Hallo alle zusammen...
Ich hab da ein Problem wobei ihr mir vielleicht weiter helfen könnt. Es geht sich um folgendes:
Ich besuche zur Zeit eine ZAW Maßnahme und lasse mich dort zum Fachinformatiker ausbilden. Teil dieser Ausbildung ist neben dem Theoretischen Teil im U-Raum auch ein 6 monatiges Praktikum, dass ich machen muss um die Zulassung von der IHK zu bekommen.
Darin befinde ich mich gerade und streite mich nun mit Chef und Spieß über eine Überstundenregelung da Sie in keinem mir bekannten Erlass aufgeführt ist.
In meinem Fall ist es so das ich an ein Ziviles Unternehmen Kommandiert wurde. In diesem Unternehmen leiste ich reine 40 Arbeitsstunden in der Woche. Dazu kommen dann auch noch 5 Stunden Pause in der Woche. Also insgesamt 45 Stunden. Da ich aber nur in der Lage bin die Firma mit meinem Privat-Kfz zu erreichen hab ich jeden Tag hin und zurück eine Fahrzeit von 2 Stunden. So komme ich in der Woche 55 Stunden(WICHTIG: Ohne Überstunden im Betrieb anzusammeln!!!).
Ich bin der Auffassung das von den 55 Stunden die Rahmendienstzeit abziehen und alles was übrig bleibt mir als Überstunden angerechnet werden muss.
Könnte mir vielleicht irgendjemand helfen oder mir sogar ein Erlass, ZdV, usw. zeigen, indem das Problem aufgefasst wird?
Ich sag schon einmal danke und wenn ihr mehr Informationen braucht gebe ich die euch natürlich gerne
Seid wann sind Fahrtzeiten Arbeitszeit? (Wenn es sich um Fahrt Arbeitsstätte - ZuHause handelt)?
Ich würde argumentieren: Pausen Zeiten zählen nicht - Rahmendienstzeit 46 Stunden, also 6 Stunden MINUS pro Woche.
sehe ich genauso.
Fahrtzeiten werden ja auch nicht angerechnet, wenn Du Dienst in der Kaserne schiebst. Wäre mir ganz neu das sowas als Arbeitszeit gilt.
Die Fahrzeit zählt in dem Maße da mit rein, weil ich außerhalb der Kaserne meinen Dienst vollbringe. Ich bekomme hier auch jede fahrt als Dienstreise abgerechnet. das kann man hier nicht gleichsetzen mit Kameraden die von Zuhause zur Kaserne fahren. Ich muss ja die Kaserne verlassen um meine Arbeitsstätte erst zu erreichen. Desweiteren kann mir an bei meinem Praktikumsplatz keine Unterkunft bereitgestellt werden.
Auch Dienstreisen werden nicht als Arbeitszeit gerechnet, es sei denn, man hat den Auftrag als Fahrer. Das hat nichts mit der Abrechnung der entstehenden Kosten zu tun.
Auch z.B. eine Anreise an einem Sonntag zum Lehrgang wird nicht als Überstunden angerechnet.
Wurde zudem separat noch in dem Praktikumsbefehl mit rein geschrieben, dass diese mit zur Dienstzeit gehören.
Zitat§ 11 Dienstreisen
(1) Bei Dienstreisen ist die Zeit zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte Arbeitszeit. Bei ganz- oder mehrtägigen Dienstreisen gilt die regelmäßige Arbeitszeit des jeweiligen Tages als geleistet. Reisezeiten sind keine Arbeitszeit. Sie werden jedoch als Arbeitszeit berücksichtigt, soweit
1. sie innerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit anfallen oder
2. die Arbeitszeit innerhalb eines Tages durch Dienstreisen unterbrochen wird.
Zitatan ein Ziviles Unternehmen Kommandiert wurde
.. und die Kommandierung ändert die Dienststelle - insoweit ist Deine Fahrt Kaserne (wenn Du nach Deiner Entscheidung dort nächtigst) zum Unternehmen genau mit der Fahrt Hause - Kaserne (wenn Dienststelle) vergleichbar.
Zitatseparat noch in dem Praktikumsbefehl mit rein geschrieben, dass diese mit zur Dienstzeit gehören.
Dieser Befehl ist wohl rechtswidrig.
Hättest du dir nicht einen Praktikumsplatz näher am Wohnort suchen können? Dann hättest du das Problem in der Form nicht. Für mich Privatvermögen die 2 Stunden Fahrt.
Für mich ist das wieder diese typische Mentalität, bloß jede Minute aufschreiben und anrechnen lassen. In der Wirtschaft würden sie dir was Husten.
Warum müssen Sie mit dem Privat KFZ von der Kaserne zum Praktikumsplatz während einer ZAW Maßnahme?
