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Politik und Zeitgeschehen => Aus Presse und Medien => Thema gestartet von: BulleMölders am 16. Oktober 2014, 07:09:55

Titel: Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: BulleMölders am 16. Oktober 2014, 07:09:55
Fahnenflüchtiger Fallschirmjäger soll in der Ostukraine kämpfen.
Brisanter Verdacht bei der Bundeswehr: Ein verschwundener Elitesoldat aus der Kaserne Seedorf kämpft möglicherweise auf Seiten der Separatisten in der Ostukraine. Das sagten Kameraden aus.

Weiter geht es hier: Fahnenflüchtiger Fallschirmjäger soll in der Ostukraine kämpfen
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: schwarzbunt am 16. Oktober 2014, 09:14:11
Hatten wir nicht kürzlich eine Diskussion, dass es häufig schwierig ist, die Fahnenflucht nachzuweisen (u.a. die Absicht, sich dauerhaft dem Dienst zu entziehen) und daher meist nur wegen EA ermittelt wird?

Frage an die Juristen, in diesem Bsp (sofern es den alles so stimmt wie in den Medien beschrieben) dürfte doch die Fahnenflucht eindeutig sein - unabhängig von den Begriffen in den Medien, wo öfter Fahnenflucht und EA verwechselt wird?
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: F_K am 16. Oktober 2014, 09:18:37
@ Schwartbunt:

Aus welcher Meldung kannst Du denn auf die Absicht schliessen?
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: KlausP am 16. Oktober 2014, 09:21:32
Eigentlich ist es erst einmal egal, ob die Einheit die Sache wegen des "Verdachts auf eigenmächtige Abwesenheit" oder wegen des "Verdachts auf Fahnenflucht" an die Staatsanwaltschaft abgibt. Wenn sich neue Erkenntnisse ergeben, werden die an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und die kann dann die Ermittlungen erweitern. Die Bundeswehr ist sowieso nur über die Nachforschungen der Feldjäger im Inland in die weiteren Ermittlungen involviert. Aber selbst das haben die "investigativen" Journalisten nicht begriffen, genauso wenig wie den Umstand, dass Waffen auch bei den Fallschirmjägern in der Waffenkammer aufbewahrt werden ...  ::)
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: schwarzbunt am 16. Oktober 2014, 09:25:27
Zitat von: F_K am 16. Oktober 2014, 09:18:37
@ Schwartbunt:

Aus welcher Meldung kannst Du denn auf die Absicht schliessen?
Aus dem Titel der Meldung - sofern er denn denn Tatsachen entspricht; wir wissen ja nicht, ob er wirklich dort kämpft.

Das war meine Frage: Wenn ein BW-Soldat in einem fremden Konflikt kämpft, ist das schon eindeutige Fahnenflucht oder könnte das noch als EA gewertet werden, wenn er z.B. sich nach 4 Wochen wieder zum Dienst meldet und behauptet, er hatte von Anfang an vorgehabt, wieder zurückzukehren?
Aber wie KlausP schon sagte, das Problem hat eher der StA.

@KlausP Über die Info mit den Handwaffen mußte ich auch schmunzeln; offenbar denken die Medien, dass man 24/7 seine Waffen am Mann hat - womöglich auch noch mit GefechtsMun.
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: Verteidiger am 16. Oktober 2014, 09:27:43
Grauenhafter Artikel. Der Autor hat keine Ahnung von der Bundeswehr.
Fallis in einer Stufe mit dem KSK?
Ich bin nur froh was heute alles das Vaterland verteidigt
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: KlausP am 16. Oktober 2014, 09:34:38
ZitatGrauenhafter Artikel. Der Autor hat keine Ahnung von der Bundeswehr.

Ja. "BLÖD"-Zeitungs- Niveau.
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: Fitsch am 16. Oktober 2014, 09:40:39
nen Mannschafts-SAZ-4 mit ner Dienstzeit von zwei Jahren als Elitesoldat zu bezeichnen ist einfach nur lustig.
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: F_K am 16. Oktober 2014, 09:43:22
Wenn ein Soldat sagt, er hätte nie geplant, sich dem Wehrdienst zu entziehen, ist das erstmal eine Tatsache.

