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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: fighter am 02. Oktober 2014, 01:58:51

Titel: wache aber Urlaub
Beitrag von: fighter am 02. Oktober 2014, 01:58:51
Hallo kameraden.
Ich bin am freitag (feiertag) zur wache eingeteilt...habe aber seit gestern bist sonntag urlaub. Ich habe keine mòglichkeit Freitag zur kaserne zu fahren. Am telefon wurde mir gesagt ich muss.
Ist das zumutbar??? Ich kann doch nicht für eine Wache 400km fahren. Bitte um hilfe.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Tierpark am 02. Oktober 2014, 03:35:20
Wann ist denn der Urlaub genehmigt worden?? Und wann ist der Wachplan aufgestellt worden. Der ist ja irgendwann bindend. Auf Urlauber muss ja schließlich auch Rücksicht genommen werden, wenn der Urlaub schon vor der Aufstellung genehmigt worden ist! Eine Einsichtnahme muss ja auch vorher möglich gewesen sein.
Also irgendwer hat da nicht genau aufgepasst!!
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: wolverine am 02. Oktober 2014, 07:58:12
Wussten Sie, dass Sie Wache machen alsSie den Urlaub beantragt haben? Und habenSie das Ihrem Vorgesetzten evtl. einmal gemeldet?!
Ansonsten: Selbstverständlich ist das zumutbar; man kann einen Soldaten sogar zu einem kurzen Gespräch einbestellen wenn dieses wichtig ist.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: F_K am 02. Oktober 2014, 09:12:35
Unabhängig von all diesen Fragen (und den Fragen nach einer ggf. zu erfolgenden Kostenerstattung, und wer wann etwas  hätte besser / anders machen können oder sollen) bleibt eine Aussage:

ZitatAm telefon wurde mir gesagt ich muss.

Dass ist etwas, was unter Soldaten "Befehl" genannt wird - hier fernmündlich. In Verbindung mit dem schriftlichen Befehl (Wachplan), den der TE kannte (sonst wäre der Anruf nicht erfolgt), haben wir also einen Befehl, der nunmehr zweimal gegeben wurde.

... damit sind die Optionen limitiert - solche Fälle sind wohl im Wehrstrafrecht geregelt ....
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: markxxx6 am 02. Oktober 2014, 09:57:14
Entweder sie oder einer ihrer Vorgesetzten hat gepennt.Ihre Einzige Möglichkeit ist wohl,nen Ersatz zu suchen der ihre Wache übernimmt oder sie setzen sich schonmal in den Zug.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Flares am 02. Oktober 2014, 12:52:23
Sie können Freitag nicht zur Kaserne reisen?
Aber Donnerstag!  ;D
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Schamane am 02. Oktober 2014, 13:12:37
F_K hat es in seiner "netten und soldatenfreundlichen Art" korrekt beschrieben. Die Aussage am Telefon ist ein Befehl der erst einmal zu befolgen ist. Im Nachklapp können sie sich gegen den Befehl und die ihn begründenden Vorgänge beschweren.
Da mir ist es so im Kopf, dass auf dem Vordruck zur Gewährung von Urlaub durch den Soldaten anzugeben ist: "Bin zu keinen Diensten eingeteilt." bzw. "Dienst wird übernommen durch und die Unterschrift der Übernehmenden.". Aber in den meisten Fällen stellt sich dann heraus, dass der Soldat sich selber zu Diensten in seinem Urlaub eingetragen hat usw. und dann trifft genau einen das Verschulden und der ist genug belehrt für das nächste Mal.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: funker07 am 02. Oktober 2014, 18:47:55
Die wichtigste Frage: Was kam zuerst, Urlaub genehmigt oder zur Wache eingeteilt?
Wenn dein Urlaub durch war und du zuhause erst telefonisch über die Wache informiert wurdest (so wirkt dein Post), kann man dir keinen Vorwurf machen.
Du bist beim Telefonat zur Gegendarstellung verpflichtet, denn du hast ja schon einen anderen Befehl, nämlich die Genehmigung für den vollen Tag vom Dienst fernzubleiben.
Falls der Befehl dennoch gegeben wird, ist er meiner Meinung nach rechtswidrig (widerspricht Befehl des KpChef) aber verbindlich.

Wobei man jetzt sehen müsste, von wem der Befehl kommt und ob dieser außer Dienst überhaupt vorgesetzt ist.

Mein Tip: Versuche schnellstens deinen Chef zu erreichen, der soll die Einteilung aufheben und jemand anderen befehlen.
Auf keinen Fall solltest du ohne Absprache wegbleiben.

Das Ganze natürlich nur unter der Vorraussetzung, dass ich deinen Post richtig interpretiere (siehe oben).
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Pofi am 02. Oktober 2014, 18:57:27
Ich würde hier nicht rumexperimentieren...

