Hallo
Ich dachte das ich gut informiert war aber nach und nach kommen immer mehr Neuigkeiten raus.
Also, ich bin SAZ8 und habe bis gestern noch gedacht das man wärend der AGA weder Unterkunft noch Verpflegung und Heimfahrten bezahlen muss, falsch gedacht.
Ja ich weiß das man als SAZ genug verdient um das zu bezahlen aber wenn man das vorher nicht wusste ist es erstmal ein klitze kleiner schock...
Also ich komme in der Kaserne an und muss wieviele an Geld dabei haben?
In meinem schreiben steht drin nicht zuviel Geld betrag jedoch nicht...:-/
Bekommen wir noch Vorort dann Infos was ein SAZ für Möglichkeiten hat?
Anträge zum Beispiel zwecks Bahnkard 50% usw???
Was kostet so eine Unterkunft im Monat?
Ich wäre sehr sehr dankbar wenn mich jemand schlauer machen könnte...
Grübel....
Unterkunft ungefähr 100 € im Monat. Und Essen ungefähr zwischen 7-8 € pro Tag. Laut Wiki im Moment 7,63 €, aber genau kann ich das nicht sagen.
Ist die Foren-Suchfunktion schon wieder kaputt? ::)
Nein Lieber KlausP :'(
Sorry aber da habe ich nichts gefunden ...
Aha? ::)
Suche nach VerpflegungsgeldEdit: Linkdarstellung gekürzt!
Ähm... Dankeschön ;D
Danke danke danke
Zitat von: Pericranium am 18. November 2014, 21:25:18
Aha? ::)
Suche nach Verpflegungsgeld
Als Unerfahrener würde ich jetzt aber auch nicht nach "Verpflegungsgeld" suchen ::)
Zitat von: HerrZog am 19. November 2014, 08:21:40
Als Unerfahrener würde ich jetzt aber auch nicht nach "Verpflegungsgeld" suchen ::)
Seine AGA hat sicherlich nicht gestern begonnen ;)
@BulleMölders:
Danke für das Link kürzen. War irgendwie geistig umnachtet und habe nicht daran gedacht...
ZitatSeine AGA hat sicherlich nicht gestern begonnen ...
Nein, ihre GA beginnt erst im Januar. Nur mit der SuFu hat sie es ja prinzipiell nicht so. Leider kann man bei "Gästen" die Beiträge nicht zurückverfolgen. Und leider kann man die auch nicht in die Igno-Liste setzen ... 8)
Antw:Höherer technischer Verwaltungsdienst - Auswahlverfahren
« Antwort #4 am: Heute um 10:00:08 »
Zitat
Bekommt man für die erste heimfahrt denn noch ein Ticket zum einlösen von der Bundeswehr? Oder muss man die erste Rückfahrt schon selbst bezahlen?
Und das geld für die Unterkunft wird doch direkt vom sold abgezogen?
ZitatBekommt man für die erste heimfahrt denn noch ein Ticket zum einlösen von der Bundeswehr?
Als SaZ? Nein. Warum auch? Bezahlt wird lediglich die Dienst
antrittsreise nach Bundesreisekostengesetz, wenn Sie Ihr Bahnticket nicht nutzen.
ZitatUnd das geld für die Unterkunft wird doch direkt vom sold abgezogen?
Ja.
Zitat von: KlausP am 19. November 2014, 08:52:29
ZitatSeine AGA hat sicherlich nicht gestern begonnen ...
Nein, ihre GA beginnt erst im Januar. Nur mit der SuFu hat sie es ja prinzipiell nicht so. Leider kann man bei "Gästen" die Beiträge nicht zurückverfolgen. Und leider kann man die auch nicht in die Igno-Liste setzen ... 8)
Ich dachte halt, dass sie schon die AGA begonnen hat, weil sie sagte, dass sie SaZ 8 ist.
Aber das ich angelogen wurde kann ich natürlich nicht ahnen ;D
Entschuldigen sie bitte ...
Warum sollte ich hier jemanden anlügen...
Ich suche nur nach antworte ...
Meine AGA beginnt am 5.01.2015
Und am 1.04 trete ich meinen Dienst an.
Verstehe ihre Antwort nicht...
Na ja, Ihren Dienst treten Sie am 05.01.2015 an und nicht erst am 01.04. denn die GA gehört auch schon zum Dienst.
