Guten morgen.
Ich bin seit 2012 dabei und seit April 2014 nun in meiner zaw. Nun frage ich mich ob eine Schwangerschaft zu diesem Zeitpunkt überhaupt möglich wäre. Oder ob mir die Bundeswehr Steine in den weg legen würde. Da die Ausbildung bis 2017 geht und ich auf jeden fall was die praktikas angeht ein Beschäftigungsverbot bekommen würde da diese im Krankenhaus und auf rettungswache stattfinden. Ich möchte eigentlich nur wissen ob ich die zaw aussetzen kann und dann später weitermachen oder ob sie mich komplett aus der Laufbahn kicken können. Da ich im Norden zur zeit nur kommandiert bin meine stammeinheit aber in Hessen ist ist meine Frage auch können sie mich wieder nach Hessen schicken sobald ich eine Schwangerschaft öffentlich melden da ich auch im Norden wohne wären das sechs Stunden einfache Fahrt und das ist in der Schwangerschaft ja auch nicht förderlich. Mein jetziger Spieß sagte am Anfang das er wenn eine von uns schwanger werden würde er nicht mehr zuständig wäre. Aber ich kann ja schlecht zu ihm gehen und ihn fragen.
für Einen Rat wäre ich sehr dankbar.
liebe grüße
Da Du ja anscheinend eine ZAW im medizinischen Bereich machst, solltest Du wissen, dass Frauen schwanger werden können (so Bienen und Blumen, Du erinnerst Dich - dies gilt auch während einer ZAW).
Kommt es dann zu einem Beschäftigungsverbot, wird die Kommandierung aufgehoben und es geht in die Stammeinheit - solange bis der Mutterschutz einsetzt.
Merke also: Laufbahnausbildung / ZAW sollte möglichst abgeschlossen sein, bevor man die Kugelgrippe bekommt, schon aus Eigeninteresse.
Aus der Laufbahn wird man natürlich nicht gekickt, weil "man hat ja nichts angestellt" (o.k. also das ist nun natürlich doppeldeutig, aber ich denke, der Sinn sollte zu verstehen sein). Das bringt natürlich dann ggf. Laufbahnnachteile mit sich, je nachdem, wie weit man in der Ausbildung ist. Fehlen essentielle Abschlüsse, kann keine Beförderung erfolgen. Sind aber gewisse Ausbildungsziele erreicht, wird man fiktiv mitbetrachtet.
Im Normalfall wird die Kommandierung aufgehoben und man wird in seine Stammeinheit zurück versetzt. Ist die ZAW Voraussetzung für die Beförderung zum Feldwebel (Beispiel!), dann kann und wird diese Beförderung eben nicht erfolgen und zwar mit allen (notwendigen!) Nebenfolgen, z. B. spätere Folgebeförderungen, Feldwebel-Dienstjahre, etc.! Geht die Soldatin dann für drei Jahre in Elternzeit, werden die Karten neu gemischt! Wird die Soldatin in der Elternzeit erneut schwanger, wird sie aller Wahrscheinlichkeit in die zu diesem Zeitpunkt erreichte Laufbahn (als OG UA wäre das die der Mannschaften, als StUffz (FA) die der Unteroffiziere, etc.) zurückgeführt und zeitnah wird nach einer gemeinsamen Möglichkeit gesucht, wie das Dienstverhältnis, das in der Elternzeit ja bekanntlich ruht, beendet werden kann, ohne dass der Soldatin dadurch allzu große Nachteile entstehen.
Merke: Mit Gummi oder Pille wäre das alles nicht passiert ;) !
Wie kommst du denn da drauf, dass eine Soldatin, die in der Elternzeit erneut schwanger wird, zeitnah entlassen wird?
Auf welcher Grundlage denn?
Schwangere und Mütter werden eh schon wie rohe Eier behandelt.
Ich habe nicht gesagt, dass sie entlassen wird ;) ! Es wird nach einer sozial verträglichen Lösung für beide Seiten gesucht, die durchaus und auf Wunsch der Soldatin auch in einer Dienstzeitverkürzung und Entlassung aus der verpflichtung bestehen kann! Wer sich zum beispiel als SaZ 13 verpflichtet hat und bei der Einstellung 22 Jahre alt ist, hätte ohnehin zu dienen bis zum 35. lebensjahr. Wenn diese Dienstzeit dann noch durch sechs Jahre Elternezit unterbrochen wird, ist die Soldatin dann schon 41 Jahre alt, wenn Sie entlassen wird. Hier wird man nach Lösungen suchen, aber niemanden raus werfen, wenn das so rüber gekommen sein sollte!
