Guten Morgen Kameraden und Kameradinnen,
Ich hab eine Frage zu der Elternzeit bei aktiven Soldaten. Ich habe den Antrag für die Elternzeit/Partnermonate eingereicht und von der Verwaltung das vorläufige Ok, das heißt ja ich muss nur die Geburtsurkunde einreichen sobald das Kind da ist, um dann mit meiner Frau zuhause bleiben zu können.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, in dem Antrag hab ich den Geburtstermin eingetragen der in dem Mutterpass steht, was geschieht nun wenn das Kind ein paar Tage früher kommt?
Ich kenn es aus dem Zivilen das man zuhause bleibt sobald das Kind da ist, doch wie regelt das die Bundeswehr? Wir hier auch die Elternzeit vorverlegt?
Schon mal besten Dank für die Antworten.
Wenn ich mich recht entsinne wird das Datum dann dem tatsächlichen Geburtsdatum angepasst. Deswegen unter anderem auch die Geburtsurkunde.
Deswegen dürfte auf dem vorläufigen Bescheid kein Startdatum stehen.