Wenn jemand sagt, ich will mich entziehen, ist schon der erste Schritt Richtung Ausgang innerhalb der Kaserne während des Dienstes strafbar.
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: wolverine am 16. Oktober 2014, 12:15:52
Dazu gibt es doch schon Rechtsprechung: "Fahnenflucht ist also auch während des Urlaubs durch eigenmächtiges Verlassen der Truppe möglich. Sie besteht darin, daß sich der Soldat mit der entsprechenden Willensrichtung aus dem öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnis, in dem er steht, einseitig löst und alle Bindungen zur Truppe und zu seiner Dienststelle von sich abwirft in der Absicht, sich ihrer endgültig (oder doch für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes) zu entledigen. Die Fahnenflucht ist vollendet, wenn sich dieser Wille durch das äußere Verhalten des Soldaten in die Tat umsetzt (so schon RMG 21, 124). Es kann insbesondere dadurch geschehen, daß der Soldat die Grenze der Bundesrepublik überschreitet."

Wenn der - zugegeben äußerst schlecht geschriebene - Artikel stimmt, ist das hier wohl verwirklicht.
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: KlausP am 16. Oktober 2014, 12:24:08
Zitat... Es kann insbesondere dadurch geschehen, daß der Soldat die Grenze der Bundesrepublik überschreitet. ...

Ich habe nur einen einzigen Fall erlebt, in dem wir das BV "Verdacht auf eigenmächtige Abwesenheit wegen Nichtantritt des Grundwehrdienstes" und die entsprechend Abgabe an die Staatsanwaltschft in "Verdacht auf Fahnenflucht" geändert haben, nachdem die Feldjäger bei ihren Ermittlungen festgestellt hatten, dass der Herr sich von seiner Firma in Kenntnis seines E-Bescheides für die Zeit des GWD nach Australien hat schicken lassen.
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: schwarzbunt am 16. Oktober 2014, 12:49:37
Interessant, danke für die Bsp. und den Link auf das Urteil.

@KlausP, weißt du, was damals bei deinem Bsp. herausgekommen ist?
Spannende Frage wäre hier noch, inwieweit der Arbeitgeber auch belangt werden kann (für das Entsenden nach Australien), sofern der E-Bescheid rechtskräftig war und der AG auch davon Kenntnis hatte. Aber jetzt wird´s etwas zu viel konstruiert - ich vermute mal, der AG wußte nichts vom E-Bescheid.
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: KlausP am 16. Oktober 2014, 13:01:43
Zitat@KlausP, weißt du, was damals bei deinem Bsp. herausgekommen ist?

Nein, weiss ich nicht. Der Herr wurde dann in Abwesenheit entlassen, weil er es tunlichst vermieden hat, während seiner GWD-Zeit wieder nach Deutschland zu kommen. Ich weiss nur, dass die Staatsanwaltschaft ihn im Inpol-Fahndungssystem ausgeschrieben hatte und dass er von seiner Firma von Australien ohne Umweg über Deutschland nach Hongkong weiter "delegiert" wurde. Der AG wusste mit Sicherheit davon, spätestens nach den Ermittlungen durch die Feldjäger. Es wussten auch noch ein paar andere Leute davon, so hatte er seine Wohnung genau für die 9 Monate GWD weitervermietet, allerdings hat dann die Mieterin "kalte Füße" bekommen und den Feldjägern und später der Polizei weitere Beweismittel ( so z.B. Faxe aus Australien) übergeben.
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: wolverine am 16. Oktober 2014, 13:27:45
Zitat von: KlausP am 16. Oktober 2014, 13:01:43
er von seiner Firma von Australien ohne Umweg über Deutschland nach Hongkong weiter "delegiert" wurde. Der AG wusste mit Sicherheit davon, spätestens nach den Ermittlungen durch die Feldjäger.
Dann klingt das doch nach einer klassischen Beihilfe.
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: schwarzbunt am 16. Oktober 2014, 13:35:26
Interessanter Fall und ganz schön viel Aufwand, nur um dem GWD zu entgehen und ggf. auf Jahre hinaus nicht mehr nach D zurückkehren zu können - die Fahndung endet ja nicht mit dem Ablauf der 9 Monate.

