Hallo,
Wenn ein Soldat wegen charaktereignung entlassen werden soll, wie lange dauert das? Gibt es den bfd noch?
Frage nicht für. Mich.
Mkg
Fristlose Entlassung nach § 55(5) Soldatengesetz? Das Dienstverhältnis endet mit Ablauf des Tages, an dem ihm die Entlassungsverfügung ausgehändigt wird. Damit verliert der Soldat seinen Dienstgrad und alle Ansprüche mit Ausnahme einer evtl. zuerkannten Beschädigtenversorgung (was es in den seltensten Fällen gibt).
Aber ich kann doch noch einspruch dagegen einlegen oder? Kann man ein zivilen anwalt nehmen?
Ja kann man.
Wie stehen die chancen da raus zu kommen wegen ein fehler darf man doch nicht rausgeschmissen werden
Wieso muss ich hier an jemand denken der wegen Urlaub nicht zur Wache erschienen ist?
Was hat dass mit wache zu tun??
Sie können Beschwerde einlegen, dafür gibt es ja auf der Entlassungsverfügung eine Rechtsbehelfbelehrung. Die Beschwerde hat aber keine aufschiebende Wirkung. Ob Sie einen Anwalt einschalten, ist Ihre Kanne Bier.
Und wieso lügen Sie uns hier die Hucke voll?
ZitatFrage nicht für. Mich.
und dann
ZitatAber ich kann doch noch einspruch dagegen einlegen oder?
Ganz großes Kino!
Zitat von: soldat88 am 07. Oktober 2014, 20:44:26
Wie stehen die chancen da raus zu kommen wegen ein fehler darf man doch nicht rausgeschmissen werden
Doch, kann man.
Ich hoffe mal, dass sich die 88 in Deiner Signatur auf Dein Geburtsjahr bezieht und keine Anspielung auf das Alphabet ist - würde ja passen zur Frage der charakterlichen Nichteignung...
Zitat von: soldat88 am 07. Oktober 2014, 20:45:24
Was hat dass mit wache zu tun??
Weil ich das Gefühl habe, dass Sie der StUffz sind der nicht zur Wache erschienen ist.
Fangen wir doch mal klein an...
Was hast duhat dein Kumpel denn verbrochen? (Auch wenn ich die Antwort wahrscheinlich kenne... aber ich übe mich gerade in Gelassenheit...soll gut für´s Karma sein)
Was wollt ihr alle mit wache und alfabet. Ich lüge nicht, will nur wissenwie man aus so einer sache rauskommt. Frage wirklich nicht für mich..
Worum geht es denn? Dann können wir ja grob ne Einschätzung abgeben.
Mal davon abgesehen wurden die meisten wegen charakterlicher Eignung eingestellt und nicht entlassen.
Zitat von: fighter am 07. Oktober 2014, 20:50:17
Was wollt ihr alle mit wache und alfabet. Ich lüge nicht, will nur wissenwie man aus so einer sache rauskommt. Frage wirklich nicht für mich..
Tja, dumm gelaufen, wenn man mit seinen Nicks durcheinander kommt. @Roughnecks hatte 'ne gute Nase und ich mit meiner Bemerkung "wenn er im Dezember noch Soldat ist" letzte Woche schon getroffen. ::)
Ich würd ich ja beömmeln, wenn sein Chef hier mitgelesen hätte.
Mhm ein Blick in die IP Glaskugel *hust* weist da doch verdächtige Gleichheiten auf... Soweit zum Thema ich bekomme garantiert keinen Anschiss. Der Chef is ja auch nur Mensch...
Eine Entlassung nach §55 geht meist ziemlich schnell über die Bühne.
Dazu müsste aber noch etwas mehr Infos kommen warum. Charakterliche Nichteignung kann vieles bedeuten.
