Hallo,
Wo ist festgelegt, welcher Personenkreis bei der Bahncard bezuschusst wird? Bräuchte die Quelle, um zu prüfen ob's das auf mich zutrifft.
Gruß!
Die Quelle nennt der ReFü sicherlich auf Nachfrage ;) ! Da sind einmal die "Geringverdiener" bis A6 oder A7 und dann die Trennungsgeldempfänger nach § 3 TGV, bei denen eine Günstiger-Prüfung vorzunehmen ist! Jetzt mal so aus der Hüfte ... ;) !
OK, die "Geringverdiener" gelten bis einschließlich A6 ;) !
Ich habe hier noch ein Merkblatt gefunden, aus dem ich schließe, dass es wohl Durchführungsbestimmungen für die TGV gibt:
http://www.nlbv.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27858&article_id=95635&_psmand=111Vielleicht hilft Dir das ja weiter, zumindest für die Trennungsgeld-Seite der BahnCard ... ?
Zitat von: Tommie am 03. Oktober 2014, 17:00:03
OK, die "Geringverdiener" gelten bis einschließlich A6 ;) !
Dieser Geringverdiener verdient doppelt soviel im Fachdienst bei der Bundeswehr, mit Frau und Kindern, als in der zivilen Arbeitswelt... ;D
(So ist es jedenfalls bei mir)
Ich hab der Seite jetzt nur entnommen, dass im Vorfeld einer Kostenübernahme für die Bahncard eine Rentabilitätsprüfung stattfindet.
Vielleicht findet sich ja hier jemand mit ähnlichen Eckdaten. In meinem Fall (Offz) geht's um ein beginnendes Pendlerleben mit der nächsten Versetzung, ab dann auch TG-Empfänger, weil seit wenigen Monaten verheiratet.
Jetzt falle ich offensichtlich nicht unter die genannten Besoldungsgruppen... Dann bleibt nur noch die Frage, ob es einen Unterschied macht, dass ich verheiratet bin?
Wenn du verheiratet und Trennungsgeld berechtigt bist, stehen dir zwei Reisebeihilfen statt einer Reisebeihilfe im Monat/Anspruchszeitraum zusteht.
Ob dir die BC 50 erstattet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird durch das zuständige BwDlz entschieden (gilt für TG-Empfänger aller Dienstgradgruppen).
MkG
Zebra
Auch A7 bekommen unter Umständen den 50% Zuschuss (beim Erwerb der Bahncard ohne TG-Anspruch): SaZ der Besoldungsgruppe A 7 (Stabsunteroffizier/Obermaat, Feldwebel/Bootsmann, Oberfeldwebel/Oberbootsmann) bekommen den Zuschuss, wenn sie verheiratet sind und die Entfernung zum Wohnort mindestens 200 km beträgt.