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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Nine to Five am 03. November 2014, 23:39:04

Titel: Abzeichen, Trageerlaubnis bei Wiedereinstellung
Beitrag von: Nine to Five am 03. November 2014, 23:39:04
Hi,

Ich starte im Januar wieder bei der BW beim UA/FA Bataillon, scheint im Heer jetzt wohl so zu sein.

Ich habe jetzt jedoch von zwei Kollegen gehört, die dieses Jahr zur BW sind, das dort das Tragen von Abzeichen die aus vorherigen Dienstverhältnissen stammen, nicht getragen werden dürfen. Lediglich die Soldaten die aktiv sind und ihre Laufbahn wechseln dürfen ihre Abzeichen tragen.

Ich verstehe nur nicht das Tätigkeistabzeichen, Leistungsabzeichen, Schützenschnur usw. die bereits erworben wurden dort nicht getragen werden dürfen, wohlgemerkt als Wiedereinsteller.

Habt ihr dafür eine Erklärung ?

Titel: Antw:Abzeichen, Trageerlaubnis bei Wiedereinstellung
Beitrag von: Ralf am 04. November 2014, 04:51:50
Grundsätzlich: Diese Abzeichen verlieren nicht ihre Gültigkeit. Ob man da eine Trageerlaubnis eingeschränkt hat (z.B. wegen Einheitlichkeit), weiß ich nicht. Das kannst du doch dann vor Ort klären.
Titel: Antw:Abzeichen, Trageerlaubnis bei Wiedereinstellung
Beitrag von: schlammtreiber am 04. November 2014, 09:09:42
Theoretisch bleibt z.B. das Leistungsabzeichen ewig "gültig" und tragbar... inwieweit man das mit sich selbst ausmacht, ein Jahre altes LA zu tragen, ist naturgemäß individuell.
Ich lass sowas weg, aber das ist jedermanns eigene Sache.
Titel: Antw:Abzeichen, Trageerlaubnis bei Wiedereinstellung
Beitrag von: Pericranium am 05. November 2014, 10:04:02
Ich habe auch noch eine Frage zur Schützenschnur.
Man muss ja innerhalb eines Kalenderjahres die Schießleistungen für eine bestimmte Stufe erbringen um diese dann zu bekommen.
Angenommen man schießt im Januar die WÜ mit der P8 in Gold und dann im Oktober die WÜ mit der G36 in Gold.
Dann hat man, je nach Einheit, die Voraussetzungen ja erfüllt.

Nun meine Frage: Gibt es einen Zeitraum, innerhalb dessen man die goldene Schützenschnur auch beantragen muss?
Auch innerhalb dieses Kalenderjahres, in dem die Schießleistungen erbracht wurden?
Geht ja wohl eher nicht, dass ich mit meinen 2011 erbrachten goldenen Schießleistungen die goldene Schützenschnur beantragen kann, oder?
Oder hätte ich sie damals beantragen sollen und hätte dann immer noch heute das Recht sie zu tragen, weil diese, wenn einmal verliehen, nicht verfällt?
Ralf erwähnte ja, dass die Abzeichen nicht ihr Gültigkeit verlieren.
Titel: Antw:Abzeichen, Trageerlaubnis bei Wiedereinstellung
Beitrag von: Pericranium am 05. November 2014, 11:14:14
Habe mal die SuFu bemüht und folgenden Beitrag gefunden:

Zitat von: miguhamburg1 am 20. Oktober 2009, 10:35:45
Theoretisch ist dies möglich, vielmehr haben Sie einen Anspruch darauf, die Schützenschnur (nachträglich) verliehen zu bekommen (es sei denn, sie wurde Ihnen aus erzieherischen Gründen, z.B. wegen mehrfacher Auffälligkeit oder wegen verhängter Disziplinarmaßnahme etc. vorenthalten).

aus diesem Thema:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=20466.msg175182#msg175182


Nun eine erneute Frage:
Soll ich, wegen der nachträglichen Verleihung, an meinen alten Spieß wenden oder mit meinem alten Schießbuch, welches ich noch immer habe, zu meinem neuen Spieß gehen und dort eine nachträgliche Verleihung beantragen?
Titel: Antw:Abzeichen, Trageerlaubnis bei Wiedereinstellung
Beitrag von: ulli76 am 05. November 2014, 12:02:21
Ich würde zur neuen Einheit gehen.
Titel: Antw:Abzeichen, Trageerlaubnis bei Wiedereinstellung
Beitrag von: F_K am 05. November 2014, 12:54:18
ZitatNun meine Frage: Gibt es einen Zeitraum, innerhalb dessen man die goldene Schützenschnur auch beantragen muss?

Praktisch: Ja! - ich würde als DV gerne Einblick ins das Schiessbuch nehmen wollen - wenn dies nicht mehr existiert bzw. "aufzutreiben" ist, würde ich einen Antrag auf Ausstellung der Schützenschnur mangels Nachweis ablehnen.

