Aus aktuellem Anlass stellen wir hier oben uns im Moment folgende Frage, da es hier aktuell den ein oder anderen Fall gibt. Dazu sei gesagt, dass wir seit Jahren an der Uni sind und uns mit den wirklichen Abläufen in der Truppe nicht ganz so gut auskennen:
Ein Soldat fragt am Anfang des Jahres nach der Anzahl seiner Urlaubstage und bekommt irgendeine Zahl gesagt. Daraufhin nimmt der Soldat über das ganze Jahr verteilt Urlaub, welcher auch immer genehmigt wurde, bis sich eines Tages bei erneuter Nachfrage nach den Urlaubstagen herausstellt, dass besagter Soldat 7 Urlaubstage mehr genommen hatte, als eigentlich zur Verfügung standen. Daraufhin bekam er einen ziemlichen Anschiss vom Chef und steht nun wie der letzte Depp da. Zum einen, weil er über Weihnachten nicht wie geplant Urlaub nehmen kann, zum anderen weil es wie gesagt einen ziemlichen Anschiss vom Chef gab.
Aber ist es wirklich die Schuld des Kameraden? Ist man als einfacher Soldat verpflichtet, einen Überblick über seine Urlaubstage zu haben? Meiner Meinung nach ist es doch die Schuld des Chefs, wenn dieser einfach Urlaub genehmigt? Und wie wird jetzt mit den "negativen" Urlaubstagen weiterverfahren? Vom Urlaub des nächsten Jahres abgezogen? Ich meine gerade hier an der Uni passiert es schnell, dass man mal 50-60 Urlaubstage zusammen hat und da verliert man auch schonmal den Überblick.
Gruß
ZitatAber ist es wirklich die Schuld des Kameraden? Ist man als einfacher Soldat verpflichtet, einen Überblick über seine Urlaubstage zu haben?
Nein. Dafür gibt es ja eine Urlaubskarteikarte im GeZi (oder wo bei Ihnen auch immer), auf der jeder Urlaub nach Rückkehr des Soldaten "abgebucht" wird. Der Spieß (oder wer auch immer diese Funktion bei Ihnen ausübt) unterschreibt unter anderem auf dem Urlaubsantrag dafür, dass der Soldat noch ausreichend Urlaubstage auf der Kartei hat (Quelle: mein Spießlehrgang 1993).
Ich würde sagen: Schlechte Dienstorganisation in der Einheit.
Wobei auch der Soldat verpflichtet ist seine Urlaubstage mitzuzählen.
Aber ganz klar: Schuldverteilung Soldat, Spieß und Chef zu gleichen Teilen.
Die fehlenden 7 Tage für die Zeit des Weihnachtsurlaubes (Kp sicher geschlossen), sind in den 2,5 Monaten doch schnell in Form von Sonderdiensten Anrechnungsfälle zu erwerben und diese dann als Freistellung vom Dienst anzuwenden. Die anderen Kameraden werden es sicher danken.
An der Uni gibt es nur zwei Dienste insgesamt, OvWa und OvSt zum Teil dürfen diese erst im DG OFR + ausgeübt werden.
Zitat von: du am 07. Oktober 2014, 21:14:20
Dazu sei gesagt, dass wir seit Jahren an der Uni sind
Zitat von: du am 07. Oktober 2014, 21:14:20
Ist man als einfacher Soldat verpflichtet, einen Überblick über seine Urlaubstage zu haben?
Einfacher Soldat, ja nee ist klar.
Man Sie wollen Offizier werden und da verlieren Sie schon bei ein paar Urlaubstagen den Überblick?
Was soll das den erst werden, wenn Sie mal wirklichen Stress haben?
Ja, bei Dingen - wie Urlaub - die einen selbst betreffen, sollte man schon einen eigenen Überblick haben.
Und wenn ich dann einen Abgleich mit der offiziellen Stelle mache und es nicht zusammen passt, würde ich nochmal nachfragen.
Erst nach der Klärung würde ich dann meinen Urlaub planen.
Die Minusurlaubstage sind definitiv der USB Chef/Spieß dran Schuld.Das sie aber an Weihnachten keinen Urlaub nehmen können ist ihr eigener Fehler.Demnächst einfach mal bevor man längeren Urlaub nimmt beim USB vorbei uns fragen wieivel Urlaubstage man den noch hat.
Es kann sicher mal passieren, dass man den ein oder anderen Urlaubstag nicht im Kopf hat. Aber 7 Tage mehr als einem zusteht, sowas muss einem doch auffallen ?!
Naja, wenn dem Soldaten am Anfang des Jahres aber fälschlicherweise eine falsche Anzahl an Urlaubstagen mitgeteilt wurde, dann kann sowas schonmal untergehen.
Aber 7 tage sollte dem mitdenkenden Soldaten schon auffallen. Ich schiebe auch noch 2013er Urlaub vor mir her und bin mir sicher, +-1 Tag kann ich die Gesamtanzahl nennen. Mitdenken heißt da das Zauberwort. Jemanden fragen entbindet nicht von der eigenen Verantwortung.
Bleiben wir doch erstmals bei den Tatsachen und klären diese durch Fragen:
- war die Mitteilung schriftlich, auf eine schriftliche Anfrage?
- oder mündlich, und weder die Tagesanzahl noch die befragte Person lassen sich belegen?
Zitatsteht nun wie der letzte Depp da
- Könnte da das Problem liegen?
Bei Anfang des Jahres Nachgefragt,würde ich tippen,dass der Weihnachtsurlaub einfach noch nicht abgezogen worden war.Bei mir kam es z.B.auch öfters vor,dass die Liste der Urlaubstage,die die TE hatte, nicht aktuell war.Nur so kann ich mir ganze 7 Tage erklären.
Welcher Weihnachtsurlaub? Der kann ja nur vom alten Jahr sein und nicht schon aus dem neuen Urlaubsjahr.
Bei uns ging der Weihnachtsurlaub z.B von 2013 bis zum 13.01.2014 und wurde auch schon mit dem EU von 2014 verrechnet.
Das geht aber dann nur für die paar Tage im Januar 2014. Die SUV verbietet die Gewährung von Erholungsurlaub im Vorgriff auf das kommende Urlaubsjahr ausdrücklich. wer also für Dezember 2014 nicht mehr genügend Urlaubsanspruch hat, kann das nicht mit Erholungsurlaub für 2015 "ausgleichen".
Ja natürlich.Ich wollte damit nur sagen,dass das vllt beim TE letztes Jahr auch den Fall war diese Urlaubstage in den Listen die er gesehen hat noch nicht abezogen waren.Und schwubs 7 Tage mehr Urlaub genommen.
Unsere GeschZi-Sldt wollten auch mal paar Urlauubstage als "verfallen" streichen, weil sie meinten, der genommene Urlaub sei vom laufenden Jahr und nicht der Resturlaub vom letzten Jahr, zu dieser Zeit galt wohl noch die Regel bis 30.9. Resturlaub abzugelten/anzutreten, somit sei der Rest-EU verfallen.