Guten Abend.
Da es bei uns sehr viele unterschiedliche Aussagen über die Dauer der Gültigkeit BA90/5 Kraftfahrverwendungsfähigkeit CE gibt, wollte ich diese Frage mal an Forum weiter geben.
Im Voraus schon mal vielen Dank.
Entschuldigung, in der Überschrift sollte es natürlich heißen Kraftfahrverwendungsfähigkeit CE
Da hat mir die Texterkennung einen Strich durch die Rechnung gemacht >:(
Worum geht es denn? Hast du noch einen entsprechenden 90/5er und der Lehrgang hat sich verzögert?
Ich hatte einen gültigen 90/5, allerdings musste der Lehrgang für einen anderen weichen, weil dieser für den Einsatz wichtiger war.
Jetzt soll ich für den Lehrgang nochmal eingesteuert werden, und wollte wissen, ob ich den kompletten 90/5 neu machen muss, oder ob dieser noch gültig ist.
Das müsste in den Lehrgangsanforderungen stehen. Das ändert sich immer mal wieder.
Da kümmert sich aber normalerweise die Einheit drum.
Die Untersuchungsergebnisse sind allerdings in der Regel ein Jahr gültig. Ggf. muss der 90/5er nur nach Aktenlage aktualisiert werden.
Ok, also 1 Jahr gültig, und unter Umständen nochmal Blutentnahme? Das wäre ja super.
Die ganzen Termine nochmal einholen dauert ja wieder ewig.
Zitat von: ulli76 am 20. Oktober 2014, 22:35:04
Da kümmert sich aber normalerweise die Einheit drum
Das funktioniert leider nicht überall wie es sein sollte.
Worin läge denn das Problem, wenn die Blutentnahme oder ggf. der ein oder andere Laborwert nach Maßgabe des TrArtzes nochmal neu erstellt werden würde? Hoffentlich hast du nichts zu verbergen, was bei einer erneuten Untersuchung dann Probleme machen könnte.
Das größere Problem dürfte eher sein, dass einige Untersuchungen (Sehtest) zeitaufwändig sind
Was heißt aufwändig? Ich hab gleich am nächsten Tag einen Termin bekommen und war in einer Stunde ink. Wartezeit fertig.
Blutentnahme für 90/5 KFVF CE? Seit wann denn das?
Eine Blutentnahme und die Bestimmung diverser Laborwerte waren definitiv auch Anfang letzten Jahres erforderlich, als ich meine Fahrerlaubnis der Klassen B, C, G, E verlängert habe!
Ja, Labor ist für den Führerschein Standard. Des weiteren Hör-und Sehtest. Wenn ich es richtig im Kopf hab für den B den normalen Bw-Sehtest und für CE und höherwertig einen augenärztlichen Befund.
Ich hab nicht geschrieben, dass der 90/5er ein Jahr gültig ist- das ändert sich auch regemäßig so dass es schwer ist, den Überblick zu behalten, außerdem erstellen wir Sanis die 90/5er nicht, sondern bearbeiten sie nur. Die Einheiten wissen das aber- sondern dass die meisten Untersuchungsergebnisse ein Jahr gültig ist.
Wenn der 90/5er nicht mehr gültig ist, aber die Untersuchungsergebnisse, erstellt die Einheit einfach einen neuen 90/5er und der SanBereich bearbeitet das dann oft per Aktenlage.
Noch ein Tip: Wenn in naher Zukunft noch weitere 90/5er anstehen, sollte man das dem SanBereich sagen- das kann dann bei der Blutentnahme berücksichtigt werden. Für den Führerschein werden nämlich nur bestimmte Werte gebraucht.
Sicher das man für kraftfahrverwendungsfähigkeit Blut abgibt? Ich habe den vor. 6 Wochen gemacht und musste kein Blut abgeben. Die letzte Entnahme ist auch schon lange her.
Regelung B-1050/3
"Kraftfahrwesen der Bundeswehr Bestimmungen für den Betrieb von Dienstkraftfahrzeugen"
Nr 315
"Zum Zeitpunkt der Erteilung, Neuerteilung sowie bei Verlängerung der Geltungsdauer der
DFE darf die ärztliche Mitteilung nicht älter als zwölf Monate sein."
Dies ist dann in Verbindung mit der Nr 319 zu sehen :
"Der von den Disziplinarvorgesetzten oder vergleichbaren Vorgesetzten unterschriebene Vordruck
,,Antrag auf Kraftfahrausbildung zum Erwerb der DFE der Bw" ist LogKdoBw Abt KfW/ZMK Dez 2 Strg
KfGA mit weiteren Unterlagen unverzüglich zur Prüfung vorzulegen.