Besser in den sauren Apfel beißen, beweisen das auf dich Verlass ist und im Nachgang DA aushandeln...  ;)
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: KlausP am 02. Oktober 2014, 19:01:36
.. und - wenn ich mir 100%ig sicher bin, es nicht selber versaut zu haben - eine Beschwerde schreiben und mir die Fahrkosten erstatten lassen.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: funker07 am 02. Oktober 2014, 21:32:22
DA aushandeln ist ....naja, schön wenns klappt....sehr doof, wenn so eine Praxis auffliegt.

@KlausP: Auf welcher Grundlage könnte man die Fahrtkosten erstatten? Gehen wir mal von einem Kasernenschläfer U25, kein TG aus.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: KlausP am 02. Oktober 2014, 21:45:29
Wenn mich jemand für etwas, was ich nicht zu verantworten habe, aus dem Urlaub holt und ich dafür 100km (nur als Beispiel, kann ja durchaus auch mehr sein, und die Strecke darf ich dann zwei mal fahren) gebe ich eine Fahrkostenabrechnung ab. Wenn jemand meinen genehmigten Urlaub vorzeitig beendet bin ich dafür reisekostenrechtlich abzufinden. Beispiel: Wenn mein Chef mir erst den Urlaub genehmigt und ich daraufhin eine Reise buche, sind mir die für die Stornierung entstehenden Kosten ja auch zu erstatten, wenn die Genehmigung später widerrufen wird.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: wolverine am 02. Oktober 2014, 21:46:11
Wenn der Befehl tatsächlich rechtswidrig ist, ist der Soldat anschließend schadlos zu stellen. Wäre er X Km gefahren ohne den Befehl? Nein! = materieller Schaden!

Die Frage war ob er muss. Ja! Er muss! Hinterher kann man über die Rechtmäßigkeit und eventuellen Ersatz streiten.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Steve87 am 02. Oktober 2014, 23:51:50
Auch wenn meine Frage nicht zu 100% hier passt möchte ich dazu keinen Thread aufmachen. Folgende Situation:
Ich habe Dienstag und Mittwoch bereits Wache gehabt (für Dienstag selbst eingetragen, für Mittwoch eingeteilt worden). Donnerstag morgen ist meine Ablösung nicht erschienen. Ich habe mich dazu bereit erklärt die Wache bis zum Mittag weiter zu gehen, damit ausreichend Zeit ist einen geeigneten Ersatz zu finden.
Natürlich hat sich niemand dazu bereit erklärt die Wache zu übernehmen. Dies hab ich dem Disziplinarvorgesetzten gemeldet und seine, sowie die Aussage des Wachoffizier war: Wenn die Ablöse nicht kommt, geht der Vorgänger weiter.
Wenn mich aber nicht alles täuscht, sagt die 10/6 doch aus das zwischen 2 Wachen mindestens 24 Stunden vergehen müssen( leider habe ich aktuell keine Möglichkeit auf die 10/6 zuzugreifen, da wir uns mit dem Schiff in der Werft befinden und keine Vorschriften an Bord sind).
Somit ist dieser Befehl meiner Meinung nach unrechtmäßig aber verbindlich.

Ich bitte um sachliche, belegte Meinung!
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Beobachter am 03. Oktober 2014, 01:07:54
Gemäß ZDv 10/6 darf der Wachdienst im Regelfall 24 Stunden nicht überschreiten. Zwischen zwei Wachdiensten hat eine angemessene wachfreie Zeit zu liegen, wobei als angemessen die Zeit des zuvor geleisteten Wachdienstes entspricht.

Es kann zwar sicher Ausnahmen zum Regelfall (gerade im Einsatz / V-Fall) geben, aber ob eine 72-Stunden-Wache im Friedensbetrieb nötig ist, ist sicherlich die Frage. Das kann / muss man sicherlich besser organisieren, gerade auch aus Gründen der Fürsorge. Deshalb sehe ich das genau so:
ZitatSomit ist dieser Befehl meiner Meinung nach unrechtmäßig aber verbindlich.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Steve87 am 03. Oktober 2014, 01:11:58
Somit beschwerdefähig. Da müssen wohl doch nochmal ein paar Personen auf den Boden der Tatsachen zurück geholt werden.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Beobachter am 03. Oktober 2014, 01:34:36
Zitat von: Steve87 am 03. Oktober 2014, 01:12:32
Somit beschwerdefähig.
Dein gutes Recht. Ist halt immer die Frage, was man damit erreichen will. Evtl. ist ein klärendes Gespräch mit deinem DV produktiver als eine Beschwerde.