Muß ein wertvoller Arbeitnehmer gewesen sein, wenn sich der Arbeitgeber so für ihn aus dem Fenster lehnt.
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: Verteidiger am 16. Oktober 2014, 13:48:44
Wundere mich ehrlich gesagt auch, dass erst jetzt ein soldat der bw den seperatisten anschließt
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: Tommie am 16. Oktober 2014, 14:00:05
In den letzten zwanzig Jahren erfreute sich die Bundesrepublik Deutschland ja bekanntlich auch des Zuzuges einiger Spätaussiedler aus dem Bereich der ehemaligen Sowjetunion, deren Kinder in jüngster Zeit mit Macht in die Bundeswehr drängen. In einigen Einheiten kommt man mit "Befehlserteilung in Russisch" bedeutend weiter als in deutsch, speziell im Bereich der Mannschaftsdienstgrade. Somit war für mich von vorne herein klar, dass da auch der eine oder andere Kamerad dabei ist, der aus dem Raum Ostukraine kommt!

Auch in unserem Beritt existieren Einheiten, da fragt man nicht "Na, Mädelz, alles fit im Schritt?" sondern eher "как дела, блядь?" ;D !
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: Andi am 16. Oktober 2014, 14:09:26
Zitat von: wolverine am 16. Oktober 2014, 12:15:52
Sie besteht darin, daß sich der Soldat mit der entsprechenden Willensrichtung aus dem öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnis, in dem er steht, einseitig löst und alle Bindungen zur Truppe und zu seiner Dienststelle von sich abwirft in der Absicht, sich ihrer endgültig (oder doch für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes) zu entledigen.

Ob dem Autor dieser Zeilen dabei auch bewusst war, dass man diese Formulierung genau auf die jetzige Situation beziehen kann? Also, dass sich der Soldat nicht für die Dauer seines bewaffneten Einsatzes in der Bundeswehr entzieht, sondern für die dauer seines bewaffneten Einsatzen für irgendjemanden anders? ;D
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: wolverine am 16. Oktober 2014, 14:14:58
Das sicher nicht. Aber das subjektive Element - "sich aus seiner öffentlich-rechtlichen Bindung zu lösen" - ist meines Erachtens dann verwirklicht wenn ich mich in eine fremde militärische Organisation einfüge (z. B. wenn ich für diese an einem bewaffneten Konflikt teilnehme).
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: schlammtreiber am 16. Oktober 2014, 14:19:46
So oder so ist wohl (ohne eine allzu steile These aufstellen zu wollen) damit zu rechnen, dass der junge Mann recht massiven Ärger kriegen wird, sollte er sich wieder nach Deutschland begeben.
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: F_K am 16. Oktober 2014, 14:23:38
Subjektive Elemente sind nur schwer zu beweisen - und es gibt wohl nicht mal einen Gepäckschein als Anknüpfungspunkt.

However - ist eine akademische Frage, da nicht mal der Strafrahmen der EA ausgenutzt werden wird.
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: schwarzbunt am 16. Oktober 2014, 14:25:54
Zitat von: Andi am 16. Oktober 2014, 14:09:26
Ob dem Autor dieser Zeilen dabei auch bewusst war, dass man diese Formulierung genau auf die jetzige Situation beziehen kann? Also, dass sich der Soldat nicht für die Dauer seines bewaffneten Einsatzes in der Bundeswehr entzieht, sondern für die dauer seines bewaffneten Einsatzen für irgendjemanden anders? ;D
Als ich das Urteil gelesen habe, dachte ich auch zunächst "1967...Fahnenflucht eines BW Angehörigen während eines bewaffneten Einsatzes... ist da etwa ein BW Soldat zum 6-Tage-Krieg oder nach Vietnam abgehauen, um dort zu kämpfen?"
Aber das war im Urteil nur ein Bsp., der eigentliche Täter hat sich ja nur nach Skandinavien abgesetzt und ist dort auch noch straffällig geworden.
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: schwarzbunt am 23. Oktober 2014, 11:50:12
Jetzt blicke ich nicht mehr durch:

http://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/zeven-ort52236/angeblich-fahnenfluechtiger-kein-bundeswehr-soldat-mehr-4213183.html

Der ist einerseits strafrechtlich verurteilt und aus dem Dienst entfernt, aber DSK und BmVg wissen nichts davon?
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: MMG am 23. Oktober 2014, 12:28:00
Vll. sind gleich zwei Soldaten verschwunden. ^^
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: schlammtreiber am 23. Oktober 2014, 12:31:44
Zitat von: schwarzbunt am 23. Oktober 2014, 11:50:12
Der ist einerseits strafrechtlich verurteilt und aus dem Dienst entfernt, aber DSK und BmVg wissen nichts davon?