Ach ja, aktuell sind bei uns zwei solcher (ähnlich gelagerter!) Fälle anhängig, von denen eine Soldatin eher dazu tendiert, auszusteigen.
Das Dienstverhältnis ruht nicht, Elternzeit ist Dienstzeit
Also nochmal mein Rat ans Prinzeschen:
ZAW abschließen - dann hat man eine Ausbildung fürs Leben, am besten die Fw Ausbildung beenden - und dann ggf. in die Familienplanung einsteigen.
Zitat von: FregattenFan am 18. November 2014, 09:29:52Das Dienstverhältnis ruht nicht, Elternzeit ist Dienstzeit
Ungeschickt ausgedrückt von mir! Elternezit ist Freistellung ohne Geld- und Sachbezüge mit Ausnahme der UTV ...
@ Fregattenfan: Die genommene Elternzeit wird grundsätzlich an die Verpflichtungszeit "angehängt", weil sie eben nicht als Dienstzeit gewertet wird!
Sie ist Urlaub ohne Geld- und Sachbezüge mit Ausnahme der UTV. Die Soldatin/der Soldat erhält Leistungen nach dem Elternzeitgesetz.
Danke für die antworten. Ich bin zur zeit stuffz fa und bin gelernte zahnarzthelferin die jedoch beim Bund nicht anerkannt ist.
Ich würde danach gerne die zaw beenden aber mein Problem ist eben die Entfernung zur stammeinheit. Vllt sollte ich um das Problem zu lösen einfach auf ein Kind verzichten.
In meinem Bescheid steht nirgends, dass mein Dienstverhältnis ruht. Ich bin lediglich von der Pflicht befreit militärischen Dienst zu leisten. Sie zählt als "Dienstzeit, die nach der SLV
Voraussetzung für eine Beförderung ist". Außerdem wird die Elternzeit nur angehängt wenn schon ein Studium oder Fachausbildung von mind. 6 Monaten genossen wurde.
Wie soll das andere aussehen.ich denke nicht das sie mich in eine zahnarztgruppe stecken wollen obwohl das auch eine Möglichkeit wäre. Aber ich bin ja nur bis 2020 verpflichtet vorerst und werde verlängert bei Abschluss der zaw.
ZitatIch bin lediglich von der Pflicht befreit militärischen Dienst zu leisten.
.. und Du bekommst volle Bezüge? 100 %? Urlaub?
Ich interpretiere es so, dass mein Dienstverhältnis läuft, aber ohne Geld- und Sachbezüge, quasi wie Urlaub. Aber das mein Dienstverhältnis ruht, das sehe ich nicht so.
Ach FregattenFan,
Deine "Interpretation" ist nicht wirklich wichtig - was es ist, hat Migu beschrieben und Tommie "gemeint" - im zivilen entspricht dies ungefähr einem "ruhenden Arbeitsverhältnis" im Sinne von keine Pflicht zur Dienstleistung - keine Pflicht zur Zahlung von Gehalt / Sold.
@ kleines:
Wenn Du von der ZAW aus Gesundheitsgründen abgelöst werden muss, dann geht es in die Stammeinheit - die werden Dich dann "beschäftigen".
So ist die Lage - unabhängig von Deinen Wünschen bezüglich Pendelzeiten - die hast Du zu verantworten.
Ich würde nicht gleich auf ein Kind verzichten - den Wunsch aber eben nach der ZAW umsetzen - da kannst Du Pendelei doch deutlich besser vermeiden ...
@LittlePrincess: Du wirfst da einiges durcheinander:
1. Die Ausbildung zur Zahnarzthelferin ist natürlich in der Bundeswehr anerkannt. Es gibt sowohl zivile als auch soldatische Zahnarzthelferinnen bei der Bundeswehr. Entweder hast du dich nicht auf eine entsprechende Stelle beworben oder es war keine entsprechende Stelle frei.
2. Du bist offenbar in der ZAW zur RettAss/NotSan, weil du auf eine Stelle als SanFw RettAss/NotSan eingeplant bist.
3. Wie kommt man auf die Idee, eine Schwangerschaft während einer Ausbildung zu planen, die das Problem birgt, dass man wesentliche Ausbilungsanteile wegen Regelungen des Mutterschutzgesetzes nicht absolvieren kann.
4. Die Bundeswehr kann dir eine Schwangerschaft nicht verbieten. Wie man das mit dir wegen der ZAW regelt, wird man im Einzelfall prüfen müssen- z.B. ob du noch theoretische Ausbildungsanteile absolvierst, ob man dich erstmal in der ZAW-Einheit belässt oder ob man dich zurück in die Stammeinheit schickt.