Interessant kann auch eine Eingabe an den Wehrbeauftragten sein. Nimmt sich dieser dem Fall an, wird dein DV sicher zu einer Stellungnahme aufgefordert und müsste dann erklären, warum diese Situation unvermeidlich war. Das könnte auch spannend sein. ;)
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Steve87 am 03. Oktober 2014, 01:45:29
Es geht erstmal nicht darum irgendetwas großartiges zu erreichen. Rückgängig machen kann man es ja nicht mehr. Aber diesen Vorgesetzten muss noch einmal gezeigt werden das es nicht in Ordnung ist was sie treiben.
Ich habe Grundsätzlich kein Problem damit 3 oder 4 Tage am Stück Wache zu gehen. Aber dann sollte es geplant sein. Und wenn durch eine zusätzlich eingeschobene Wache, die ich definitiv nicht selbst zu verschulden habe, die Vereinbarkeit von Familie und Dienst wieder in den Hintergrund rückt, läuft irgendetwas falsch.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: ulli76 am 03. Oktober 2014, 08:01:27
Nicht alles, was irgendwo schief läuft, hat auch mit Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun. Das bei jeder Kleinigkeit als Argument anzuführen ist schlichtweg peinlich.

In diesem Fall geht es übrigens wohl eher um "planbare Freizeit".

So lange Wachdienst am Stück macht vor allem aus rein sachlichen Gründen keinen Sinn. Allerdings kenne ich mich mit den Schiffswachen nicht so aus, kann sein, dass es da noch Besonderheiten gibt.
Dazu kann immer mal was schief gehen, was einen Dienst verlängern kann. Das ist immer ärgerlich und kann Probleme aufwerfen, lässt sich aber im Einzelfall aber nicht immer anders klären.

Wenn ein nachfolgender Diensttuende nicht zum Dienst erscheint, bleibt der aktuelle erstmal weiter im Dienst. Geht ja auch schlecht anders. Die Vorgesetzten entscheiden dann, wie weiter verfahren wird- im Idealfall findet sich ein Freiwilliger, oder es muss halt jemand befohlen werden oder der aktuell Diensttuende bekommt befohlen den Dienst komplett bis zur nächsten regulären Ablösung zu übernehmen.

Wenn ein Soldat sich dabei ungerecht behandelt fühlt, hat er alle Möglichkeiten die die WBO vorsieht.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Altrec am 03. Oktober 2014, 08:25:38
- OT -
Ich wundere mich die ganze Zeit, ob dieser Thread im Unterforum "Bewerbung und Einstellung" richtig angesiedelt ist. Müsste das nicht eher in "Allgemein"?
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: wolverine am 03. Oktober 2014, 08:30:09
Zitat von: Steve87 am 03. Oktober 2014, 01:11:58
Somit beschwerdefähig.
Das müssen Sie doch nicht bewerten. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen können Sie sich beschweren. Es wird dann bewertet ob sie begründet ist oder nicht. Und eine unbegründete Beschwerde zieht keine negativen Konsequenzen nach sich.

Eine Eingabe wäre hier wohl falsche Wahl: es geht ja um eine individuelle falsche Entscheidung und nicht um einen systemimanenten Mangel.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Steve87 am 03. Oktober 2014, 08:41:04
Nachdem ich jetzt einige Vorschriften dahingehend gewälzt habe, habe ich immernoch keinen Passus gefunden der diese Entscheidung rechtfertigt.
Zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Dienst: Da ich 400km vom Dienstort entfernt Wohne und gerne an so einem Tag wie heute mit meiner Tochter den Zoo besuchen wollte, ist es für mich schon deutlich ein Fall der die Familie wieder in den Hintergrund stellt.
Ich weis, es ist mein Problem das ich nicht am Dienstort Wohne, trotzdem versuche ich bei meinen Untergebenen Soldaten solche Sachen immer im Auge zu behalten.
Heute hat sich dann geklärt warum die Ablösung nicht gekommen ist. Er ist auf Lehrgang. Somit hat sowohl der Ablösende, als auch der Wachplanaufsteller hier sichtlich geschlafen.
Ich möchte nochmal betonen das es mir Grundsätzlich nichts ausmacht mehrere Tage am Stück eine Wache zu gehen! Es geht mir einfach darum das es nicht gerechtfertigt ist einfach jemanden durchgehen zu lassen weil er nunmal da ist. Der DV hat nunmal die handhabe das er jemanden bestimmen könnte. Vorzugsweise natürlich jemanden der am Standort wohnt. Und niemand kann mir erzählen das genau für diesen Tag JEDER eine gute Begründung hat um sich hier zu drücken.
Wäre es ein ganz normaler Wochentag gewesen hätte man zu 100% einen Ersatz gefunden.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Steve87 am 03. Oktober 2014, 08:44:20
Noch eine kleine Ergänzung:
Eine Eingabe ziehe ich keinesfalls in betracht. Es geht hier um Entscheidungen die von definierten Personen getroffen wurden und die nur meine Einheit betreffen.
Daher macht eine Eingabe definitiv keinen Sinn.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: wolverine am 03. Oktober 2014, 10:50:39
Ich verstehe ja Ihren Unmut und der ist ja auch voll und ganz gerechtfertigt. Wer einen definitiv abwesenden zur Wache einteilt hat einen gravierenden Fehler gemacht.