Für diesen Transport sollte (muss) doch der Dienstherr sorgen.
Ähnlicher Ablauf bei meiner damaligen ZAW, allerdings wurde immer KvD oder gar ein ganzer Reisebus bereitgestellt. - logisch, ist ja dienstlich.
Was wäre, wenn man den Rekruten bei der AGA erzählt, dass sie mit dem privat KFZ aufs Biwak gelände fahren müssten...
Zitat von: FregattenFan am 14. November 2014, 10:16:42
Hättest du dir nicht einen Praktikumsplatz näher am Wohnort suchen können? Dann hättest du das Problem in der Form nicht. Für mich Privatvermögen die 2 Stunden Fahrt.
Für mich ist das wieder diese typische Mentalität, bloß jede Minute aufschreiben und anrechnen lassen. In der Wirtschaft würden sie dir was Husten.
den Praktikumsplatz such man sich nicht, er wird befohlen.
Dann nehm ich das zurück
Lieber frost:
Hat der Rekrut eine Kommandierung ins Biwak?
Zitat von: Eco8 am 14. November 2014, 09:13:47
Wurde zudem separat noch in dem Praktikumsbefehl mit rein geschrieben, dass diese mit zur Dienstzeit gehören.
Von wem kommt denn der Befehl und ist dort eine rechtliche Grundlage angegeben?
Also ich muss mit meinem Privat Kfz fahren, weil keine wagen für uns bereitgestellt werden können. Desweiteren haben meine Kameraden andere Praktikumsplätze die durch ihre Anfahrt und Arbeitszeit nicht mit meinen Vergleichbar wären.
Das Praktikum muss innerhalb von 30 Kilometer im Umfeld der Kaserne gesucht werden... Dafür gibt es einen Erlass in dem das geregelt wird nur leider nicht mein Problem.
Und von meiner Sicht her aus ist das nicht vergleichbar mit der fahrt Kaserne - zu Hause. Ich bin ja dazu verpflichtet diese fahrt zu tätigen ansonsten kann ich meine Ausbildung nicht machen und in folge dessen kann ich später meinen Dienstposten nicht besetzten weil mir die Qualifikation fehlt.
Der Befehl kommt vom Kommandeur des Standortes
Klärt man solche Differenzen nicht auf dem Beschwerdeweg?
Zitat von: Eco8 am 14. November 2014, 10:54:44
Der Befehl kommt vom Kommandeur des Standortes
Und in diesem Befehl ist geregelt, dass Ihre täglichen Fahrzeiten als Dienstzeit angerechnet werden?
Zitat von: Eco8 am 14. November 2014, 10:54:01
Und von meiner Sicht her aus ist das nicht vergleichbar mit der fahrt Kaserne - zu Hause. Ich bin ja dazu verpflichtet diese fahrt zu tätigen ansonsten kann ich meine Ausbildung nicht machen und in folge dessen kann ich später meinen Dienstposten nicht besetzten weil mir die Qualifikation fehlt.
Warum sollte das nicht vergleichbar sein? Du kommst doch auch nicht auf die Idee, deine morgentliche Fahrt zur Kaserne als Dienstzeit anrechnen zu wollen, obwohl hier ja auch die Pflicht zum Dienst der Auslöser der Pendelei ist. Man kann sich die Welt auch drehen, wie sie einem gefällt. Mach dir mal nen Kopf: Du schiebst 21 Monate übermäßig entspannten Dienst, kriegst dafür Geld, von dem manch ein Facharbeiter mit Berufserfahrung nur Träumen kann und kommst dann auf die Idee, Fahrt- und sogar PAUSENzeiten als Dienstzeit anrechnen zu wollen? Jetzt geht's aber los hier...
Darum geht es doch gar nicht. Nach Vorschriftenlage (wie hier bereits zitiert) hat er keinen Anspruch auf Hinzurechnung der Fahrtzeiten. Bleibt der Befehl, der das wohl explizit anordnet. Fragt sich also, ob das wirklich so im Befehl steht und ob dieser Befehl nicht selbst rechtswidrig ist.
Beides können wir hier im Forum wohl nicht abschließend bewerten. Bleibt also nur eine Verwaltungsentscheidung. Seine Vorgesetzten (Spieß/ Chef) sehen es wohl nicht so. Also kann er sich nur damit abfinden oder den Beschwerdeweg beschreiten. Darauf gibt es einen amtlichen Bescheid mit Begründung, den man bis zum Verwaltungsgericht überprüfen lassen kann, wenn einen die Begründung nicht überzeugt.
Nur weil es einem Bw ZAWler besser geht als einem zivilen Auszubildenden muss man ja nicht auf vermeintliche Ansprüche verzichten, wenn sie einem denn zustehen. Sonst könnte man auch verlangen, dass er den überschüssigen Teil seiner Bezüge spendet.
