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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Suryoyo am 16. Oktober 2014, 23:14:10

Titel: Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller
Beitrag von: Suryoyo am 16. Oktober 2014, 23:14:10
Hey, bin neu im Bundeswehr Forum.
Habe eine Frage, die mir sehr wichtig ist und vielleicht könnt ihr mir da helfen.
Bin 18 und ich will unbedingt zur Bundeswehr. Wahrscheinlich als Panzergrenadier oder Gebirgsjäger.
Ich war schon beim Beratungsgespräch und das Bogen habe ich bei mir.

Jetzt gibt es ein Problem.
Ich hatte seit kurzem ein Strafverfahren am Laufen. Es ging um einen Motorroller, den ich für einen Freund repariert habe, weil ich mich gut damit auskenne. Als ich den Roller repariert habe, wollte ich eine Probefahrt machen, um zu testen, wie der jetzt läuft. Mir war bewusst, dass der Roller keine Versicherung hatte (ohne Kennzeichen). Bin trotzdem eine Runde gefahren. Die Polizei stand plötzlich hinter mir und ich bin dann aus Angst geflüchtet. Habe den Roller bei einem Freund versteckt und bin dann rausgelaufen. Die Polizei stand dann neben mir und ich gab dann zu, dass ich es war.
War dann seit kurzem beim Amtsgericht und hab 25 Sozialstunden bekommen.

Jedoch war es nicht mein erstes mal. Beim ersten mal, habe ich den Roller morgens von meinem Bruder genommen und wollte damit zur Schule, weil ich den Bus verpasst hatte. Wurde in der Stadt, dann angehalten. Allgemeine Verkehrskontrolle. Hatte dann für eine Stunde Verkehrsunterricht bekommen, weil es ein 50er Roller war, habe nur die 25er Mofa Prüfbescheinigung.

Ob jetzt was im Führungszeugnis steht, weiß ich nicht.

Jetzt meine Frage:
Habe ich trotzdem noch Chancen zur Bundeswehr zu gehen oder kann ich es vergessen?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus!
Titel: Antw:Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller
Beitrag von: whitelatino am 16. Oktober 2014, 23:23:00
Im Laufe der Bewerbung musst du u.a. angeben, ob gegen dich Verfahren gelaufen sind, laufen oder laufen werden, gib an was du gemacht hast und du wirst sehen.
Du wirst höchstwahrscheinlich im Gespräch mit dem Psychologen darauf angesprochen, aber was deine Chancen betrifft, dazu wird dir hier niemand was sagen können da das in der Hand deiner Prüfer und in der Art, wie du dich dort präsentierst, liegt.
Titel: Antw:Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller
Beitrag von: BulleMölders am 17. Oktober 2014, 07:01:10
Wobei man die Beteiligung eines Rechtsberaters am Bewerbungsverfahren nicht unterschlagen darf, was das Verfahren dann zusätzlich in die Länge ziehen wird.
Titel: Antw:Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller
Beitrag von: wolverine am 17. Oktober 2014, 11:11:28
Das geht zum RB und der trifft seine Entscheidung. Von Einstellungsperre bis zu endgültiger Nichtberücksichtigung der Bewerbung ist alles drin. Da es eine Wiederholungstat war, würde ich dringend an meiner Gesinnung arbeiten bevor ich schwöre "Recht und Freiheit" tapfer zu verteidigen.
Titel: Antw:Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller
Beitrag von: Flexscan am 17. Oktober 2014, 11:37:05
Genau das ist der Knackpunkt.
Wie soll das vereinbar sein. Recht und Freiheit zu verteidigen und selber mehrfach dagegen verstossen zu haben.
Titel: Antw:Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller
Beitrag von: Andi am 17. Oktober 2014, 11:37:56
Blablabla...
Titel: Antw:Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller
Beitrag von: Verteidiger am 17. Oktober 2014, 12:13:39
In welcher laufbahn überhaupt?
Ich vermute mal Manschaftslaufbahn?
Titel: Antw:Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller
Beitrag von: Suryoyo am 17. Oktober 2014, 13:44:16
Zitat von: Verteidiger am 17. Oktober 2014, 12:13:39
In welcher laufbahn überhaupt?
Ich vermute mal Manschaftslaufbahn?
Ja, Laufbahn der Mannschaften
Titel: Antw:Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller
Beitrag von: F_K am 17. Oktober 2014, 13:46:46
Also:

1.) gibt die Verurteilungen auf dem Bewerbungsbogen an, dazu bist Du verpflichtet.

2.) Aus meiner Sicht (maßgeblich ist die Sicht des RB) handelt es sich um "jugendtypische" Straftaten auf einem "sehr niedrigen" Niveau, ich sehe da kein Einstellungshindernis.

Viel Erfolg bei der Bewerbung.
Titel: Antw:Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller
Beitrag von: Cally am 17. Oktober 2014, 13:56:28
Zitat von: F_K am 17. Oktober 2014, 13:46:46
Also:

1.) gibt die Verurteilungen auf dem Bewerbungsbogen an, dazu bist Du verpflichtet.

2.) Aus meiner Sicht (maßgeblich ist die Sicht des RB) handelt es sich um "jugendtypische" Straftaten auf einem "sehr niedrigen" Niveau, ich sehe da kein Einstellungshindernis.

Viel Erfolg bei der Bewerbung.

Da stimme ich dir ausnahmsweise mal zu... Aber mal sehen was der RB davon hält :P
Titel: Antw:Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller
Beitrag von: itschie am 18. Oktober 2014, 00:26:32
Grundsätzlich, sollten Sie sich einen übergangsplan schaffen/verfolgen, weil Sie sicher nicht mal ebend so eingestellt werden, wie geschrieben wurde durch Rechtsberatern zieht sich das ganze Bewerbungsverfahren in die länge und zusätzlich einen Plan B zurechtlegen, falls sie nicht eingestellt werden.