Nur dem Rest Stimme ich nicht zu. Es gibt nun einmal Aufgaben, die zu erfüllen sind und genau dafür hat man Soldaten (oder auch Polizisten, Feuerwehrleute, Ärzte ... oder auch Anwälte und den Klemptnernotdienst). Ich kann auch nicht sagen, dass ich lieber in den Zoo gehe wenn ein Mandant von mir gerade in U-Haft geführt wird.

Bei Ihnen ist jetzt etwas schief gegangen; gar keine Frage. Das muss vor Ort einer regeln. Immer auf Ortsansässige zurückzugreifen halte ich auch für falsch, da es die bestraft, die eigentlich das machen was die Bw lange propagiert hat. Klar wäre es besser und richtig gewesen einen anderen Ersatz zu finden und Sie rechtzeitig abzulösen. Noch besser wäre es gewesen den Abwesenden gar nicht erst einzuteilen. Jetzt ist das Kind aber in den Brunnen gefallen und es gilt die Folgen abzuarbeiten.

Die Beschwerde steht Ihnen zu und die ist absolut begründet. Vielleicht findet sich auch ein Weg, Sie entsprechend für den Zusatzdienst zu entschädigen?! Reden Sie mit Ihren Vorgesetzen und gehen Sie demnächst einfach länger in den Zoo.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: StOPfr am 03. Oktober 2014, 11:37:26
Zitat von: Altrec am 03. Oktober 2014, 08:25:38
- OT -
Ich wundere mich die ganze Zeit, ob dieser Thread im Unterforum "Bewerbung und Einstellung" richtig angesiedelt ist. Müsste das nicht eher in "Allgemein"?

So geschehen.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: fighter am 05. Oktober 2014, 00:09:11
So ich bin nicht zum wachedienst erschienen weil es nicht möglich war. Meine reserve musdte rein. Mir soll jetzt ein diszi eröffnet werden aber ich kann beweisen dass ich urlaub hatte. Kann mir trotzdem wss passieren? Was erwarzet mich? Kann ich degradiert werden?
Mkg
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: miT am 05. Oktober 2014, 00:16:38
Was genau ist an :

Somit ist dieser Befehl meiner Meinung nach unrechtmäßig aber verbindlich.

Nicht zu verstehen? Wofür Verdammt noch mal holen Sie sich hier Informationen von uns und verschwenden unsere Zeit um dann doch völlig etwas anderes zu machen und danach wieder total dämlich nach den Konsequenzen zu fragen. Sowas ist Soldat geworden, hatt ggf anderen einen Platz weg genommen,  unglaublich.

Da verbindlich, ist ein Dizi gerechtfertigt.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: fighter am 05. Oktober 2014, 00:23:10
Aber wache war unrechtmässig und ungerecht, da ich keinemöglichkeit hatte zur kaserne zu kommen. Es gab genug leute die in der nähe wohnen. Montag habe ich auch noch frei, dienstag soll ich mich beim kpchef melden. Kann man sich für bundeswehrsachen einen zivilen anwalt nehmen?
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: miT am 05. Oktober 2014, 00:28:26
Es ist völlig belanglos ob sie dort im Recht waren oder nicht, ein Befehl ist in der Hinsicht erst mal auszuführen und im späteren steht es ihnen frei Beschwerde einzureichen so wie es Ihnen hier ausführlich mitgeteilt wurde.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: miT am 05. Oktober 2014, 00:33:38
Ein bisschen Lektüre fürs Selbststudium:

SG 11 Gehorsam

(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist; die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.
(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.
(3) Im Verhältnis zu Personen, die befugt sind, dienstliche Anordnungen zu erteilen, die keinen Befehl darstellen, gelten § 62 Absatz 1 und § 63 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: fighter am 05. Oktober 2014, 00:38:39
Ihr versteht mich aber nicht...ich konnte nichts dafür, weil am feiertag kein zug gefahren ist. Soll ich laufen oder was?
Es gibt genug leute in der kaserne die sowieso da sind. Ich will nur wissen ob ich degradiert werden kann oder was sonst bei diszis passiert
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: fighter am 05. Oktober 2014, 00:42:59
Hallo? Kommt da noch was, oder kannst du nur Vorschriften kopieren??
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Merowig am 05. Oktober 2014, 00:44:36
Den Befehl hast du aber am 01.10 oder spaetestens 02.10 nach Mitternacht erhalten. Konntest also vorher Zug fahren.