Da scheint es mit den Infos nicht so weit her zu sein.
Ich habe mal hier gesagt bekommen das bei SAZler der Dienstantritt erst in der Stammeinheit erfolgt.
Na der Beitrag würde mich jetzt aber mal brennend interessieren.
Hier bei uns im Forum? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Diensantritt- der Tag an dem du dich in der Kaserne meldest.
Na ja, kann ja schon mal jemand behauptet haben aber dann müssten da auch gleich zahlreiche Berichtigungen dazu erfolgt sein.
Deshalb würde mich ja der entsprechende Beitrag interessieren.
Zitat von: Lubidu am 19. November 2014, 19:53:14
Entschuldigen sie bitte ...
Warum sollte ich hier jemanden anlügen...
Ich suche nur nach antworte ...
Meine AGA beginnt am 5.01.2015
Und am 1.04 trete ich meinen Dienst an.
Verstehe ihre Antwort nicht...
Ich meinte mit Anlügen den Umstand, dass Sie sagten, dass Sie SaZ seien.
Aber wenn Sie Ihren Dienst noch gar nicht angetreten haben, können Sie noch gar nicht zum SaZ ernannt worden sein.
Also ich würde das ganze nicht als Lügen ansehen.
Da gibt es wohl eher erhebliche Probleme mit dem Verständnis der Begriffe und dessen richtiger Einordnung, siehe auch Dienstantritt.
Zitat von: BulleMölders am 19. November 2014, 20:33:22
Also ich würde das ganze nicht als Lügen ansehen.
Da gibt es wohl eher erhebliche Probleme mit dem Verständnis der Begriffe und dessen richtiger Einordnung, siehe auch Dienstantritt.
Das ist natürlich nicht wirklich eine Lüge. Sollte eher scherzhaft von mir rüberkommen ;)
Ich sehe schon, daran sollte ich wohl nochmal arbeiten :D
Hi...
Ja dann ist das eine Verständnis Sache..
Klar habe ich es schriftlich das ich SAZ bin jedoch ist es ja dann vollständig wenn ich die Urkunde erhalte. Ich sag das halt so weil ich zu 1000% den Dienst antreten werde:-)
:-))))
Zum Thema Pflegepflichtversicherung ...
Muss man eine zum Dienstantritt in der AGA oder wenns in die stammeinheit geht...
Eine Freundin die jetzt auch ihre AGA macht meinte ich brauch keine da wird jemand auf uns zukommen wärend der AGA und uns auch direkt vom Bund eine Versicherung anbieten, ist das richtig?
Wei, möchte schon alles vollständig haben wenns los geht.
Danke
Zitat von: Lubidu am 20. November 2014, 04:04:24
Klar habe ich es schriftlich das ich SAZ bin
Sie haben es noch nicht verstanden oder?
Sie sind erst ab 05.01.2015 Soldat und damit auch erst ab dem Datum SaZ, genau genommen tatsächlich erst nach der offiziellen Ernennung.
Wenn Sie jetzt schon SaZ währen, dann müsste der Bund Ihnen auch schon Dienstbezüge überweisen.
Zitat von: Lubidu am 20. November 2014, 04:04:24
Zum Thema Pflegepflichtversicherung ...
Muss man eine zum Dienstantritt in der AGA oder wenns in die stammeinheit geht...
Irgendwie scheinen Sie ein erhebliches Verständnis Problem mit Ihrem Dienstantritt und mit der Bedeutung der Grundausbildung (GA) in dem Zusammenhang zu haben.
Sie treten Ihren Dienst am 05.01.2015 an und sind ab dem Zeitpunkt Soldat mit allen Rechten und Pflichten.
Als Soldat nehmen Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung an Lehrgängen teil. Die GA ist so ein Lehrgang, in dem Ihnen die Soldatischen Grundlagen, wie z. B. das richtige Stehen oder auch Gehen (bei der Bundeswehr heißt das Marschieren) beigebracht. Dieser Lehrgang befindet sich ganz am Anfang Ihrer Karriere als Soldat, weil Ihnen sonst die entsprechenden Grundlagen fehlen würden um Ihrer Tätigkeit als Soldat nachkommen zu können.
Zum Thema Pflegepflichtversicherung:
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass jeder Deutsche eine Pflege
pflichtversicherung haben muss.