Das ist grad so das ziemlich geilste, was ich in all den Jahren in einem Forum erlebt habe... Ich krieg mich grad nicht mehr ein.... ;D ;D ;D
Erst ist er zu blöd um mit der Bahn zum Dienst zu fahren und dann kommt sowas.... :) Ist ja nicht so, als hätte man ihn nicht gewarnt... ;D
Richtig so, schmeisst diese Idioten raus, Kameradenschweine brauchen wir nicht. Wer andere regelmäßig seine Dienste machen lässt und versucht sich hier einen Freibrief zu erschleichen hat in der Truppe nichts verloren...
@TE: Sehen sie zu, wie sie damit zurecht kommen, sie haben es nicht besser verdient... >:(
Na, na! (http://wuerziworld.de/Smilies/mx/mx31.gif) Immerhin ist er StUffz. ... Noch.
Da wäre es ihm besser gekommen wenn er es so gemacht hätte wie ich. Dienst antreten und danach Beschwerde einreichen. Mein Kommandant war übrigens nicht erfreut über die Regelung die getroffen wurde.
Zitat von: KlausP am 07. Oktober 2014, 21:24:38
Na, na! (http://wuerziworld.de/Smilies/mx/mx31.gif) Immerhin ist er StUffz. ... Noch.
Nee, er ist doch
Stapsunteroffizier. [/size]
Und er war sich so sicher ::)
Nächste Woche fragt er dann, ob es was bringt sich für die Feldwebellaufbahn zu bewerben...
;D
Jaja, so wird wenigstens eine Stelle frei, für jemanden, der den Job hoffentlich etwas ernster nimmt...
Jetzt braucht er sich wenigstens keine Gedanken mehr darum machen, dass ihm keiner ans Gehalt darf, weil er ja einen Kredit abzubezahlen hat. ::)
Zitat von: dunstig am 07. Oktober 2014, 22:11:48
Jetzt braucht er sich wenigstens keine Gedanken mehr darum machen, dass ihm keiner ans Gehalt darf, weil er ja einen Kredit abzubezahlen hat. ::)
Gehört ihm nicht anders. Man hat versucht zu helfen. Wer aber nur einen Freibrief sucht um sich zu drücken und dabei so eine Arroganz an den Tag legt und dann auch noch auf so eine dumm-doofe Art am lügen ist, der muss eben so lernen das man sich hin und wieder mal anpassen muss...
Und dann noch Unteroffizier, sehr beschämend ::)
Solche Typen gehören rausgekanntet, ohne Scheiss...
Viel Spaß, die Entlassung einem zivilen Arbeitgeber zu erklären...
Zitat von: HerrZog am 07. Oktober 2014, 22:25:50
Viel Spaß, die Entlassung einem zivilen Arbeitgeber zu erklären...
Naja, den Grund für sein Ausscheiden wird er ja nicht gerade in den Lebenslauf benennen.
Zitat von: dunstig am 07. Oktober 2014, 22:31:40Naja, den Grund für sein Ausscheiden wird er ja nicht gerade in den Lebenslauf benennen.
Er wurde doch reingelegt... ;)
Man hat ihn doch einfach so zur Wache eingeteilt, obwohl er Urlaub hatte... ::)
Ich weine gleich vor Freude!!! Und das frei zum Thema "an mein Gehalt darf eh niemand"
Gott hat mich erhört
Zitat von: Flexscan am 07. Oktober 2014, 21:04:00
Eine Entlassung nach §55 geht meist ziemlich schnell über die Bühne.
Dass der Kamerad mit dieser Einstellung und nach diesem Vorfall sein DZE 2021 nicht mehr erlebte, war ja sofort absehbar, sonst hätte der Chef sicher ein Problem, wenn nicht sofort konsequent gehandelt worden wäre.
Selber schon mehrere solcher Vorgänge erlebt: Kameraden wurden früh zum Alten einbestellt, Entlassung eröffnet, danach direkt Formalitäten/Papierkram, Abgabe von Mat und Ausweisen, ab zur Untersuchung und Auskleidung, mittags kurzfristiges Kp-Antreten und Herr xyz (DG ist ja aberkannt) verläßt die Bw. Es waren z.B. Körperverletzungen/Schlägereien, Nutzung nicht-verfassungskonformer Kennzeichen, schwere Diebstähle und andere "Kleinigkeiten".
