Antw:Beförderung zum Feldwebel
Beitrag von: Dani90 am 29. September 2014, 09:48:15
Zitat von: Ralf am 29. September 2014, 03:33:46
3 Jahre Dienstzeit und erfolgreicher Abschluss der militärfachlichen (das kann auch die ZAW sein) und laufbahnrechtlichen Fw- Prüfung.


Daraus schließe ich, dass eine Beförderung auch schon am 01.10.2014 möglich ist, richtig?
Titel: Antw:Beförderung zum Feldwebel
Beitrag von: Cally am 29. September 2014, 16:08:48
Zitat von: BulleMölders am 29. September 2014, 07:32:52
Mal ein Zwischenfrage zum Thema Beförderung.
Auch zu meiner Zeit gab es eine Mindestzeit, wann man frühstens zum Bootsmann (Feldwebel) befördert werden konnte. Das waren zu der Zeit 15 Monat, meine ich. Die Zeit rechnete ab dem Beginn der Ausbildung zum Bootsmann. Diese Mindestzeit sollte Nachteile bei der späteren Laufbahn verhindern, die aus unterschiedlich langen Fachlerhrgängen entstanden wären.
Mein Fachlehrgang war einer der kürzeren.
Nach Abschluss aller relevanten Lehrgänge bekam man den Dienstgradzusatz mbL (mit bestandenem Lehrgang). Dieses hatte weder Auswirkung auf Dienstgradabzeichen oder sonst etwas, stand aber in jedem Schreiben was ich von der SDM erhielt.

Lange Rede, kürze Frage: Gibt es so einen Zusatz Heute auch noch?

Ein ehemaliger Kamerad von mir hat den Zusatz letztes Jahr nach dem Bestehen des 2 monatigen UA1 Lehrgang bekommen. Dazu gab es (zumindest beim Heer) noch Litzen.
Titel: Antw:Beförderung zum Feldwebel
Beitrag von: BulleMölders am 29. September 2014, 19:02:12
Na ja, mit Litzen hat es die Marine ja nicht so und das ist auch gut so!
Titel: Antw:Beförderung zum Feldwebel
Beitrag von: Ralf am 29. September 2014, 19:09:38
Zitat von: Dani90 am 29. September 2014, 09:48:15
Daraus schließe ich, dass eine Beförderung auch schon am 01.10.2014 möglich ist, richtig?
Das weiß ich nicht, weil ich nicht weiß, ob du die laufbahn- und militärfachlichen Ausbildungsanteile erfolgreich durchlaufen hast.
Titel: Antw:Beförderung zum Feldwebel
Beitrag von: Dani90 am 29. September 2014, 19:13:22
Zitat von: Ralf am 29. September 2014, 19:09:38
Zitat von: Dani90 am 29. September 2014, 09:48:15
Daraus schließe ich, dass eine Beförderung auch schon am 01.10.2014 möglich ist, richtig?
Das weiß ich nicht, weil ich nicht weiß, ob du die laufbahn- und militärfachlichen Ausbildungsanteile erfolgreich durchlaufen hast.


Feldwebellehrgang San im Mai 2012 und ZAW zum Rettungsassistenten vor einer Woche erfolgreich abgeschlossen.