Diese Pflege
pflichtversicherung ist in der Regel bei normalen Arbeitnehmern ein Bestandteil der jeweiligen Krankenversicherung.
Nun gibt es aber Tätigkeitsfelder die keine Krankenversicherung benötigen weil sie wie Soldaten z. B. eine Unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung haben oder wie Polizisten z. B. freie Heilfürsorge. Diese Personen müssen eine Pflege
pflichtversicherung separat abschließen.
Rechtlich gesehen müssen Sie also zum Dienstantritt (05.01.2015) eine entsprechende Pflege
pflichtversicherung vorweisen können. Nun wird Ihnen sicher niemand den Kopf abreisen, wenn Sie den Nachweis über die Pflege
pflichtversicherung erst die eine oder andere Woche später erbringen.
Zitat von: Lubidu am 20. November 2014, 04:04:24
Eine Freundin die jetzt auch ihre AGA macht meinte ich brauch keine da wird jemand auf uns zukommen wärend der AGA und uns auch direkt vom Bund eine Versicherung anbieten, ist das richtig?
Da hat entweder Ihre Freundin etwas missverstanden oder Sie haben Ihre Freundin missverstanden. Der Bund/Die Bundeswehr selber bietet keine Versicherungen an.
Es gibt einen Vortrag über den Rahmenvertrag der Bundeswehr mit einem Konsortium von Versicherungsgesellschaften. Dort wird Ihnen erläutert welche Versicherungen über diesen Rahmenvertrag von den Versicherungen angeboten werden.
Der Vortragende ist aber kein Versicherungsvertreter und darf im Rahmen seines Vortrags auch keine Versicherungen verkaufen.
Ist manchmal nicht so einfach zu verstehen zumal das ja Neuland ist und man da irgendwie reinwachsen muss. Ist ja einiges richtig zu beachten und ich möchte nicht zu denen gehören die schludern... Danke für ihre Zeit und Antworten zu meinem nichtverdtändnis ..:-)
Ich verstehe die ständige Fragerei nach der Pflegeversicherung sowieso nicht. Jeder, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist, hat doch bei der jeweiligen KV sowieso auch eine Pflegepflichtversicherung und zahlt seine Beiträge dafür. Es gilt ja immer noch der Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung".
ZitatIch verstehe die ständige Fragerei nach der Pflegeversicherung sowieso nicht.
Lieber KlausP:
Viele Bewerber kommen aber "direkt von der Schule", waren also immer bei Ihren Eltern "mitversichert" (GKV) bzw. die Eltern haben die Versicherung (PKV) für diese abgeschlossen und bezahlt.
Selbst bei einer Lehre vor der Bewerbung ist wohl meistens diese Versicherung fortgeführt worden - was viele Menschen nicht realisieren.
Evtl sollten mal in der Schule die Inhalte des Sozialkundeunterrichts angepasst werden.
Zitat von: ulli76 am 20. November 2014, 11:29:04
Evtl sollten mal in der Schule die Inhalte des Sozialkundeunterrichts angepasst werden.
Dazu müsste man das Fach in einigen Bundesländern aber erst einmal einführen ;)
Zitat von: KlausP am 19. November 2014, 10:25:04
ZitatUnd das geld für die Unterkunft wird doch direkt vom sold abgezogen?
Ja.
Ich muss das leidige Thema jetzt auch nochmal aufgreifen da sich die Aussagen zum Teil sehr stark differenzieren oder zu pauschal gehalten sind was bei mir zwangsläufig Verwirrung auslöst.
Meine Auffassung ist (nach benutzen der SuFu):
- Ein SaZ unter 25 Jahren muss die Stubenbenutzung (zu der er normal verpflichtet ist) bezahlen. Der Beitrag richtet sich nach den anteiligen Quadratmetern (wieviel Mann auf Stube).
- Ein SaZ über 25 (kein Trennungsgeldempfänger) muss entweder das selbe bezahlen oder muss tgl. nach Hause fahren oder eine Unterkunft in der Nähe selbst bezahlen.
- Ein SaZ über 25 (Trennungsgeldempfänger) bekommt entweder eine Stubenunterkunft gestellt oder eine Wohnung in der Nähe zum Mietdurchschnittspreis bezahlt. Zudem erhält dieser bei beiden Möglichkeiten das Trennungsgeld ausgezahlt.
Ist das so korrekt?