Zitat von: dunstig am 07. Oktober 2014, 22:31:40
Zitat von: HerrZog am 07. Oktober 2014, 22:25:50
Viel Spaß, die Entlassung einem zivilen Arbeitgeber zu erklären...
Naja, den Grund für sein Ausscheiden wird er ja nicht gerade in den Lebenslauf benennen.
Die "krumme" Dienstzeit gibt sicher Anlass zur Rückfragen. Auch wird sicher nach einem Dienstzeugniss gefragt werden, wo entsprechend verklausuliert (hatten wir ja erst) von einem außerplanmäßigen Dienstzeitende die Rede ist. Bei einfachen, anspruchslosen Jobs geht es vielleicht auch so. Der TE wird vermutlich nun nicht sonderlich wählerisch sein dürfen, um mit seinen Krediten und Unterhalten nicht in Verzug zu geraten.
Unterhalt ist ein schönes Stichwort. Bleibt zu wünschen, das der TE wenigsten diese Sache ernst nimmt...
Warum macht ihr mich so nieder. Das ist unkaneradschaftlich, mir wurde unrecht getan. Ich war im urlaub, ausserdem hatte ich kein geld um mit dem zug zu fahren. Icg habw morgwn frei bekommen und soll mich donnerstag wieder beim chef melden...was hat das jetzt zu bedeuten?
Sie reden von Kameradschaft??? Sind sie noch ganz dicht???
Sie schwänzen den Dienst und lügen uns hier die Hucke voll. Das verstehen sie unter Kameradschaft??
Hätte nicht gedacht nochmal etwas von ihnen zu lesen. Was gedenken sie zu tun??
An ihrer Stelle würde ich mir was überlegen.
Eventuell bleiben sie in der Kaserne und schlagen ihrem Chef einen Kuhhandel vor.
Bieten sie ihm etwas an. Bau, Ausgangssperre, Geldbuße, Zusatzdienste...
Zeigen sie, das sie Mist gebaut haben und bereit sind das wieder gut zu machen...
Und dann heißt es beten. Denn es sieht nicht gut für sie aus...
Zeigen sie mal, dass sie Eier haben...
Und eine Entschuldigung hier im Forum wäre nett. Eventuell findet sich so noch jemand, der eine Idee für sie hat...
Nun, es geht ja eher darum dass die strafe übertrieben ist. Ich habe ja gesagt dass ich nicht kommen konnte, weil ich keine fahrgemeinschaft hatte. Ich habe auch gesagt dass ich bereit bin unter der woche mehr dienste zu machen.
Sie haben es immer noch nicht verstanden und scheinen außerdem völlig Beratungsresistent zu sein.
Sie haben doch einen Uffzlehrgang ( vielleicht ), und dort hat man in der Regel auch wehrrecht und als Schmankerl oben drauf lernt man auch noch die VVO kennen.
Und wenn ihr KpChef vorhat sie jetzt vorzeitig zu entlassen, dann war das auch mit Sicherheit nicht der erste Mist den sie verbockt haben.
Geldbusse geht nicht, bau und ausgangspere auch nicht.
Wenn ich wiederspruch einlege dann kann man mich bis zur enscheidung erstmal nicht rauswerfen oder?
Was istwenn ich mich versetzten lasse?
Das problem ist dass mein chef was gegen mich hat, von anfang an. Habe bis jetzt nichts genacht ausser kleinigkeiten.
Lehrgang musste ich wegen krankheit abbrechen und muss noch nachholen
Zitat von: fighter am 08. Oktober 2014, 00:12:32
Warum macht ihr mich so nieder. Das ist unkaneradschaftlich, mir wurde unrecht getan. Ich war im urlaub, ausserdem hatte ich kein geld um mit dem zug zu fahren. Icg habw morgwn frei bekommen und soll mich donnerstag wieder beim chef melden...was hat das jetzt zu bedeuten?
