Zu meiner Frage:
Minderjähriger Sohn ist bei der BW. Leider bin ich über nichts informiert worden. Weder als was er zur BW gegangen ist noch wie lange oder wo er stationiert wird/ist.
Da ich auch mit meinem Sohn keinen Kontakt habe, möchte ich gerne wissen, ob ich von dem anderen Elternteil etwas schriftliches "einfordern" kann um mich da weiter zu informieren.
Bekommen die zukünftigen Soldaten vom Einplaner schon etwas Verbindliches mitgeteilt oder steht in der Einladung zum Dienstbeginn etwas zu den zukünftigen Standorten?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Gruß
Basti Krem
Achtung! Nur meine persönliche Meinung!
Haben Sie das Sorgerecht? Ein Umgangsrecht? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Da Sie nicht einmal Kontakt zu Ihrem Sohn haben, warum sollte Ihnen dann der andere Elternteil irgend etwas mitteilen?
Sorry... aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Leider versucht der andere Elternteil mich komplett aus dem Leben meines Sohnes rauszuhalten. Aber er ist doch schliesslich mein Kind und ich möchte wenigstens so ein wenig an seinem Leben teilnehmen können!
Dennoch antworte ich mal Einfach allgemein auf die Frage. Ihr Sohn weiß zum Zeitpunkt des Dienstantrittes wo er seine Grundausbildung absolvieren wird, wo er voraussichtlich nach der Grundausbidlung eingesetzt wird, Wie lange er sich bei der Bundeswehr verpflichtet hat und damit ein Herr gehend welche Laufbahn er hat. Je nach Laufbahn, welche Ausbildung oder Studium absolviert wird. Da ihr Sohn volljährig ist, zumindest ist davon auszugehen da nur in seltenen Fällen Minderjährige eingestellt werden, denn noch alles möglich, entscheidet auch ihr Sohn welche Informationen ihnen zukommen. Da ist es völlig belanglos ob sie ins Informationen haben wollen oder in China ein Sack Reis umkippt.
Und was sagt das Gericht dazu, wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht haben und Ihnen das verwehrt wird?
@miT: einfach noch mal den Anfang des Eröffnungsbeitrages laaaangsaaaam lesen ... ::) ;)
@ KlausP
Leider habe ich es zu spät erfahren, dass er bei der BW ist. Da die Gerichte schon recht langsam arbeiten, wird er volljährig sein, ehe wir dort einen Termin bekommen.
Ausserdem möchte ich nicht, dass mein Sohn in irgendeiner Weise Probleme bekommt. Er ist hoffentlich glücklich mit seinem Berufswunsch und ich akzeptiere diesen :-)
Dachte eben nur, dass es etwas Schriftliches gibt.
Ja, Ihr Sohn bekommt bei der Einplanung etwas Schriftliches: Einheit und Ort der Gundausbildung, Einheit, Ort und weitere Verwendung der Stammeinheit.
Sollte er in der Unteroffizier- oder Feldwebellaufbahn eingestellt worden sein, bekommt er während der GA eine "Ausbildungs- und Verwendungsplanung", aus der ersichtlich ist, wann und wo seine weiteren Lehrgänge stattfinden sollen.
@ KlausP
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir damit sehr weitergeholfen und ich kann nun den anderen Elternteil anschreiben und um eine Kopie der Schriftstücke bitten. :)
Jetzt mal unabhängig n der juristischen Seite: Dein fast erwachsener Sohn will keinem Kontakt z dir.Deswegen wird er dir auch nicht gesagt haben, dass er zum Bund geht und als was. Dafür wird er seine Gründe haben. Offenbar hat ja auch die Unterschrift der Mutter gereicht.
Also für was willst du die Info über die Verwedungsplanung. Dran ändern kannst du ja eh nichts mehr. In weniger als einem Jahr ist er volljährig und dann geht es dich auch nichts mehr an.
Zitat von: bastikrem am 30. Oktober 2014, 11:55:22
Sorry... aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Dann sollte die Einverständniserklärung zum Dienst in den Streitkräften
wohl unwirksam sein ....
Zitat von: KlausP am 30. Oktober 2014, 12:02:49
@miT: einfach noch mal den Anfang des Eröffnungsbeitrages laaaangsaaaam lesen ... ::) ;)
Bitter, ganz ganz bitter, wenigstens warren nicht alle Informationen unbrauchbar! Sorry
Zitat von: wolverine am 30. Oktober 2014, 12:36:21
Zitat von: bastikrem am 30. Oktober 2014, 11:55:22
Sorry... aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Dann sollte die Einverständniserklärung zum Dienst in den Streitkräften wohl unwirksam sein ....