Und seit wann fahren am 3.10 keine Zuege mehr O_o - selbst am 25.12. gibt es Bahnbetrieb.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: miT am 05. Oktober 2014, 00:45:59
Der Zug ist aber nicht der einzige Weg zurück in die Kaserne. Insofern gilt das Argument war nicht möglich erst mal nicht. Zudem bleibt offen wann für Sie theoretisch das erste Mal ersichtlich war das Sie wache haben.
Und da Ihnen ja Lektüre nicht schadet und ich nur Vorschriften die sie missachten kopieren, kann hier noch mehr davon

ZitatEinfache Disziplinarmaßnahmen
Als einfache Disziplinarmaßnahmen können verhängt werden:

Verweis: Tadel wird aktenkundig gemacht und dem Soldaten vom Vorgesetzten mitgeteilt
strenger Verweis: Tadel wird in Anwesenheit des Betroffenen vor den dienstgradgleichen und dienstgradhöheren Soldaten der Einheit bekanntgemacht
Disziplinarbuße bis zur Höhe der monatlichen Bezüge, bei Soldaten die weniger als einen Monat Dienst leisten, bis zur Höhe des ihnen zustehenden Betrages
Ausgangsbeschränkung: die dienstliche Unterkunft darf nicht verlassen werden, zusätzlich kann bestimmt werden, dass kein Besuch empfangen werden darf und Gemeinschaftsräume nicht betreten werden dürfen (verschärfte Ausgangsbeschränkung). Sie dauert mindestens einen Tag und höchstens drei Wochen und darf nur gegen Soldaten verhängt werden, die verpflichtet sind in der dienstlichen Unterkunft zu wohnen.
Disziplinararrest: Dauer mindestens drei Tage und höchstens drei Wochen; nur nach richterlicher Zustimmung.[1]
Missbilligende Äußerungen des Disziplinarvorgesetzen sind nur dann ein Verweis, wenn dieser aktenkundig gemacht wird und dem Soldaten als Verweis mitgeteilt werden.

Nebeneinander können verhängt werden:

Disziplinararrest und Ausgangsbeschränkung
bei unerlaubter Abwesenheit des Soldaten von mehr als einem Tag: Ausgangsbeschränkung und Disziplinarbuße oder Disziplinararrest und Disziplinarbuße
Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen
Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen[2] sind:

Kürzung der Dienstbezüge: um mindestens 1/20 bis höchstens 1/5 für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
Beförderungsverbot für ein bis vier Jahre
Herabsetzung in der Besoldungsgruppe, wenn der Dienstgrad zwei Besoldungsgruppen umfasst, z. B. Hauptmann (A 11 und A 12), Oberstleutnant (A 14 und A 15), Oberst (A 16 und B 3)
Dienstgradherabsetzung: unbeschränkt, bei Offizieren nur bis zum niedrigsten Dienstgrad der Laufbahn (z. B. Leutnant, Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabsveterinär, Hauptmann, Major), bei Berufsunteroffizieren nur bis zum Feldwebel.
Entfernung aus dem Dienstverhältnis: nach der Entlassung Unterhaltsbeitrag von 50 % der letzten Bezüge, das Gericht kann bei schweren Dienstvergehen den Unterhaltsbeitrag ausschließen.
Kürzung des Ruhegehalts: nur bei ehemaligen Soldaten
Aberkennung des Ruhegehalts: nur bei ehemaligen Soldaten
Aberkennung des Dienstgrades: es erlischt die Befugnis als ehemaliger Soldat den Dienstgrad mit dem Zusatz a.D. zu führen.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: fighter am 05. Oktober 2014, 00:49:03
Zitat von: Merowig am 05. Oktober 2014, 00:44:36
Den Befehl hast du aber am 01.10 oder spaetestens 02.10 nach Mitternacht erhalten. Konntest also vorher Zug fahren.

Und seit wann fahren am 3.10 keine Zuege mehr O_o - selbst am 25.12. gibt es Bahnbetrieb.