Die Unterlagen müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Trainings vorliegen.
Zusätzlich zum ,,Antrag auf Kraftfahrausbildung zum Erwerb der DFE der Bw" sind LogKdoBw Abt
KfW/ZMK Dez 2 Strg KfGA nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
• Vollständig ausgefüllter Vordruck BA 90/5 über die beantragte(n) Klasse(n)
der DFE mit dem Ergebnis der truppenärztlichen bzw. vertrauensärztlichen Begutachtung im Teil B,
(...)"
Zitat von: Steve87 am 22. Oktober 2014, 23:09:34Sicher das man für Kraftfahrverwendungsfähigkeit Blut abgibt?
Ja,
ganz sicher ;) ! Alleine durch die Leberwerte lässt sich ziemlich sicher eine Aussage treffen, ob und wenn ja, in wie weit eine Person an Alkohol gewöhnt oder gar davon abhängig ist! Und auch für die Fahrerlaubnis der Klasse B gehört die Bestimmung von einigen Blutwerten zum Standard-Programm!
Außerdem hat "ulli76" in dem Posting davor eindeutig dazu Stellung genommen! Fassen wir kurz zusammen: ISSO ;) !
Ich mag das gerne glauben. Es verwundert mich eben nur, das ich kein Blut abgeben musste.
Evtl. wurde es einfach vergessen.
Die Entscheidung trifft der zuständige Arzt, weil...
u.a.
"Erstuntersuchung: Sie soll gesundheitlich ungeeignete Personen (vor Beginn der
Ausbildung) vom Fahren eines Kraftfahrzeugs der Bundeswehr ausschließen."
"Die Entscheidung über die KFV trifft grundsätzlich der zuständige Arzt bzw. Ärztin der
Bundeswehr auf der Grundlage der Einzelbefunde. Für den Ersterwerb der
Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr wird grundsätzlich keine militärärztliche Ausnahme erteilt."
Die Erst-, Nach- und Zwischenuntersuchung ist grundsätzlich wie eine Grunduntersuchung
gemäß ZDv 46/1 durchzuführen..."
Liegt die letzte Grunduntersuchung weniger als zwei Jahre zurück, ist eine Durchsicht
der G-Karte auf ausschließende Veränderungen des Gesundheitszustandes und
Gesundheitsziffern mit ärztlicher Befragung (Bw-2069) sowie zusätzlich eine Untersuchung
der Augenfunktion (Sehschärfebestimmung, Prüfung des Stereosehens und des Farbsehens)
ausreichend."
"Bei Gesundheitsstörungen, die medizinische Ausschlüsse für die KFV darstellen, ist ein
aktueller Facharztbefund (nicht älter als 6 Monate) einzuholen."
"Bereits der einmalige Missbrauch (Konsum) von Drogen oder Rauschmitteln schließt die KFV dauernd aus.
Dies gilt auch, wenn der Missbrauch bereits länger zurückliegt.
Eine ggf. bereits erteilte Dienstfahrerlaubnis ist zu entziehen (ZDv 43/2 Nr. 406)."
"Grunduntersuchungen sind die ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen auf
(...) Verwendungsfähigkeit."
"Die Grunduntersuchung entspricht inhaltlich einer Reihenuntersuchung, bei der vorgegebene
diagnostische Untersuchungsschritte – möglichst in einer bestimmten Reihenfolge – einzuhalten sind."
"Unter der Voraussetzung, dass die letzte Grunduntersuchung mit vollständigem Untersuchungsgang
innerhalb der letzten 13-24 Monate vorgenommen wurde, kann die aktuell durchzuführende
Grunduntersuchung verkürzt, d. h. auf folgende unverzichtbare Untersuchungsschritte begrenzt werden:
− Erhebung der Zwischenanamnese,
− Urinscreening,
− Prüfung der Sehschärfe s. c. und erforderlichenfalls c. c.,
− Audiometrie,
− Auskultation des Herzens,
− Messung von Puls und Blutdruck in Ruhe und nach Belastung (siehe Nr. 229),
− Auskultation der Lunge,
− Hodenpalpation und
− Abklärung der medizinischen Sachverhalte, die Anlass zur Durchführung der Grunduntersuchung gaben.
Über die Ausweitung dieser umfangsbegrenzten Grunduntersuchung, d. h. über die Durchführung
weiterer Untersuchungsschritte bis hin zur vollständigen Grunduntersuchung, entscheidet
die Ärztin bzw. der Arzt der Bundeswehr im Rahmen seines bzw. ihres ärztlichen Ermessens nach Lage des Einzelfalles."