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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: tomtom83 am 12. Oktober 2014, 10:45:25

Titel: Bundeszentralregister
Beitrag von: tomtom83 am 12. Oktober 2014, 10:45:25
Ab wann fragt die Bundeswehr das BZR ab?
Bzw. SEIT WANN IST DAS SO?
Titel: Antw:Bundeszentralregister
Beitrag von: miT am 12. Oktober 2014, 10:49:56
Seit wann gibt es doch dämliche Fragen?
Titel: Antw:Bundeszentralregister
Beitrag von: tomtom83 am 12. Oktober 2014, 10:52:14
Also miT,
Es ist eine berechtigte Frage.
Titel: Antw:Bundeszentralregister
Beitrag von: KlausP am 12. Oktober 2014, 11:07:57
Wozu müssen Sie wissen, seit wann die Bundeswehr BZR-Auskünfte einholt? Wissen, das die Welt nicht braucht ...
Titel: Antw:Bundeszentralregister
Beitrag von: wolverine am 12. Oktober 2014, 11:12:48
Ich tippe mal auf 1971
Titel: Antw:Bundeszentralregister
Beitrag von: tomtom83 am 12. Oktober 2014, 11:20:44
So früh schon ?Nicht erst so gegen 2009?
Titel: Antw:Bundeszentralregister
Beitrag von: wolverine am 12. Oktober 2014, 11:22:10
Nein, definitiv nicht.
Titel: Antw:Bundeszentralregister
Beitrag von: tomtom83 am 12. Oktober 2014, 11:25:05
Ok danke schön
Hab gerafe gelesen das auch die Abfrage bei einer Ü1 gemacht wird.Ist ja Bestandteil .Oder lieg ich falsch
Titel: Antw:Bundeszentralregister
Beitrag von: KlausP am 12. Oktober 2014, 11:31:44
Was haben Sie denn verschwiegen? Oder warum interessiertSie das?
Titel: Antw:Bundeszentralregister
Beitrag von: funker07 am 12. Oktober 2014, 11:36:04
Zur Ü1:
Zitat von: WikipediaBei der einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) werden zunächst die Angaben der Sicherheitserklärung (s. u.) der zu überprüfenden Person unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bewertet. Bei Angehörigen der Bundeswehr (Soldaten wie auch Zivilpersonal) führt die Überprüfung der Militärische Abschirmdienst durch. Zudem wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) eingeholt, und es gehen Anfragen an das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundespolizeipräsidium, die zuständige Staatsanwaltschaft und die Nachrichtendienste des Bundes.

Bei der Einstellung von Ungedienten wird meines Wissens eine Auskunft verlangt, bei Laufbahnwechslern wohl im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung.
Titel: Antw:Bundeszentralregister
Beitrag von: Ralf am 12. Oktober 2014, 11:36:45
Kommt gar nicht so selten vor, dass jemand zwar eingestellt wird, aber dann bei SÜ etwas rauskommt, was nicht angegeben wurde. Von Versetzung auf einen nicht-sicherheitsempfindlichen Dienstposten bis hin zur Entlassung aufgrund Einstellungsbetrug sind dann die Folgen.
Titel: Antw:Bundeszentralregister
Beitrag von: tomtom83 am 12. Oktober 2014, 11:56:54
Danke für die schnelle Antwort.....
Klausp. Ich habe nix verbrochen, wollte es einfach nur wissen. Und falls man doch dreck am stecken hat, immer ehrlich sein Jungs
Titel: Antw:Bundeszentralregister
Beitrag von: Pofi am 12. Oktober 2014, 17:45:36
Zitat von: tomtom83 am 12. Oktober 2014, 11:56:54Ich habe nix verbrochen, wollte es einfach nur wissen. Und falls man doch dreck am stecken hat, immer ehrlich sein Jungs

Ich kauf Ihnen das nicht so recht ab, aber es muss mich ja nicht unbedingt interessieren. Der ein oder andere fragt sich aber bestimmt, warum jemand Zeit in eine Angelegenheit investiert, die für ihn garnicht wichtig sein soll.  ::)
Und das man etwas nicht angibt, heisst nicht, dass das auch bewusst oder böswillig war.  ;)