Ich wohne weit ausserhalb und muss mit vier verschiedenen bussen fahren um zum bahnhof zu kommen. Das ist eine Zumutung und nicht akzeptabel.
Ich fahre normal mit fahrgemeinschaft weil ich kein führerschein habe.
Ich habe von vornerein gesagt dass ich nur montag bis freitag wache machen kann...und schon gar nicht im urlaub
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: fighter am 05. Oktober 2014, 00:53:08
Zitat von: miT am 05. Oktober 2014, 00:45:59
Der Zug ist aber nicht der einzige Weg zurück in die Kaserne. Insofern gilt das Argument war nicht möglich erst mal nicht. Zudem bleibt offen wann für Sie theoretisch das erste Mal ersichtlich war das Sie wache haben.
Und da Ihnen ja Lektüre nicht schadet und ich nur Vorschriften die sie missachten kopieren, kann hier noch mehr davon

ZitatEinfache Disziplinarmaßnahmen
Als einfache Disziplinarmaßnahmen können verhängt werden:

Verweis: Tadel wird aktenkundig gemacht und dem Soldaten vom Vorgesetzten mitgeteilt
strenger Verweis: Tadel wird in Anwesenheit des Betroffenen vor den dienstgradgleichen und dienstgradhöheren Soldaten der Einheit bekanntgemacht
Disziplinarbuße bis zur Höhe der monatlichen Bezüge, bei Soldaten die weniger als einen Monat Dienst leisten, bis zur Höhe des ihnen zustehenden Betrages
Ausgangsbeschränkung: die dienstliche Unterkunft darf nicht verlassen werden, zusätzlich kann bestimmt werden, dass kein Besuch empfangen werden darf und Gemeinschaftsräume nicht betreten werden dürfen (verschärfte Ausgangsbeschränkung). Sie dauert mindestens einen Tag und höchstens drei Wochen und darf nur gegen Soldaten verhängt werden, die verpflichtet sind in der dienstlichen Unterkunft zu wohnen.
Disziplinararrest: Dauer mindestens drei Tage und höchstens drei Wochen; nur nach richterlicher Zustimmung.[1]
Missbilligende Äußerungen des Disziplinarvorgesetzen sind nur dann ein Verweis, wenn dieser aktenkundig gemacht wird und dem Soldaten als Verweis mitgeteilt werden.

Nebeneinander können verhängt werden:

Disziplinararrest und Ausgangsbeschränkung
bei unerlaubter Abwesenheit des Soldaten von mehr als einem Tag: Ausgangsbeschränkung und Disziplinarbuße oder Disziplinararrest und Disziplinarbuße
Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen
Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen[2] sind:

Kürzung der Dienstbezüge: um mindestens 1/20 bis höchstens 1/5 für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
Beförderungsverbot für ein bis vier Jahre
Herabsetzung in der Besoldungsgruppe, wenn der Dienstgrad zwei Besoldungsgruppen umfasst, z. B. Hauptmann (A 11 und A 12), Oberstleutnant (A 14 und A 15), Oberst (A 16 und B 3)
Dienstgradherabsetzung: unbeschränkt, bei Offizieren nur bis zum niedrigsten Dienstgrad der Laufbahn (z. B. Leutnant, Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabsveterinär, Hauptmann, Major), bei Berufsunteroffizieren nur bis zum Feldwebel.
Entfernung aus dem Dienstverhältnis: nach der Entlassung Unterhaltsbeitrag von 50 % der letzten Bezüge, das Gericht kann bei schweren Dienstvergehen den Unterhaltsbeitrag ausschließen.
Kürzung des Ruhegehalts: nur bei ehemaligen Soldaten
Aberkennung des Ruhegehalts: nur bei ehemaligen Soldaten
Aberkennung des Dienstgrades: es erlischt die Befugnis als ehemaliger Soldat den Dienstgrad mit dem Zusatz a.D. zu führen.

Ich muss aber.keinen roman lesen...gehalt darf sowieso niemand dran, ich will nur wissen ob man degradiert werden kann
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: miT am 05. Oktober 2014, 00:56:34
Aber ob Sie das sagen oder in China kippt ein Sack Reis um ist völlig belanglos. Und sollten Sie zum wohnen in der Unterkunft verpflichtet sein, kann der Disziplinarvorgesetzte Sie einfach dortbehalten damit Sie das Problem der Anreise nicht haben.

Da sie nicht am selben Morgen erfahren haben, dass sie Wache haben, hätten Sie am Tag davor oder auch zwei Tage davor anreisen müssen um Pünktlich zu sein. Und erst nach antreten der Wache steht ihnen der Beschwerdeweg offen.

Ihre Entscheidung dort nicht zu erscheinen war somit das dämlichste was sie tun konnten.

Und wieao darf niemand an ihr Gehalt? Selbstverstänslich darf Ihr gehalt gekürzt werden und auch Ihren Dienstgrad können Sie verlieren. Ich habe aber das Gefühl Sie sind völlig Beratungsreaistent und akzeptierwn auch nicht, wenn alle Ihnen sagen Sie haben den Fehler gemacht. Insofern hoffe ich darauf, dass es Ihnen als EA ausgelegt wird und Sie Ihr Geld bald auf andere weise aus der Staatskasse beziehen.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Merowig am 05. Oktober 2014, 01:00:13
Zitat von: fighter am 05. Oktober 2014, 00:49:03
Ich wohne weit ausserhalb und muss mit vier verschiedenen bussen fahren um zum bahnhof zu kommen. Das ist eine Zumutung und nicht akzeptabel.
Ich fahre normal mit fahrgemeinschaft weil ich kein führerschein habe.
Ich habe von vornerein gesagt dass ich nur montag bis freitag wache machen kann...und schon gar nicht im urlaub

Ich hab meinen Fuehrerschein damals auch erst beim Bund gemacht und mein Weg zur Kaserne war nicht immer einfach. Zumutung ist aber kein Argument - es ist nicht das Problem des Dienstherrs sondern deins.

