Hallo!
Vielleicht können einige hier meine Fragen beantworten.
Ich habe im Juni 2014 in WHV den Einstellungstest gemacht und bestanden :)
Zum 01.04.2015 soll ich zur AGA nach Stralsund wurde mir vom Einplaner gesagt. Ich habe meine Wunschstelle in meinem Heimatort bekommen, als Personalunteroffizier (SaZ8).
Derzeit habe ich ein befristetes Arbeitsverhältnis bis 31.07.2015, wobei ich mir nicht zu 100% sicher bin, ob es verlängert wird.
1. Meine erste Frage ist, wenn ich als Obermaat eingestellt werde, ab wann bin ich denn Obermaat? (Das steht auf der SaZ8 Bescheinigung). Also fang ich dann trotzdem bei der AGA als Matrose an?
2. Wann erhalte ich den Einberufungsbescheid bzw. die Bestätigung, dass ich am 01.04.2015 die AGA antreten soll?
3. Wo kann ich nachlesen, was ich verdienen werde bzw. in welcher Entgeldgruppe ich bin?
Persönlich würde ich gerne mal wissen, ob ihr mir dazu raten könnt aus der freien Wirtschaft für 8 Jahre zur Bundeswehr zu gehen? Für mich ist ein wesentlicher Aspekt, das ich 8 Jahre auch eine Arbeitsplatzgarantie habe. Das habe ich derzeit ja nicht. Man muss dazu sagen, das ich etwas über 30 bin; mittlere Reife, eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung habe.
Danke für hilfreiche Antworten.
Gruß
Bo 8)
Zitat1. Meine erste Frage ist, wenn ich als Obermaat eingestellt werde, ab wann bin ich denn Obermaat? (Das steht auf der SaZ8 Bescheinigung). Also fang ich dann trotzdem bei der AGA als Matrose an?
Wenn Sie als Obermaat eingestellt werden, sind Sie auch ab dem ersten Tag Obermaat, also auch schon während der Grundausbildung.
Zitat2. Wann erhalte ich den Einberufungsbescheid bzw. die Bestätigung, dass ich am 01.04.2015 die AGA antreten soll?
Sollte einige Wochen vorher ankommen. Bei mir waren es damals glaube ich ca. 8 Wochen. Kommt aber immer auf die jeweilige Einheit an.
Zitat3. Wo kann ich nachlesen, was ich verdienen werde bzw. in welcher Entgeldgruppe ich bin?
Als Obermaat steigen Sie in der Besoldungsstufe A6 ein und mit einem Alter von knapp über 30 sollten Sie in der Erfahrungsstufe 4 sein. Wieviel Sie dann netto rausbekommen können Sie rausfinden, indem Sie einfach mal nach "Besoldungsrechner Bund" googlen.
ZitatPersönlich würde ich gerne mal wissen, ob ihr mir dazu raten könnt aus der freien Wirtschaft für 8 Jahre zur Bundeswehr zu gehen? Für mich ist ein wesentlicher Aspekt, das ich 8 Jahre auch eine Arbeitsplatzgarantie habe. Das habe ich derzeit ja nicht. Man muss dazu sagen, das ich etwas über 30 bin; mittlere Reife, eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung habe.
Das muss jeder für sich selber entscheiden. Da Sie allerdings bei der Bundeswehr berufsnah eingesetzt werden und nach 8 Jahren einige Ansprüche an BFD haben, sollte der Wiedereinstieg ins zivile Leben durchaus gut machbar sein.
Danke für die ausführlichen Antworten :D
Wenn ich das richtig hier im "Archiv" über die Suchfunktion nachgelesen habe, dann muss ich auch gar nicht bei meinem Arbeitgeber kündigen oder? Ich habe ja einen befristeten Arbeitsvertrag und wenn ich richtig informiert bin, dann brauch ich ja nur die "Einladung zur AGA" vorlegen oder? Dann habe ich doch noch eine Art Kündigungsschutz, falls ich die AGA nicht bestehen sollte...
Wobei das jedoch nichts an Ihrer Befristung ändert; d. h. es bleibt aktuell beim Ende Ihres Arbeitsverhältnisses am 31.07.2015
Wichtig ist, die Aufforderung zum Dienstantritt unmittelbar beim Arbeitgeber vorzulegen.
Im Arbeitsplatzschutzgesetz findest du das auch noch mal ganz genau, auch mit der Befristung.
Zitat von: dunstig am 04. November 2014, 11:32:16
Zitat2. Wann erhalte ich den Einberufungsbescheid bzw. die Bestätigung, dass ich am 01.04.2015 die AGA antreten soll?
Sollte einige Wochen vorher ankommen. Bei mir waren es damals glaube ich ca. 8 Wochen. Kommt aber immer auf die jeweilige Einheit an.
Die Einheit hat mit dem Versenden der "Aufforderung zum Dienstantritt" nichts zu tun und sie hat auch keinen Einfluss darauf. Sie bekommt die Unterlagen der Rekruten auch selber erst zugeschickt, wenn das Karriercenter die Aufforderungen versendet.
Stimmt. Ich habe das mit dem Schreiben verwechselt, welches manche Einheiten ihren Rekruten zusenden, um ihnen letzte Informationen zukommen zu lassen. Danke für die Korrektur.
Wo kann ich den nachlesen bzw. wer entscheidet denn, welche Erfahrungsstufe ich habe? Weil dies ja pro Erfahrungsstufe immer gute 100 EURO netto monatlich sind...
Im Bundesbesoldungsgesetz.
Und bei der Ersteinstufung hast du gegen Empfangsbekenntnis einen Bescheid bekommen.