Zitat von: KlausP am 20. November 2014, 09:00:14
Ich verstehe die ständige Fragerei nach der Pflegeversicherung sowieso nicht. Jeder, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist, hat doch bei der jeweiligen KV sowieso auch eine Pflegepflichtversicherung und zahlt seine Beiträge dafür. Es gilt ja immer noch der Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung".
Da scheint aber von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Weil wenn ich zB die Eignungsübung antrete, dann gilt ja nichtmehr die gesetzliche Versicherung, bzw mein alter Arbeitgeber hat ja die Pflegepflichtversicherung bisher immer von meinem bisherigen Lohn direkt abgeführt.
Da dass ja nun zum Dienstantritt wegfällt, muss man sich schon selbt drum kümmern.
Ich habe meine Krankenkasse informiert, musste ein Blatt ausfüllen und meinen zukünftigen Verdienst angeben, damit der Pflegepflichtversicherungbeitrag für mich ermittelt werden kann.
Da mir die genaue Höhe der Dienstbezüge bisher nicht bekannt sind, habe ich eine Schätzung angegeben und erhalte nun einen Nachweis über die Pflegepflichtversicherung unter Vorbehalt, bis ich meine tatsächlichen Bezüge nachreichen kann.
Also so einfach gestaltet sich das meiner Ansicht nach nicht unbedingt, hat auch einige Telefonate gedauert bis ich jetzt dann endlich bekomme was ich will - den Nachweis über die PPV, um ihn bei Dienstantritt dann vorlegen zu können.
Zitat von: Botman am 04. Dezember 2014, 11:44:45
Zitat von: KlausP am 20. November 2014, 09:00:14
Ich verstehe die ständige Fragerei nach der Pflegeversicherung sowieso nicht. Jeder, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist, hat doch bei der jeweiligen KV sowieso auch eine Pflegepflichtversicherung und zahlt seine Beiträge dafür. Es gilt ja immer noch der Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung".
Weil wenn ich zB die Eignungsübung antrete, dann gilt ja nichtmehr die gesetzliche Versicherung, bzw mein alter Arbeitgeber hat ja die Pflegepflichtversicherung bisher immer von meinem bisherigen Lohn direkt abgeführt.
Da dass ja nun zum Dienstantritt wegfällt, muss man sich schon selbt drum kümmern.
Da sagt das
EÜG (insofern ich das richtig interpretiere) was anderes, da ja dein Arbeitsverhältnis zu deinem alten Arbeitgeber während der EÜ nicht weg fällt sondern nur ruht:
Zitat§ 8a Pflegeversicherung
(1) Die Teilnahme an einer Eignungsübung berührt eine bestehende Pflegeversicherung nicht.
(2) Für die Zeit der Teilnahme an einer Eignungsübung trägt der Bund die Hälfte des Beitrages zur sozialen Pflegeversicherung oder zahlt einen Beitragszuschuß für Privatversicherte entsprechend § 61 des Elften Buches Sozialgesetzbuch.
Oh man.. ::)
Dann hat die Versicherung wohl gepennt.. habe offensichtlich einen Antrag ausgefüllt, obwohl dies noch gar nicht nöig war.
Habe da jetzt nochmal angerufen, wird geprüft.
Danke auf jeden Fall vielmals für den Hinweis.
Zitat von: elec am 04. Dezember 2014, 11:33:51
- Ein SaZ unter 25 Jahren muss die Stubenbenutzung (zu der er normal verpflichtet ist) bezahlen. Der Beitrag richtet sich nach den anteiligen Quadratmetern (wieviel Mann auf Stube).
- Ein SaZ über 25 (kein Trennungsgeldempfänger) muss entweder das selbe bezahlen oder muss tgl. nach Hause fahren oder eine Unterkunft in der Nähe selbst bezahlen.
- Ein SaZ über 25 (Trennungsgeldempfänger) bekommt entweder eine Stubenunterkunft gestellt oder eine Wohnung in der Nähe zum Mietdurchschnittspreis bezahlt. Zudem erhält dieser bei beiden Möglichkeiten das Trennungsgeld ausgezahlt.
Ist das so korrekt?
Keiner? :o
Elec,
Ich bin nur die Frau eines SaZ über 25 (TG empfänger).
Also kein Fachmann. Aber nach meinen Recherchen würde ich sagen, das ist so korrekt.