Merke: Solche Dinge macht man zeitnah.
Titel: Antw:Abzeichen, Trageerlaubnis bei Wiedereinstellung
Beitrag von: Pericranium am 05. November 2014, 13:04:38
Zitat von: F_K am 05. November 2014, 12:54:18
ZitatNun meine Frage: Gibt es einen Zeitraum, innerhalb dessen man die goldene Schützenschnur auch beantragen muss?

Praktisch: Ja! - ich würde als DV gerne Einblick ins das Schiessbuch nehmen wollen - wenn dies nicht mehr existiert bzw. "aufzutreiben" ist, würde ich einen Antrag auf Ausstellung der Schützenschnur mangels Nachweis ablehnen.

Merke: Solche Dinge macht man zeitnah.

Das Schießbuch ist aufzutreiben, denn ich habe es noch ;)

Und ich habe die Schützenschnur damals einfach nicht beantragt, weil ich nicht wusste, dass in meiner Stammeinheit P8 und G36 in Gold für die goldene Schützenschnur reichen würden.
Damals in meiner AGA erfüllte ich Gold für die P8 und G36, aber MG3 WÜ konnte ich nicht schießen, da das Btl keine schießfähigen MGs hatte.
Wurde dann in die Stammeinheit versetzt und habe, wie oben schon erwähnt, falsch gedacht.
Habe dann erst drei Wochen vor DZE erfahren, dass in meiner Stammeinheit Waffengruppe 1 ausgereicht hätte und eine Waffe aus Waffengruppe 2 gar nicht nötig war.
Und weil ich ja dann eh kurz vor dem Ausscheiden war, habe ich sie schlicht einfach nicht beantragt.


Titel: Antw:Abzeichen, Trageerlaubnis bei Wiedereinstellung
Beitrag von: F_K am 05. November 2014, 13:10:49
Ich präzisiere:

Die Schießkladde / das Schiessbuch der Einheit, dass außerhalb der Einflussmöglichkeit des TE ist ...

Im übrigen: Wenn ich DV einer Einheit mit "schweren Waffen" bin, würde ich keine Schützenschnur außerhalb dieser Bedingungen ausstellen (lassen).
Titel: Antw:Abzeichen, Trageerlaubnis bei Wiedereinstellung
Beitrag von: Pericranium am 05. November 2014, 13:20:02
Zitat von: F_K am 05. November 2014, 13:10:49
Ich präzisiere:

Die Schießkladde / das Schiessbuch der Einheit, dass außerhalb der Einflussmöglichkeit des TE ist ...

Im übrigen: Wenn ich DV einer Einheit mit "schweren Waffen" bin, würde ich keine Schützenschnur außerhalb dieser Bedingungen ausstellen (lassen).

Ok, ja die Schießkladde. Daran komme ich natürlich nur über meinen alten Spieß.
Titel: Antw:Abzeichen, Trageerlaubnis bei Wiedereinstellung
Beitrag von: KlausP am 05. November 2014, 13:23:47
ZitatOk, ja die Schießkladde. Daran komme ich natürlich nur über meinen alten Spieß.

Wieso Spieß? Schießkladde ist Ausbildung ----> KpTrpFhr.

Merke: Der Spieß hat zwar 'ne Menge mit allem möglichen Papierkram zu tun, aber mit der Schießkladde am allerwenigsten.  ::) :D
Titel: Antw:Abzeichen, Trageerlaubnis bei Wiedereinstellung
Beitrag von: Pericranium am 05. November 2014, 13:35:46
Zitat von: KlausP am 05. November 2014, 13:23:47
ZitatOk, ja die Schießkladde. Daran komme ich natürlich nur über meinen alten Spieß.

Wieso Spieß? Schießkladde ist Ausbildung ----> KpTrpFhr.

Merke: Der Spieß hat zwar 'ne Menge mit allem möglichen Papierkram zu tun, aber mit der Schießkladde am allerwenigsten.  ::) :D

Um genau zu sein: Ich meine eigtl. den S3-Feldwebel. Meine alte Stammeinheit hatte keinen echten Spieß mit gelber Kordel.
Der S3-Feldwebel hat sich bei uns um alles Mögliche, u.a. auch um die Schießkladde, gekümmert.
Aber da er sich wie eine Mutter um alles gekümmer hat, haben wir ihn halt "Spieß" genannt, auch wenn er eigtl. nicht der KpFw war.
Titel: Antw:Abzeichen, Trageerlaubnis bei Wiedereinstellung
Beitrag von: KlausP am 05. November 2014, 14:33:34
ZitatUm genau zu sein: Ich meine eigtl. den S3-Feldwebel.

Der hat in diesen Fall dann auch damit zu tun.  ;) :D
Titel: Antw:Abzeichen, Trageerlaubnis bei Wiedereinstellung
Beitrag von: wolverine am 05. November 2014, 14:35:27
Selbstständige Kompanie?
Titel: Antw:Abzeichen, Trageerlaubnis bei Wiedereinstellung
Beitrag von: Pericranium am 05. November 2014, 21:20:29
Zitat von: wolverine am 05. November 2014, 14:35:27
Selbstständige Kompanie?

Tja, war halt ein eigenwilliger Verband  :D