Ich habe mir den Paragraphen mal angeschaut, kann aber die Stelle nicht finden, an Hand derer du zu deiner Aussage kommst.
Bin allerdings auch nicht geübt darin, kannst du mir mal helfen?
@ Ulli76
Hier jetzt auszuführen, warum wir keinen Kontakt mehr haben, würde zum einen den Rahmen sprengen und ist auch letztendlich für die Beantwortung der Frage nebensächlich.
Ändern möchte ich doch auch gar nichts daran. Wenn er bei der BW glücklich ist, freu ich mich!
Aber trotzdem möchte man doch wissen, was das leibliche Kind macht, oder? Ich denke mal, dass es jedem Vater so geht, dem der Kontakt aus welchen Gründen auch immer, verwehrt wird.
@ Wolverine
Deshalb hatte ich geschrieben, dass ich nicht möchte, dass mein Sohn Probleme bekommt.
@ bastikrem:
Bei gemeinsamen Sorgerecht ist die Unterschrift BEIDER Eltern erforderlich - weil die Zustimmung kein Notfall ist, und selbst dann wäre der andere Elternteil umgehend zu informieren.
Du kannst die Mutter ja freundlich darauf hinweisen, dass die Erklärung unwirksam ist und Du also ggf. die Karriere bei der Bw "behindern" könntest - und freundlich um die Daten bitten.
@ F_K
Das habe ich schon versucht. Antwort von ihr war: Ich solle im Interesse des Sohnes die "Füße" stillhalten. Sie hätte ja schließlich notfallmässig handeln müssen im Sinne ihres Sohnes.
Daher hab ich ja jetzt auch hier recht "anonym" und nicht im Karriere-Center nachgefragt.
Niemand möchte schließlich seinem eigenen Kind die Zukunft verbauen!!!
Es war kein Notfall - und wer eine "Drohkulisse" nicht erfolgreich aufbauen kann, kann nicht verhandeln.
Damit ist das Thema wohl durch.
Zitat von: Altrec am 30. Oktober 2014, 13:01:19
Ich habe mir den Paragraphen mal angeschaut, kann aber die Stelle nicht finden, an Hand derer du zu deiner Aussage kommst.
Bin allerdings auch nicht geübt darin, kannst du mir mal helfen?
"Die Eltern vertreten das Kind
gemeinschaftlich"
Zitat von: bastikrem am 30. Oktober 2014, 13:21:17
Sie hätte ja schließlich notfallmässig handeln müssen im Sinne ihres Sohnes.
Was für ein Blödsinn. Der Beispielsfall ist hier die Einwilligung zu einer medizinischen Behandlung nach einem Unfall wenn nur ein Elternteil vor Ort ist. So dringend kann ein mehrwöchiges Bewerbungsverfahren wohl nicht gewesen sein.
@ Wolverine
Ich weiß das, dass es kein Notfall war. Aber sie vertritt leider standhaft diese Meinung, weil ja schließlich auch bei der Bundeswehr die Ausbildungsplätze rar gesät sind.
Ihr würd ich ja gerne eins reinwürgen... Aber das würde nur auf dem Rücken des Kindes gehen. Dieses will ich niemals!!!!
Naja, mit der Einstellung werden Sie aber immer den Kürzeren ziehen. Ich verurteile das nicht, stelle es nur fest. Fakt ist, dass die Mutter Ihres Sohnes Ihre Rechte aus § 1629 BGB verletzt hat. Nehmen Sie das hin oder gehen Sie dagegen vor.
Zitat von: wolverine am 30. Oktober 2014, 13:47:18
Zitat von: Altrec am 30. Oktober 2014, 13:01:19
Ich habe mir den Paragraphen mal angeschaut, kann aber die Stelle nicht finden, an Hand derer du zu deiner Aussage kommst.
Bin allerdings auch nicht geübt darin, kannst du mir mal helfen?
"Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich"
Mich hatte der darauf folgende Teil stutzig gemacht:
Zitatist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil.
Zitat von: Altrec am 30. Oktober 2014, 17:48:20
[Mich hatte der darauf folgende Teil stutzig gemacht:
Zitatist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil.
Dann ist ein Elternteil der Empfänger und das reicht. Das ist wieder Grundsatz: Sie können ja z. B. auch beim Sachkauf gegenüber "irgendeinem Angestellten des Herstellers" reklamieren und müssen sich nicht zwingend an den gesetzlichen Vertreter - den Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzenden - wenden.