Und sie vermissen ihn immer noch?  ;)
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: bayern bazi am 23. Oktober 2014, 12:33:41
na ja


wer die Postwege der Bw kennt - kann ja evtl ahnen wo die Mitteilung auf Entlassung des Soldaten verschollen ist  ;)

(man muss ja nur mal schauen wie oft eine G-Akte vermisst wird  :D )
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: justice005 am 23. Oktober 2014, 13:19:27
Das ist erklärlich.

Wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde, dann endet das Dienstverhältnis mit Rechtskraft des Urteils automatisch, also ohne dass eine Entlassung verfügt werden muss.

Normalerweise wird das gemacht, alleine schon wegen dem bürokratischen Kram wie Auskleidung, Entlassungsuntersuchung etc.

Aber wenn er nach Rechtskraft des Urteils einfach verschwindet, dann ändert das nichts daran, dass er rechtlich kein Soldat mehr ist und demzufolge auch keine Wehrstraftat mehr begehen kann.

So kann ich mir das durchaus erklären.

Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: wolverine am 23. Oktober 2014, 14:14:24
Wenn das stimmt, ist das ein ganz schöner Mistkäfer, der seine Sympathien für die russische Seite erkannt hat ::) Dann wäre schon wieder ein Propagandacoup sauber nach hinten losgegangen.
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: schwarzbunt am 23. Oktober 2014, 14:20:10
Naja, Postwege...

Wenn das alles so stimmt, was in den Medien steht, dann wurde wegen EA ermittelt (oder evtl. wegen Fahnenflucht, darüber wurde hier ja schon diskutiert).

Die Ermittlungen stößt der DV und gibt ggf. ab an den StA. Und der gleiche DV sollte doch wohl auch mitbekommen, wenn einer seiner Soldaten wegen Vergewaltigung angeklagt, verurteilt wird und wegen der Verurteilung das Dienstverhältnis endet. Insbesondere, wenn die Verurteilung noch VOR der EA geschehen ist. In diesem Fall gibt es ja gar keine EA mehr, wie justice005 schon schrieb und der DV hätte gar nicht mehr zu ermitteln brauchen.

Irgendwie passt das nicht zusammen. Vermutlich ist aber die Berichterstattung fehlerhaft.

Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: F_K am 23. Oktober 2014, 14:35:24
Wenn der Soldat im Rahmen des Strafverfahrens seinen Beruf nicht oder falsch angibt, gibt es keine Mitteilung des Urteiles an den Dienstherrn - dieser hat dann keine Kenntnis.

Die StA, die ggf. die Abgabe des KpChef bearbeitet, "sieht" natürlich das Urteil im Verfahrensregister bzw. im BZR Auszug - freut sich, dass keine (weitere) Straftat vorliegt und stellt die Ermittlung ein.

Die Kp bzw. die Bundeswehr hat dann immer noch keine Kenntnis von dem Urteil.

(es bleiben trotzdem viele Fragen: Warum ist der Täter nach Urteil nicht direkt in Haft genommen worden? Erfolgt dann eine Abgabe der Straftaten Unterschlagung / Diebstahl der Bekleidung / Ausrüstung? usw. ....)
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: justice005 am 23. Oktober 2014, 15:04:21
Es gibt mit Sicherheit eine plausible Erklärung, aber die Berichterstattung ist wie immer in diesen Fällen völlig wirr, sodass es keinen Sinn macht, weiter darüber zu spekulieren.
Titel: Antw:Verschwundener Bundeswehrsoldat
Beitrag von: Pofi am 23. Oktober 2014, 21:43:15
Zitat von: bayern bazi am 23. Oktober 2014, 12:33:41(man muss ja nur mal schauen wie oft eine G-Akte vermisst wird  :D )

Aktuell wartet mein Einplaner auf meine... ::)