Hallöchen.
Find leider nichts gescheites in der SuFu.
Mach gerade meine AgA und wollte mal fragen wie das mit dem staatlichen Kindergeld aussieht?Bin SaZ 4 und meine gehört zu haben das die Kindergeldstelle für mein Töchterchen nicht mehr zuständig ist.
Kann mir jemand ne Info geben wo ich das jetzt beantragen muss?
Danke
Also du als Vater wirst Soldat, nicht das Kind?
Warum sollte sich dann was ändern?
Richtig, dass Kind ist 3 ;)
Weil mir gesagt wurde das die KGstelle nicht mehr zuständig ist sondern ein anderes Amt/Behörde.
Bin jetzt bisschen verwirrt, weil ich dachte das alles so bleibt.
Wer hat dir das gesagt? Was sagt die Kindergeldstelle dazu? Hat derjenige auch gesagt, welches Amt da zuständig sein soll?
Hatte bis jetzt keine Zeit dort anzurufen.
Ein bekannter und Neon hat er nicht da er kein Kind hat und mit dem Thema nix weiter am Hut hat
Wenn das Kind auf die Welt kommt, wenn man bereits Soldat ist, kann man sich das Kindergeld auch über die Bezügeabrechnung mit auszahlen lassen (Achtung: Das ist nur sehr grob umschrieben, näheres dazu weiß bestimmt Ihr Spieß!), ansonsten bleibt alles so, wie es war, bevor Sie Soldat wurden und die zuständige Kindergeldkasse zahlt weiter das Kindergeld wie bisher auch! Ihr "Bekannter" verfügt also mit Sicherheit über ein "fundiertes Halbwissen" und sollte sich besser an Dieter Nuhr halten, was solche Aussagen betrifft ;) : "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!" ;D
Ok.also das Kind war schon da.
also bleibt alles genau so,wie es ist!?
Werd ich pauschal dann einfach mal so weiter reichen ;D
Zitat von: Chefkoch am 11. Oktober 2014, 10:44:20also bleibt alles genau so,wie es ist!?
Welcher Teil meiner obigen Aussage ist denn noch unklar ;) ?
Zitat von: Tommie am 11. Oktober 2014, 10:27:13..., ansonsten bleibt alles so, wie es war, bevor Sie Soldat wurden und die zuständige Kindergeldkasse zahlt weiter das Kindergeld wie bisher auch!
Sie machen exakt
NICHTS und lassen alles so weiter laufen, wie es in den drei Jahren seit Geburt des Kindes und bevor Sie Soldat wurden auch gelaufen ist!
Danke
Na ja, ich würde schon noch drauf achten, dass gegenüber der Bundeswehr dann auch die Vaterschaft nachgewiesen und der Anspruch auf Familienzuschlag klar ist, denn bei Vater Staat gibt es ja nicht nur Kindergeld...