Ich sage ja auch nicht, dass man auf Ansprüche verzichten soll, nur weil es einem vergleichsweise sowieso schon gut geht. Bei einem Soldaten auf ZAW handelt es sich aber immerhin um einen zukünftigen Vorgesetzten, und wenn dann auch bei eindeutiger Vorschriftenlage keine Einsicht gezeigt und dazu noch eine so finanz-orientierte Mentalität an den Tag gelegt wird, muss man den Leuten auch einfach mal den Kopf waschen können. Mag aber ja vielleicht auch nur mein soldatisches Selbstverständnis sein ::)
ZitatDer Befehl kommt vom Kommandeur des Standortes
Quatsch!?
Ein Standort hat keinen Kommandeur - es gibt ggf. einen Standortältesten.
Dieser ist aber eher nicht truppendienstlicher Vorgesetzter (zumindest nicht in dieser Funktion) der Soldaten am Standort und daher in aller Regel überhaupt nicht dazu befugt, solche Befehle zu geben.
Dass die Fahrtzeit Dienstzeit ist, kenne ich nicht so und ist ja wie geschrieben auch Vorschriftwidrig.
Du bist kommandiert und bekommst Trennungsgeld für die Fahrten.
@Eco8: Wie ist der Satz mit den 30km gemeint? Liegst du innerhalb der 30km? Dann bekommst du vermutlich kein TG.
Das was Frost schreibt ist kompletter Blödsinn. Wie soll das auch funktionieren? Ich hatte genau wie andere Kameraden in meiner ZAW Gleitzeit im Praktikum, dazu lag meine Praktikumsstelle nördlich vom Betrieb, die von anderen lag südlich. Da hätte sich der KvD teilen müssen.
Wieso brauchst du 2 Stunden für 30km?
fährt wahrscheinlich Trabbi
Moin,
vielleicht hilft die Erfahrung aus meiner vergangenen ZAW :
- Die Fahrten zum Praktikumsbetrieb hin und zurück wurden bezahlt, allerdings (nur) in Höhe des monatlichen Bustickets
- Zudem gab es noch eine Entschädigungszahlung für das Tragen von Zivilkleidung innerhalb des Praktikums ( ca 1-2 € am Tag waren das)
- Zu den Überstunden wurde vom Leiter ZAW festgelegt, dass nach dem Praktikum jeden Freitag früher in den Dienstschluss gegangen wird ( ich meine es war 1 Stunde früher)
Inwiefern sich das mit geltenden Vorschriften deckt oder auch nicht, kann ich nicht sagen. Da die Ausbildung an sich sehr schlecht organisiert war, hatten wir andere Sorgen als diese Überstundenregelung.
Hoffe trotzdem, dass ich helfen konnte.
Zitat von: funker07 am 14. November 2014, 12:42:20
Dass die Fahrtzeit Dienstzeit ist, kenne ich nicht so und ist ja wie geschrieben auch Vorschriftwidrig.
Du bist kommandiert und bekommst Trennungsgeld für die Fahrten.
@Eco8: Wie ist der Satz mit den 30km gemeint? Liegst du innerhalb der 30km? Dann bekommst du vermutlich kein TG.
Das was Frost schreibt ist kompletter Blödsinn. Wie soll das auch funktionieren? Ich hatte genau wie andere Kameraden in meiner ZAW Gleitzeit im Praktikum, dazu lag meine Praktikumsstelle nördlich vom Betrieb, die von anderen lag südlich. Da hätte sich der KvD teilen müssen.
kompletter blödsinn?
Eventuell habe ich die 21 Monate meiner ZAW dann in einer Traumwelt gelebt.
Und die 30 anderen Kameraden auch.
1 Bus, 30 Soldaten, 4 Stationen, 45 Minuten Fahrtzeit, alles im Umkreis von 25 Kilometern der Kaserne.
Und pünktlich die abholung zum Dienstschluss.
Inklusive Fahrbefehl sowohl für den grossen Bus, als auch für abholung bei Krankheit/Unfall im Betrieb durch Viertürer bwFuhrpark Fahrzeuge.
alles nur erträumt....
Schönes Wochenende.
Das macht so durchaus Sinn, wenn die Betriebe wie beschrieben im Umkreis des Standorts liegen, eine genügende Anzahl Soldaten gleichzeitig befördert werden muss und abweichende Regelungen, unter diesen Voraussetzungen, unproblematisch möglich sind.
Dieses Beispiel zeigt nur, wie Geld gespart werden kann - zum Thema trägt es nichts bei.
Dieses Beispiel zeigt nur, wie Text verschwendet werden kann, - zum Thema trägt es nichts bei.