Das Problem ist, dass du "Unrecht" begangen hast durch die Befehlsverweigerung - du dies aber immer noch nicht einsiehst und der Meinung bist dir wird unrecht angetan - mangelnde Einsicht...
Und interessant dass du zuerst behauptet,hast dass am 03.10 keine Zuege fahren (was ich schon fuer eine Luege hielt) - und jetzt aufeinmal hattest du kein Geld fuer die Zugfahrt? Wie jetzt?
War die erste Aussage nicht eine Luege? Und zuerst hast du geschrieben, dass die Anfrage nicht fuer dich ist, sondern fuer jemand anderes..... schon die zweite Luege
Kein Geld ist im uebrigen nicht das Problem des Dienstherren - davon abgesehen es war grade Monatsende/Monatsanfang - sprich Sold, solltest du erhalten haben.....
Koennte die dritte Luege sein.....
P.S.: Die Einstellung "Ich habe von vornerein gesagt dass ich nur montag bis freitag wache machen kann...und schon gar nicht im urlaub" ist unkameradschaftlich.... zu luegen ebenfalls.
Luegen sehe ich als fehlenden Charakter und du hast schon mehrere offensichtliche Luegen hier im Forum aufgetischt...
"8. Du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen." Das zu befolgen, kann jeder und ist als Vorschlag anzusehen.
Du siehst dich als Opfer und merkst nicht, dass das Problem bei dir liegt. Versetzung hilft in dem Fall auch nicht und wie schon aufgefuehrt von Klaus:
Zitat von: KlausP am 07. Oktober 2014, 20:46:23
Sie können Beschwerde einlegen, dafür gibt es ja auf der Entlassungsverfügung eine Rechtsbehelfbelehrung. Die Beschwerde hat aber keine aufschiebende Wirkung. Ob Sie einen Anwalt einschalten, ist Ihre Kanne Bier.
Mach dir schonmal Gedanken, was du beruflich machen willst/kannst fuer die Zeit nach der Entlassung.
An einer Zugfahrt gespart - und aufgrund dessen Dienstbezuege bis 2021 verloren ::) Hoffe das Wochenende / der Urlaub war es wert....
Was fuer weitere "Kleinigkeiten" hast noch gemacht?
narf meinte weiter oben
ZitatDas zu befolgen, kann jeder und ist nicht als Vorschlag anzusehen
Und natuerlich gehen Geldstrafe und Bau - Strafen kann man sich kaum aussuchen
Jetzt mal Hosen runter; wie lange sind sie jetzt bei der Bundeswehr ?
Und wie zum Teufel kommen Sie auf en Gedanken, dass das nicht geht
Zitat von: fighter am 08. Oktober 2014, 01:42:52
Geldbusse geht nicht, bau und ausgangspere auch nicht.
Warum sollte das nicht gehen.
Wenn ihr Chef Ihnen das als Befehlsverweigerung auslegt, ( und in meinen Augen war es das )
Dann liegt die Latte deutlich höher wie eine kleine Geldbuße oder eine Ausgangssperre.
Das ist in meinen augen schon mobbing was meine einheit mit mir macht. Ich habe nichts hemacht und werde fertig gemacht obwojl ich ein guter soldat bin...schliesslich bin ich nicht umsonst su geworden
Eigentlich ist hier mal wieder alles gesagt. Auf so jemanden kann man deutlich verzichten - in der Einheit und hier im Forum. Ich hab nämlich keine Lust, mich hier von einem uneinsichtigen Unteroffizier von Anfang an frech anlügen und mir dann auch noch Unkameradschaftlichkeit vorwerfen zu lassen.
Zitat von: KlausP am 08. Oktober 2014, 05:02:01
Eigentlich ist hier mal wieder alles gesagt.
Finde ich auch.