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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: DerVater am 12. November 2014, 13:09:48

Titel: Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: DerVater am 12. November 2014, 13:09:48
Mal eine Frage des Vater's für die Tochter weil die für's Abi büffelt und gerade keine Zeit hat

Meine Tochter war zur ACFüKrBw iun Köln, hat bestanden und ist auf die Warteliste für SanOA gekommen ( sehr schön ! )
Beim gemeinsamen durchsehen der unterschriebenen Formulare habe wir bemerkt daß sie, wie beabsichtigt, auf dem Extraformular für
den Verzicht auf Widerruf den Verzicht angekreuzt hat, aber trotzdem beide Verpflichtungserklärungen, also die mit und die ohne,
unterschrieben und abgegeben hat...........( Aussage : Wir sollten alle Formulare wieder unterschrieben abgeben )
Frage : Macht es denn Sinn beide Verpflichtungen unterschrieben abzugeben wenn man sowieso entschieden hat auf
            den Widerruf zu verzichten ? Oder sollte sie besser nochmal in Köln anrufen damit ggfs. eine der beiden Verpflichtungserklärungen
            vernichtet wird ( also in diesem Fall die widerrufliche )


           
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: StOPfr am 12. November 2014, 13:44:45
Nur mal interessehalber: Warum hat deine Tochter auf die Widerrufsmöglichkeit verzichtet? 
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: dunstig am 12. November 2014, 13:54:52
Weil zunächst diejenigen an die Universität geschickt werden, die bereits auf ihr Widerrufsrecht verzichtet haben.
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: StOPfr am 12. November 2014, 14:23:36
Vielen Dank!

btw: Du kennst die Tochter  :D?
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: ulli76 am 12. November 2014, 14:28:07
Aber man kann doch noch in den ersten Wochen der GA auf den Widerruf verzichten, wenn man planmäßig studieren will.
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: DerVater am 12. November 2014, 14:33:26
Beim SANOA geht daß Studium ja nach 3 Monaten los und nicht erst nach 6 Monaten oder mehr wie bei anderen Studiengängen.
Die Widerrufsfrist würde also mit dem Studienbeginn kollidieren, u.A. deshalb der Verzicht auf den Widerruf.
Außerdem ist sie sich sicher daß Sie das möchte.
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: KlausP am 12. November 2014, 14:40:03
Und was haben die in Köln nun gesagt? 1 1/2 Stunden sollten doch für'n Anruf gereicht haben ...  ::)
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: dunstig am 12. November 2014, 14:49:57
Zitat von: StOPfr am 12. November 2014, 14:23:36
Vielen Dank!

btw: Du kennst die Tochter  :D?

Ich verstehe die Frage nicht? Ein anfang 20-Jähriger studierter Luftwaffensoldat kennt jede Tochter ;D

Schlammis weitere Ausführungen zu Luftwaffensoldaten erspare ich euch an dieser Stelle mal ;D
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: wolverine am 12. November 2014, 14:51:06
Soll ich jetzt schreiben, was ich gerade denke?! :o
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: dunstig am 12. November 2014, 14:52:18
Jaja schon beim Schreiben war klar, was kommen musste: Luftwaffe und Soldat in einem Wort zu verwenden, usw. usf.  8) ;D
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: DerVater am 12. November 2014, 14:55:20
Nein, sie hat noch nicht in Köln angerufen. Ich habe ja erstmal versucht ob ich die Frage hier im Forum klären kann.
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: wolverine am 12. November 2014, 15:05:40
Zitat von: dunstig am 12. November 2014, 14:52:18
Jaja schon beim Schreiben war klar, was kommen musste: Luftwaffe und Soldat in einem Wort zu verwenden, usw. usf.  8) ;D
Mich wunderte eher, dass sich Luftwaffeln jetzt zum weiblichen Geschlecht hingezogen fühlen?!
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: schlammtreiber am 12. November 2014, 15:22:34
Zitat von: wolverine am 12. November 2014, 15:05:40
Zitat von: dunstig am 12. November 2014, 14:52:18
Jaja schon beim Schreiben war klar, was kommen musste: Luftwaffe und Soldat in einem Wort zu verwenden, usw. usf.  8) ;D
Mich wunderte eher, dass sich Luftwaffeln jetzt zum weiblichen Geschlecht hingezogen fühlen?!

Gender Mainstreaming?  8)
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: StOPfr am 12. November 2014, 16:57:54
Zitat von: DerVater am 12. November 2014, 14:33:26
Außerdem ist sie sich sicher daß Sie das möchte.

Sicher sind sich vorher fast immer rund 100 Prozent, vor allem von jenen, die auf das Widerrufsrecht verzichtet haben  ;).
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: DerVater am 12. November 2014, 17:12:36
OK, also ich hatte gedacht ich habe eine konkrete Frage zu einem konkreten Thema in einem sachorientierten Forum gestellt.
Nun bin ich ob der bislang dazu geposteten Kommentare doch etwas entäuscht.
Vielleicht kann sich ja doch noch jemand erbarmen und auf die eigentliche Fragestellung zurückkommen. Vielen Dank
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: KlausP am 12. November 2014, 17:16:24
Keine Ahnung, wieso man wegen so 'nem Pipifax den ganzen Nachmittag im Internet rumeiert anstatt das Telefon zu nehmen und dort anzurufen, wo man eine eindeutige Antwort bekommt.
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: wolverine am 12. November 2014, 17:46:45
Zitat von: DerVater am 12. November 2014, 17:12:36
Nun bin ich ob der bislang dazu geposteten Kommentare doch etwas entäuscht.
Und ich bin etwas enttäuscht, dass zwei erwachsene Menschen irgendwie nicht einen einfachen Lebenssachverhalt geregelt bekommen. ::)

Gestellt wurden zwei widersprüchliche Anträge: Es wurde auf die Widerrufsmöglichkeit verzichtet, jedoch neben der unwiderruflichen auch eine widerrufliche Verpflichtungserklärung abgegeben. Entweder legt die Bw den Antrag so aus, dass unwiderruflich festgesetzt wird oder sie wird - so würde ich es machen - sicherheitshalber erst widerruflich festlegen oder nachfragen.
Wird nicht nachgefragt und auch nicht unwiderruflich festgesetzt kann Ihre Tochter unmittelbar nach Dienstantritt auf die Widerrufsmöglichkeit verzichten. Also: entweder Ihre Tochter fragt in Köln an, Köln fragt bei ihr an oder sie beantragt unmittelbar nach Beginn was sie möchte.
Alles kein Problem für einen vernunftbegabten Menschen durchschnittlicher Befähigung.
Titel: Antw:Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung
Beitrag von: DerVater am 13. November 2014, 09:10:20
Danke Wolverine für die klare Antwort.
Vielen Dank auch für alle zusätzlichen Kommentare über Luftwaffe, Soldaten, Pipifaxe, Töchter, rumeiern, vernunftbegabung !