Auch kann es dem Dienstherr egal sein, ob du nur Montag bis Freitag Wache schieben kannst - Bundeswehr ist nicht Wuensch-dir-was. Es gibt kein Anrecht darauf, Wache/UvD Dienste nur von Montag - Freitag zu leisten.

Das mit Wachdienst im Urlaub ist dumm gelaufen - wessen Schuld dies ist kann ich nicht sagen - aber wie  schon gesagt kann man nur die allerwenigsten Befehle ablehnen (z.B. Straftat).


Evtl von Interesse:
http://www.gesetze-im-internet.de/wdo_2002/BJNR209310001.html
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: fighter am 05. Oktober 2014, 01:01:08
Sind sie überhaupt Soldat??  Mein Gehalt darf mur niemand nehmen, ich muss auch leben.
Und ich habe schon gesagt dass ich fahrgemeinschaft habe, die fahren nicht extra weil ich wache habe
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: dunstig am 05. Oktober 2014, 01:07:13
Warum zur Hölle sollte man nicht an Ihr Gehalt dürfen?

Mit dem verstehenden lesen haben Sie es nicht so oder?


ZitatDisziplinarbuße bis zur Höhe der monatlichen Bezüge

Zitat

Kürzung der Dienstbezüge: um mindestens 1/20 bis höchstens 1/5 für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Merowig am 05. Oktober 2014, 01:08:02
Das mit Fahrgemeinschaft ist belanglos - an Feiertagen fahren ebenfalls Zuege, sie haetten auch ein Taxi bis zum Bahnhof nehmen koennen (und das Geld dann
zurueckverlangen sollte der Wachdienst sich als "unrechtmaessig" spaeter herausstellen)..... oder wie schon mehrfach erwaehnt Anreise an einem vorherigen Tag.

Und natuerlich ist eine Kuerzung von Dienstbezuegen eine moegliche Disziplinarstrafe - da sie allergisch darauf reagieren und wie es aussieht sehr lernresistent sind, sollte dies die effektivste Diszipliarstrafe darstellen. Lernen durch Schmerz.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Beobachter am 05. Oktober 2014, 01:09:40
Zitat von: fighter am 05. Oktober 2014, 01:01:08
Mein Gehalt darf mur niemand nehmen, ich muss auch leben.
Doch, nennt sich Disziplinarbuße (siehe §24 WDO):

Zitat§ 24 Disziplinarbuße
(1) Die Disziplinarbuße darf den einmonatigen Betrag der Dienstbezüge oder des Wehrsoldes nicht überschreiten. Bei einem Soldaten, dessen Wehrdienstverhältnis weniger als einen Monat dauert, darf die Disziplinarbuße den Betrag nicht übersteigen, der ihm für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses zusteht.
(2) Beim Bemessen der Disziplinarbuße sind auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Soldaten zu berücksichtigen.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: fighter am 05. Oktober 2014, 02:43:09
An mein Geld darf definitiv keiner ran, mein gehalt ist verplant ich muss kredite und unterhalt zahlen.
Und zum mannschafter wird mich auch keiner degradieren können. Ich werde am Dienstag einfach nochmal drauf hinweisen dass ich gar keine chance hatte den dienst wahrzunehmen. Ausserdem kann mich keinet zwingen im urlaub in die kaserne zu gehen
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Terek am 05. Oktober 2014, 03:46:41
Zitat von: fighter am 05. Oktober 2014, 02:43:09
Und zum mannschafter wird mich auch keiner degradieren können.

Sie wollen doch nicht mit der Rechtschreibung, Einstellung und dem Aufreten allen Ernstes behaupten, Sie wären KEIN Mannschafter?

Zitat von: fighter am 05. Oktober 2014, 02:43:09
Ausserdem kann mich keinet zwingen im urlaub in die kaserne zu gehen

Eben doch und dies wollten Ihnen schon mehrere Leute in diesem Thread bereits begreiflich machen.

Zitat von: fighter am 05. Oktober 2014, 00:53:08
Ich muss aber.keinen roman lesen...
Sind sie überhaupt Soldat??

