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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Sammy15 am 02. Oktober 2014, 23:19:57

Titel: Bezahlung nach Auslandseinsatz
Beitrag von: Sammy15 am 02. Oktober 2014, 23:19:57
Hallo zusammen,
ich bin neu hier also entschuldigung falls es das Thema schon gibt.
Aber ich frage mich halt wie das mit der Bezahlung abläuft nach einem Einsatz im Ausland z.b Afghanistan für 6 Monate.Bekommt man am Ende der 6 Monate dann seinen vollen Gehalt den man in den 6 Monaten verdient hat ausbezahlt ? Tut mir leid falls es eine dumme Frage ist allerdings bin ich noch ziemlich unwissend was das Thema Bundeswehr anbelangt.

Lg Sam
Titel: Antw:Bezahlung nach Auslandseinsatz
Beitrag von: KlausP am 03. Oktober 2014, 00:13:42
Von welchem Gehalt reden Sie? Ihre normalen Dienstbezüge laufen doch monatlich weiter. Oder reden Sie vom Auslandsverwendungszuschlag? Auch der wird monatlich überwiesen.
Titel: Antw:Bezahlung nach Auslandseinsatz
Beitrag von: Tommie am 03. Oktober 2014, 08:53:03
Es ist schon so, wie der Klausemann gesagt hat ;) : Ihre regulären Dienstbezüge werden jeden Monat weiterhin überwiesen vom Bundesverwaltungsamt (BVA). Und die Truppenverwaltung im Einsatzland kümmert sich um den Auslandsverwendungszuschlag! Hier wird nach dem IN ein Abschlag von 15 Tagessätzen überwiesen und anschließend wird am Monatsende der AVZ für den zurückliegenden Monat berechnet und angewiesen, so dass er innerhalb der ersten Woche des neuen Monats auf dem Konto ist. Endgültig abgerechnet wird der AVZ dann nach bestätigtem OUT tagesgenau!
Titel: Antw:Bezahlung nach Auslandseinsatz
Beitrag von: Steve87 am 03. Oktober 2014, 09:10:44
Aber vorsicht beim Ausgeben des AVZ!!!
Aus gegebenen Anlass:
Fregatte Augsburg nahm ab 30.04.2014 (ab diesem Zeitpunkt war sie dem Einsatzführungskomando unterstellt) am Einsatz MEM/OPCW (Vernichtung Syrischer Chemiewaffen) teil. AVZ wurde wie von Tommi beschrieben bezahlt.
Nach der Rückkehr aus dem Einsatz, Mitte Juli 2014, wurde der AVZ zurückgefordert. Die Begründung war, das der Effektive Einsatz dieser Begleitoperation ja erst 4-5 Tage vor der Ablösung durch die Schleswig-Holstein stattgefunden hat.
Also nicht ausgeben bevor es wirklich zu 100% bestätigt wurde!
Dies fällt natürlich in "Standarteinsätzen" wie UNIFIL, ATALANTA, ISAF, KFOR oder was auch immer nicht vor, aber immer häufiger kommen die kurzentschlossen Einsätze. Da kann dies jederzeit jedem Soldaten passieren.
Titel: Antw:Bezahlung nach Auslandseinsatz
Beitrag von: Sammy15 am 03. Oktober 2014, 10:14:06
OK danke ja entschuldigung hab das falsch ausgedrückt aber ja das meinte ich  ;D