5. Wieso sollte man dich in die Zahnarztgruppe stecken? Da kann man dich nur sehr begrenzt einsetzen. Wahrscheinlich wird man irgendeinen Innendienstjob in deiner Stammeinheit für dich finden.
Zitat von: littlePrincess am 18. November 2014, 09:46:17
Danke für die antworten. Ich bin zur zeit stuffz fa und bin gelernte zahnarzthelferin die jedoch beim Bund nicht anerkannt ist.
Ich würde danach gerne die zaw beenden aber mein Problem ist eben die Entfernung zur stammeinheit. Vllt sollte ich um das Problem zu lösen einfach auf ein Kind verzichten.
Vielleicht interpretiere ich das falsch, es fuer mich liesst sich das so, als wenn man ein Kind haben moechte um (temporaer) heimatnah zu sein. :o
Niemals. Ich ziehe immer dahin wo ich stationiert bin. Also darum geht es gar nicht
Ich frag mich nur, warum du unbedingt während der ZAW schwanger werden willst.
mensch... es gibt halt menschen die gerne ein kind bekommen würden. ist das so schwer? es geht hier um hilfe. also wenn einer was fragt dann will er antworten und kein psychologisches gespräch darum, was sein problem ist und warum er es hat!!!!
also: wer kann definitiv die frage beantworten, ob man in seine stammeinheit zurück versetzt wird wenn mann im ersten von drei jahren zaw ist?
Schlecht gefrühstückt? ::)
Zitat von: hardyef am 18. November 2014, 12:34:41
mensch... es gibt halt menschen die gerne ein kind bekommen würden. ist das so schwer? es geht hier um hilfe. also wenn einer was fragt dann will er antworten und kein psychologisches gespräch darum, was sein problem ist und warum er es hat!!!!
also: wer kann definitiv die frage beantworten, ob man in seine stammeinheit zurück versetzt wird wenn mann im ersten von drei jahren zaw ist?
Diese Bedürfnis hat auch niemand in Frage gestellt. Es wurde lediglich angemerkt, dass es nicht wirklich ratsam ist, während der ZAW (geplant) schwanger zu werden.
Zitat von: hardyef am 18. November 2014, 12:34:41
also: wer kann definitiv die frage beantworten, ob man in seine stammeinheit zurück versetzt wird wenn mann im ersten von drei jahren zaw ist?
Zitat von: F_K am 18. November 2014, 10:14:47
Wenn Du von der ZAW aus Gesundheitsgründen abgelöst werden muss, dann geht es in die Stammeinheit - die werden Dich dann "beschäftigen".
Wirklich definitiv und "belastbar" würde ich sagen der zuständige DV.
Gruss
Bunny
mein frühstück war gut, danke ;)
mir geht es in erster linie um den blog von >ulli76<
mit gegenfragen und weisheiten wird hier keiner schlauer.
problem wird sein wenn man da ofiziell nachfragt hat man gleich nen vermekr in der akte, oder??
Zitat von: hardyef am 18. November 2014, 12:48:32
mit gegenfragen und weisheiten wird hier keiner schlauer.
Na ja, manchmal muss man halt Gegenfragen stellen, um den Sachverhalt klarer zu haben und genauere Antworten zu geben.
Und Weisheiten/ Empfehlungen sollte man eigentlich dankend entgegen nehmen.
Besser so, als später gegebenenfalls selbst aus einem Fehler zu lernen.
Ich hab nen Blog? Das wäre mir neu.
Wenn sie einfach nur nachfragt, wie das prinzipiell im Falle einer Schwangerschaft ist, warum sollte dann ein Vermerk in der Akte gemacht werden?
Sollte sie allerdings schon schwanger sein, muss sie sich eh so schnell wie möglich beim Truppenarzt melden- davon war aber bisher gar nicht die Rede
wobei ich hier schon mal ein Lob aussprechen muss ;)
die TE fragt vorher nach was wann und wie passieren könnte - und steht nicht vor vollendete Tatsachen - ich bin jetzt schwanger und ich will ....
noch besser wären halt diese Überlegungen vor der Verpflichtung anzustellen ;)
mei tipp
Ausbildung abschließen und dann als Fw erst an eine geplante Schwangerschaft denken ;)
Jetzt stelle ich mal eine blöde Gegenfrage: Was soll man denn sonst machen außer die Kommandierung aufheben wenn sie die Ausbildung nicht planmäßig weiterführen kann?