Neben der o.g. Dinge scheint es Ihnen auch an der gebotenen Höflichkeit zu fehlen. Das sollten Sie, spätestens im Gespräch mit Ihrem Chef, beheben. Oder auch nicht, denn jeder ist seines Glückes Schmied...
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: fighter am 05. Oktober 2014, 04:33:59
Ich bin Stapsunteroffizier. Sie scheinen mich nicht zu verstehen...es geht hier nicht um irgendwelche Vorschriften, sondern darum dass ich nicht konmen konnte weil es unzumutbar für mich war. Wenn meine afahrgemeinschaft nichtvfährt kann ich nicht extra stundenlang zug fahren und viel geld dafür ausgeben...zumal genug leute in der nähe wohnen. Ausserdem habe ich von vorne rein gesagt dass ich nur dienst mache wenn es unter der woche ist.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Ralf am 05. Oktober 2014, 05:01:03
Es heisst Stabsunteroffizier mit einem "b".
Wenn du der Meinung gewesen bist, es waere nicht moeglich oder "unzumutbar", so haetest du das deinem DV mitteilen muessen. Dieser haette dann entschieden, ob es zumutbar ist oder nicht. Solange ist dieser Befehl fuer dich verbindlich und ja, auch wenn du zu Fuss gehst. Die andere Sache ist: wenn du nicht in der Lage bist zeitgerecht in die Kaserne zu kommen, musst du in der Kaserne schlafen. Es gibt Einschraenkungen der Grundrechte, die ein Soldat hinnehmen muss.
Der andere Trugschluss ist, dass man nicht aufgrund einer Diszplinarstrafe an dein Gehalt kann. Dass das geht, wurde hier eindeutig beschrieben.
Letzendlich hast du bei den Unterrichten nicht richtig aufgepasst, denn das hier gesagt sind Grundlagenunterrichte und keine hoehere Mathematik, zuma du als StUffz auch als Vorgesetzte taetig bist und das aufgrund dessen schon wissen muesstest.
ZitatAusserdem habe ich von vorne rein gesagt dass ich nur dienst mache wenn es unter der woche ist.
Und ein Wahlrecht hast du da auch nicht. Warum sollen die Leute, die vor Ort wohnen immer die Wochenend-Dienste machen und dadurch noch bestraft werden. Du koenntest auch umziehen.
Tut mir leid es in dieser Deutlichkeit sagen zu muessen, aber deine Einstellung ist alles andere richtig.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: KlausP am 05. Oktober 2014, 07:33:10
Manche Leute haben eine komische Art, sich für Sonderaufträge "freiwillig" zu melden ...  ::) Der Wachplan Dezember könnte da sehr "kreativ" gestaltet werden. Falls der TE bis dahin noch Soldat ist.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: Flexscan am 05. Oktober 2014, 07:52:14
Ich würd ja mal gerne morgen bei der Sprengung Mäuschen spielen  :D

- Dich zwingt niemand, weit entfernt von der Kaserne zu wohnen. Auf Fahrgmeinschaft wird der DV keine Rücksicht nehmen. Befehl ist Befehl.
- Wird sich der DV sicher Maßnahmen überlegen, wie sowas in Zukunft verhindert werden kann, in dem zB der Heimschläfer gestrichen wird.
- Hätte es genügend andere Möglichkeiten gegeben, anzureisen, zB einen Tag vorher wenn an Feiertagen keine Busse fahren, was ich mir nicht    vorstellen kann.

Nur mal so ein paar Punkte am Rande meinerseits.

Und wie schon angemerkt kann man Dir sehr wohl bis zur Pfändungsgrenze an deinen Sold ran.
Kredite etc sind da völlig unintressant.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: fighter am 05. Oktober 2014, 08:45:42
Zitat von: KlausP am 05. Oktober 2014, 07:33:10
Manche Leute haben eine komische Art, sich für Sonderaufträge "freiwillig" zu melden ...  ::) Der Wachplan Dezember könnte da sehr "kreativ" gestaltet werden. Falls der TE bis dahin noch Soldat ist.

Mein dze ist 2021 von daher bin ich auch im dezember noch soldat. Ist mir aber egal
, da ich da sowieso auf lergang bin.
Ausserdem glaube ich nicht dass ich eine sprengung kriegen werde, ein kpchef ist auch ein mensch und kann meine begründung vieleicht nachvollziehen.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: markxxx6 am 05. Oktober 2014, 08:49:46
Ich hoffe einfach ,dass das nen Troll ist  8)Wenn nicht ,dann sollten sie sich mal ganz genau überlegen ,was es heißt,Soldat zu sein.Der Hammer wär jetzt noch wenn der Wachplan schon feststand bevor sie Urlaub genommen haben.Dann können sie froh sein wenn nur ihr Gehalt gekürzt wird.
Titel: Antw:wache aber Urlaub
Beitrag von: wolverine am 05. Oktober 2014, 08:58:46
Don't feed....